Fahrerlaubnisrecht

Der Landesbetrieb Mobilität erkennt an:

  • Kursleiter für besondere Aufbauseminare
  • Begutachtungsstellen für Fahreignung 
  • Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung
  • Einrichtungen für die Schulung in Erster Hilfe (§ 68 FeV)

Hinzu kommt jeweils die Aufsichtsfunktion. Der LBM kann die Anerkennung eines verkehrspsychologischen Beraters zurücknehmen oder widerrufen. Zudem kann er Ausnahmen von allen Vorschriften der Fahrerlaubnisverordnung erteilen.

Der LBM ist als Fahrerlaubnisbehörde auch Fachaufsichtsbehörde über Landkreise sowie über kreisfreie und große kreisangehörige Städte. Hierzu gibt er unter anderem sogenannte Verfahrenshinweise heraus. Darin wird für die nachgeordneten Behörden verbindlich festgelegt, wie sie zu verfahren haben.


Fahrlehrerrecht

Als Erlaubnisbehörde erkennt der LBM Fahrlehrerausbildungsstätten an. In Rheinland-Pfalz gibt es derzeit Ausbildungsstätten in Koblenz und Kottenheim.

Beim LBM ist der Fahrlehrerprüfungsausschuss angesiedelt. Um Fahrlehrer zu werden, muss man sich zunächst einer fahrpraktischen Prüfung unterziehen. Danach wird fachkundliches Wissen schriftlich und mündlich abgefragt. Für die Klasse BE muss der Anwärter zudem eine Lehrprobe im theoretischen und fahrpraktischen Unterricht absolvieren. Die Zulassung zu diesen Prüfungen erfolgt durch die örtliche Erlaubnisbehörde nach dem Fahrlehrergesetz.

Der LBM ist als fahrlehrerrechtliche Erlaubnisbehörde ebenso Fachaufsichtsbehörde über Verbandsgemeinden und verbandsfreie Gemeinden und Städte sowie über kreisfreie und große kreisangehörigen Städte.

Kontakt

Koblenz
Fahrerlaubnisrecht
Uwe Marx
uwe.marx(at)lbm.rlp.de
Tel.: 0261/3029-1618

Fahrlehrerrecht
Martin Witte 
martin.witte(at)lbm.rlp.de
Tel.: 0261/3029-1617

Außenstelle Speyer
Fahrerlaubnisrecht / Fahrlehrerrecht
Steffen Endres
steffen.endres(at)lbm.rlp.de
Tel.: 06232/626-1626

Fahrlehrerprüfung
Andreas Kloos
andreas.kloos(at)lbm.rlp.de
Tel.: 06232/626-1625

Außenstelle Trier
Fahrerlaubnisrecht
Christian Bösen
christian.boesen(at)lbm.rlp.de
Tel.: 0651/96797-13


Downloads

EU-Verordnung zur Anerkennung von ukrainischen Führerscheinen
Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland
Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland
Rücksendung von Führerscheinen
Liste von Staaten mit entsprechender Vereinbarung