Straßenverkehrsordnung (StVO)
Dem LBM RP obliegt als obere Verkehrs- und höhere Verwaltungsbehörde nach den Bestimmungen der StVO die Fachaufsicht über die Kreisverwaltungen sowie die Stadtverwaltungen in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten in Rheinland-Pfalz. Wir wachen hier u.a. über die landeseinheitliche Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen und beraten die Kommunen bei entsprechendem Bedarf.
Ein weiteres Aufgabengebiet ist die Erteilung von Erlaubnissen für Veranstaltungen nach § 29 Abs. 2 StVO, die über Rheinland-Pfalz hinaus andere Bundesländer berühren.
Nach dem Übergang eines Großteils der verkehrsbehördlichen Zuständigkeiten für Autobahnen zum 01.01.2021 auf die Autobahngesellschaft des Bundes GmbH ist der LBM RP im Bereich Autobahnen im Wesentlichen nur noch zuständig für bestimmte Ausnahmegenehmigungen, nämlich Ausnahmegenehmigungen für BAB nach § 46 StVO von den Bestimmungen der §§ 2 Abs. 1 datz 2 (Befahren des Seitenstreifens), 3 (Geschwindigkeit), 4 (Abstand), 15a (Abschleppen von Fahrzeugen), 18 Abs. 5 (Geschwindigkeit), 18 Abs. 7 (Wenden/Rückwärtsfahren), 30 Abs. 3 (Sonn- und Feiertagsfahrverbot), 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 (Betrieb von Lautsprechern), 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 (Anbieten von Waren u. Leistungen aller Art).
Kontakt
Koblenz
Markus Endres
markus.endres(at)lbm.rlp.de
Tel.: 0261/3029-1616
Außenstelle Speyer
Andreas Kloos
andreas.kloos(at)lbm.rlp.de
Tel.: 06232/626- 1625
Außenstelle Trier
Christian Bösen
christian.boesen(at)lbm.rlp.de
Tel.: 0651/96797-13
Ausnahmegenehmigung
Verkehrsbehördliche Anordnungen
Handreichung zur privaten Absicherung von Großraum- und Schwertransporten
Anlage 1: Schreiben des MWVLW vom 01. März 2018
Anlage 2: Mail des LBM RP vom 12. April 2018
Anlage 3: Schreiben des LBM RP vom 01. Februar 2019
Anlage 4: Mail des LBM RP vom 26. November 2019
Vordruck 1: Antrag auf VbA zur Absicherung von GST durch private Firmen
Vordruck 2: VbA zur Absicherung von GST durch private Firmen
Vordruck 3: Bescheinigung über die Einweisung in die Strecke
Vordruck 4:Bescheinigung über die Einweisung in die Strecke durch einen Multiplikator