Flugschulen
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Die Ausbildung von Luftfahrern darf nur in zugelassenen Ausbildungsorganisationen (ATO – approved training organisations) oder in erklärten Ausbildungsorganisationen (DTO - declared training organisations) durchgeführt werden. Die Vorschriften für Flugschulen finden sich im wesentlichen im europäischen Recht, der EU-VO 1178/2011. Hier Anhang VII – Teil ORA (Anforderungen an Organisationen bezüglich des fliegenden Personals für ATO's) sowie vereinfachte Vorgaben für erklärte Ausbildungsorganisationen, Anhang VIII - Teil DTO (Anforderungen in Bezug auf erklärte Ausbildungsorganisationen) und dem entsprechenden AMC und GM zum Teil ORA bzw. DTO.
Der Landesbetrieb Mobilität genehmigt und überwacht dabei die Ausbildungsbetriebe für Privat- und Leichtluftfahrzeug-Pilotenlizenzen (ohne Instrumentenflugberechtigung), Segelflugzeug- oder Ballon-Pilotenlizenzen einschließlich der entsprechenden Lehrberechtigungen und sonstiger Berechtigungen (Kunstflug, Nachtflug, Schleppflug, Bergflug, Wolkenflug, Klassen- und Musterberechtigungen für ein- oder mehrmotorige Luftfahrzeuge welche kein HPA sind).
Diese Ausbildung findet meist in gewerblichen Flugschulen sowie in Vereinen statt, welche größtenteils im Landesluftsportverband Rheinland-Pfalz zusammengeschlossen sind. Die beauftragten Verbände DAEC oder DULV sind hingegen für die Ausbildung zuständig, wenn diese mit Luftsportgeräten durchgeführt werden soll.
Eine Auflistung der vom LBM genehmigten Flugschulen finden Sie unten stehend.
Hinweise zur DTO finden Sie ebenfalls unten stehend.