Umwelt & Naturschutz im Straßenbau
Der Bau oder die wesentliche Veränderung eines Verkehrsweges geht einher mit Veränderungen von Natur und Landschaft. Handelt es sich dabei um einen deutlichen Quantitäts- und Qualitätsverlust des Naturhaushaltes, spricht man von einem Eingriff.
Der Gesetzgeber hat entsprechende Gesetze zum Schutz unseres Lebensraums erlassen. Im Mittelpunkt steht dabei in Deutschland das Bundesnaturschutzgesetz und auf Landesebene das Landesnaturschutzgesetz. Weitere Vorgaben wie beispielsweise das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz und Richtlinien, so das europäische Schutzgebietssystem Natura2000 oder die EU-Wasserrahmenrichtlinie, sind ebenfalls zu beachten.
Auf Grundlage dieser Werke ist bei jeder Straßenbaumaßnahme die Eingriffserheblichkeit zu prüfen und die Möglichkeit der Vermeidung zu betrachten. Ist ein Eingriff jedoch unvermeidbar, so ist er in geeigneter Weise zu kompensieren. Dies geschieht mit sogenannten Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen.
Was ist Aufgabe der Landespflege?
Wird ein Bauvorhaben geplant, so müssen von den ersten Überlegungen bis hin zur Bauausführung und Unterhaltung, die ökologischen Auswirkungen des Vorhabens mit in die Entscheidungsfindung eingebunden werden.
Die Mitarbeitenden der Fachgruppe Landespflege begleiten diesbezüglich die Planung und Umsetzung des Vorhabens. Ihre Aufgabe ist es, die Auswirkung auf die Umwelt zu ermitteln und zu beschreiben sowie dementsprechende Vermeidungs- und/oder Kompensationsmaßnahmen zu erarbeitet und umzusetzen. „Von der Planung zur Ausführung bis zur Unterhaltung.“