| LBM Cochem-Koblenz

B 9 – Brücke Namedy; geänderte Verkehrsführung

Im Bereich der Brücke Namedy im Verlauf der B 9 bei Andernach musste eine günstigere Verteilung der Lasten durch eine geänderte Verkehrsführung vorgenommen werden.

Zum Schutz der Bausubstanz wurde hier mit sofortiger Wirkung für alle LKW ein Überholverbot und ein Abstandsgebot von 50 m auf der Brücke angeordnet. Schwertransporte über 44 t sind bereits in diesem Streckenabschnitt nicht mehr zugelassen. 
Der Streckenabschnitt wird am 22. Januar 2025 entsprechend beschildert.

Im Rahmen von statischen Nachrechnungen wurden am Bauwerk bauzeitbedingte Defizite hinsichtlich der Tragfähigkeit festgestellt. Solche Nachrechnungen mit modernen Berechnungsmethoden erfolgen im Auftrag des LBM bei allen Großbrücken in Rheinland-Pfalz. Hierbei werden die Bauwerke viel genauer und detaillierter erfasst und im statischen Modell nachgebildet, als es beim damaligen Bau in den 60er oder 70er Jahren möglich gewesen ist.

Bei dieser Nachrechnung nach dem aktuellen Stand der Technik wurden rechnerische Überbeanspruchungen ermittelt, auch wenn bei den regelmäßigen Bauwerksprüfungen an der Brücke bisher keinerlei Schäden in den betreffenden Bereichen festgestellt wurden.

Der LBM Cochem-Koblenz hat die Prüfintervalle für die Brücke vorsorglich verkürzt und lässt derzeit prüfen, ob und wie eine Verstärkung der betroffenen Bereiche an der Brücke möglich ist.
 

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