Die Straßenverwaltung wächst: Ortsgerechter Straßenbau, Referate für Lärmschutz und Landespflege, ein eigenes Radwegereferat: die Anforderungen an die Straßenverwaltung steigen, die Aufgaben wachsen.
Lärmschutz mit System: Im Jahr 1987 hat Rheinland-Pfalz als erstes Bundesland ein Lärmkataster erstellt, um Lärmsanierung an Straßen systematisch abzuwickeln. Rund 550 Ortslagen wurden dazu untersucht. Je nach Höhe des Lärmpegels und der Anzahl der betroffenen Häuser wurden die Orte in eine Dringlichkeitsliste aufgenommen. Bis heute konnten so bereits an rund 200 Ortsdurchfahrten Maßnahmen zur Lärmsanierung abgeschlossen werden.
An bestehenden Straßen kann Lärmschutz nur im Rahmen der so genannten Lärmsanierung umgesetzt werden. Im Gegensatz zur Lärmvorsorge (gilt für Neubau) gibt es hierfür keine gesetzlichen Grundlagen. Lärmsanierung ist eine freiwillige Maßnahme des Straßenbaulastträgers.
Anerkannt: 1982 wird der Straßenwärter mit einer eigenen Ausbildungsverordnung ein anerkannter Ausbildungsberuf. Zwei Jahre später gründet die Straßenverwaltung die Überbetriebliche Ausbildung in Mayen. Hier werden seitdem junge Männer und Frauen zentral nach Vorgaben eines bundeseinheitlichen Rahmenplans zu Straßenwärtern ausgebildet.
Verkehrssicherheit im Blick: 1984 nahm die Zentralstelle für Unfallauswertung ihre Arbeit auf. Sie wurde von der Landesregierung eingerichtet, um das gesamte überörtliche Straßennetz des Landes auf Unfälle zu überprüfen. Die Zentralstelle ist dabei eine Einrichtung mit Seltenheitswert in Deutschland: Nicht in allen Bundesländern werden Unfälle zentral ausgewertet, um aus den Ergebnissen entsprechende Maßnahmen abzuleiten.
Weitere Entwicklungen:
- Ende 1981: Das FS 30-Verfahren (70 Prozent Salz und 30 Prozent Sole) wird vom Bundesminister für Verkehr empfohlen. Die Feuchtsalztechnik wird verstärkt, aber noch nicht flächendeckend eingesetzt.
- 1983: Freigabe der A 1 zwischen Trier und Hermeskeil
- 1985: Verkehrsfreigabe der Naheüberbauung in Idar-Oberstein