Bauwerksprüfung
Die Brücken von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen in Rheinland-Pfalz werden regelmäßig durch den LBM untersucht. Alle drei Jahre werden die Brücken begutachtet und der Zustand des Bauwerks bis ins Detail dokumentiert.
Dabei unterscheidet man zwischen einer Hauptprüfung und einer einfachen Prüfung, die alternierend stattfinden.
Bei der Hauptprüfung werden die Brücken mithilfe moderner Technik genau unter die Lupe genommen. Dabei wird untersucht, ob die Brücke immer noch alle Anforderungen erfüllt. Werden Risse oder andere Schäden festgestellt, werden sie möglichst zeitnah behoben oder ggf. intensiver überwacht. Das Bauwerk muss außerdem fest im Untergrund verankert sein. Auch die Fahrbahn und die Entwässerungssysteme werden untersucht.
Die einfache Prüfung wird ohne Geräte als reine Sichtprüfung vorgenommen, die aber auch Funktionsteile wie Lager, Gelenke und Übergangskonstruktionen mit einbezieht.
Eine „außerplanmäßige“ Überprüfung findet statt, wenn es auf der Brücke beispielsweise zu einem Unfall kam, bei dem wichtige Teile der Konstruktion beschädigt wurden.
Werden bei einer Untersuchung Schäden gefunden, sorgt der LBM dafür, dass diese schnell und wirtschaftlich behoben werden.
Den Bauwerken werden in der Prüfung Zustandsnoten gegeben. Diese reichen von 1,0 (sehr guter Zustand) bis 4,0 (ungenügender Zustand). Diese Zustandsnoten sind die Basis für die weitere Instandsetzung bzw. Erneuerung.
Die Zustandsnote einer Brücke nach DIN 1076 ergibt sich aus einem formalisierten Verfahren. Von der Zustandsnote kann man nicht auf Art und Umfang der Schäden und insbesondere die Standsicherheit von Brücken schließen. Auch kleine Schäden – wie beispielsweise an Brückengeländern - können zu einer schlechten Zustandsnote führen, ohne dass die Standsicherheit beeinträchtigt ist.