Gut informiert mit der landesweiten HBR-Wegweisung

QR-Code zur Meldung von Mängeln an Radwegen
QR-Code zur Meldung von Mängeln an Radwegen

Eine einheitliche und durchgängige Wegweisung führt die Radfahrenden in Rheinland-Pfalz über ein gut ausgebautes, qualifiziertes Radroutennetz; und das schon seit 2004.

Eigentümer des Radverkehrsnetzes und der wegweisenden Schilder sind in der Mehrheit die Kommunen, aber auch die Landkreise. Das Land und der Bund sind vor allem für straßenbegleitende Radverkehrsverbindungen zuständig. Bei der Wegweisung für den Radverkehr werden, wie bei der Kfz-Wegweisung auch, hierarchisch die Fern- und Nahziele mit den jeweiligen Kilometerangaben ausgewiesen. Zwischenwegweiser geben die Richtung des Streckenverlaufs an bzw. bestätigen dem Radfahrenden, dass er sich auf dem richtigen Weg befindet. Ergänzt wird dieses Informationsangebot z. B. um Ortstafeln, besondere Streckeninformationen (z. B. Gefahrenstellen, Steigungen Querungen etc.) sowie Angaben zu touristischen Themenrouten auf Informationstafeln.

Die HBR-Wegweisung (Hinweise zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr in Rheinland-Pfalz) steht für ein komfortables Radfahren auf hochwertigen Radrouten. Denn nach HBR beschilderte qualifizierte Radrouten müssen entsprechende Standards bei der Wegeführung, der Gestaltung von Kreuzungen und der Wegebreite bieten. Das Kriterium der Verkehrssicherheit spielt dabei eine wichtige Rolle.

Die Wegweisung nach HBR ist insbesondere für Gelegenheits- und Neu-Radfahrende von Relevanz. Ohne zusätzliche Orientierungshilfe wählen sie oft die aus dem Kfz-Verkehr bekannten, aber nicht für den Radverkehr ausgebauten Strecken und sind dadurch Gefährdungen und Störungen ausgesetzt. Abkürzungen bzw. radgeeignetere Verbindungen durch geöffnete Einbahnstraßen, straßenunabhängige Radrouten oder kreuzungsarme Nebenstraßen sind oft ohne Wegweisung nicht problemlos auffindbar.

Die hohen Standards der HBR werden bei allen Neu- und Ausbaumaßnahmen im Radverkehrsnetz Rheinland-Pfalz angewendet. Sie sind zugleich Voraussetzung für Förderungen des Radverkehrs (gesamter Radwegebau einschließlich der Beschilderung) in RLP.

Weil in Rheinland-Pfalz bei der Ausweisung von Radverkehrsverbindungen lange Zeit der Fokus eher auf touristische Belangen in den ländlichen Räumen lag, hat ein Teil der heute mit der hinweisenden Beschilderung versehenen Verbindungen eher naturnahen Charakter. Qualitätssicherungsverfahren, die in den letzten Jahren eingeführt wurden, sollen dazu beitragen, die nach HBR beschilderten Verbindungen zuständigkeits- und damit baulastträgerübergreifend zu überprüfen, um in Zukunft eine einheitliche Qualität der beschilderten Routen gewährleisten zu können.

Auch Sie sind gefragt!

Jeder Radfahrende kann mitmachen, die Qualität unserer Radverkehrsrouten zu erhalten: Fehlende oder verschmutzte Wegweiser, Schäden am Belag, Mängel an der Strecke - wenn Ihnen unterwegs etwas auffällt, können Sie es gerne dem Landesbetrieb Mobilität melden. Schicken Sie einfach eine E-Mail an radwege(at)lbm.rlp.de.​​​​​​​ Sollte der LBM für den von Ihnen gemeldeten Schaden nicht zuständig sein, leitet er die Meldung an die zuständige Stelle weiter.

Um das Ganze zu erleichtern, gibt es diese hier abgebildeten QR-Code-Aufkleber auf den Pfosten der Wegweiser. Mit diesen Codes lässt sich mit einem Smartphone ein Meldeportal aufrufen, auf dem ein Problem mit nur wenigen Klicks gemeldet werden kann.