Flugschüler*innen
Die fachlichen Voraussetzungen für den Erwerb von Lizenzen und Berechtigungen, deren Umfang einschließlich Gültigkeitsdauer sowie Bedingungen für die Ausbildung, Verlängerung und Erneuerung richten sich nach der EU-VO 1178/2011 (Teil FCL für Flugzeuge und Hubschrauber), der EU-VO 2018/1976 (Teil SFCL für Segelflug) und EU-VO 2018/395 (Teil BFCL für Ballone). Die detaillierten Inhalte der theoretischen und praktischen Ausbildung richten sich nach den entsprechenden Lehrplänen.
Theoretische Prüfung
Für die theoretische Prüfung werden Sie von Ihrem/r Ausbildungsleiter*in angemeldet, einen Termin müssen Sie selbst vereinbaren. Die theoretischen Prüfungen finden in der Regel am ersten und dritten Montag im Monat statt. Die Termine für die theoretischen Prüfungen finden Sie hier. Bitte vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin mit uns. Die Prüfung muss nach 4 Versuchen bestanden sein.
Sie besteht aus folgenden Sachgebieten bzw. Prüfungsarbeiten:
Allgemeine Sachgebiete
- Luftrecht und Flugsicherungsverfahren (20 Fragen / 40 Minuten)
- Menschliches Leistungsvermögen (12 Fragen / 24 Minuten)
- Meteorologie (20 Fragen / 40 Minuten)
- Kommunikation (12 Fragen / 24 Minuten)
- Navigation (20 Fragen / 60 Minuten)
Besondere Sachgebiete bezüglich der verschiedenen Luftfahrzeugkategorien
- Grundlagen des Fliegens (12 Fragen / 24 Minuten)
- Betriebliche Verfahren (12 Fragen / 24 Minuten)
- Flugleistung und Flugplanung (12 Fragen / 24 Minuten)
- Luftfahrzeugkunde (12 Fragen / 24 Minuten)
Hinweis: Das Sachgebiet Navigation gehörte im Rahmen einer Theorieprüfung Segelflug/Ballon zu den besonderen Sachgebieten. Diese Zuordnung hat jedoch keine Auswirkung auf die Anzahl der Fragen bzw. Zeit und ist daher für den/die Flugschüler*in erst einmal unrelevant.
Die Bundesrepublik Deutschland weicht von den Vorgaben der entsprechenden AMC der EU/EASA ab, welche 120 Prüfungsfragen fordern. Daher hat das Bundesverkehrsministerium BMDV im Jahr 2020 ein alternatives Verfahren (AltMoC) erstellt, die Anzahl der Prüfungsfragen von 120 auf 132 erhöht und gegenüber der EASA angezeigt. Der LBM prüft nach diesem AltMoC.
Eine Prüfungsarbeit gilt als bestanden, wenn der/die Bewerber*in mindestens 75 % je Sachgebiet erreicht hat. Zwischen den einzelnen Sachgebieten können kurze Pausen eingelegt werden. Als Hilfsmittel können Sie während der Prüfung Navigationsbesteck sowie einen nicht programmierbaren Taschenrechner nutzen. Im Prüfungsprogramm selbst sind entsprechende Tools auch hinterlegt. Denken Sie bitte auch an Verpflegung.
Die theoretischen Luftfahrerprüfungen werden auf Basis des aktuellen Fragenkatalogs des Deutschen AeroClubs DAEC mit dem Programm Aviationexam abgenommen.
Alle Flugschüler*innen müssen das Fach Kommunikation ablegen. Das Sprechfunkzeugnis BFZ I / II kann im Rahmen der Luftfahrerprüfung erworben werden. Hierfür wird nach erfolgreicher Theorieprüfung eine zusätzliche praktische Sprechfunkprüfung notwendig. Diese ist unmittelbar im Anschluss an die Theorieprüfung abzulegen.
Wir weisen darauf hin, dass die Prüfung innerhalb von 18 Monaten (gerechnet ab dem erstmaligen Antritt) erfolgreich durchzuführen ist. Die bestandene Theorieprüfung bleibt 24 Monate gültig.
Praktische Prüfung
Haben Sie Ihre praktische Ausbildung abgeschlossen, reicht Ihr/e Ausbildungsleiter*in eine Empfehlung zur Prüfung bei der Fachgruppe Luftverkehr ein. Von dort wird Ihnen beim Ersterwerb einer Lizenz ein/e Prüfer*in zugewiesen. Nun müssen Sie eigenständig mit dem/der Prüfer*in einen Termin vereinbaren. Nach der Prüfung sendet diese/r dem LBM das Protokoll zu. Der/die Bewerber*in muss noch den „Antrag auf Erteilung einer Lizenz“ einreichen. Sofern die Unterlagen vollständig sind, wird die Lizenz bzw. Berechtigung erteilt. Die Kosten der Prüfung werden mit der Ausstellung der Lizenz in Rechnung gestellt.
Tauglichkeit
Bei niedergelassenen Ärzt*innen, die vom Luftfahrtbundesamt als flugmedizinische Sachverständige anerkannt sind, müssen Sie Ihre Tauglichkeit überprüfen lassen. Eine Liste aller fliegerärztlichen Untersuchungsstellen finden Sie auf der Homepage des LBA.
Die Anforderungen an die Tauglichkeit Klasse 1 und 2 bzw. LAPL ergeben sich aus der EU-VO 1178/2011 und entsprechendem GM/AMC.
Formulare
Bitte beachten Sie, dass ab Ende Mai 2019 zusätzlich bei verschiedenen Anträgen die Auskunft aus dem Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes vorzulegen ist. Dies ist auf den entsprechenden Anträgen vermerkt.
- D-fP 02 Anmeldung zur Ausbildung(656 KB)
- D-fP 03 Erklärung des Flugschülers zu Beginn der Ausbildung(639 KB)
- D -fP 04 Antrag auf Zulassung zur Theorieprüfung(41 KB)
- D-fP 08 Empfehlung zur praktischen Prüfung SPL(663 KB)
- D-fP 10 Empfehlung zur praktischen Prüfung PPL-A(51 KB)
- D-fP 11 Empfehlung zur praktischen Prüfung LAPL-A(49 KB)
- D-fP 12 Empfehlung zur praktischen Prüfung BPL(656 KB)
- D-fP 14 Empfehlung zur praktischen Prüfung PPL-H(48 KB)
- D-fP 15 Empfehlung zur praktischen Prüfung LAPL-H(48 KB)
- D-fP 24 Antrag auf Erteilung einer Lizenz(313 KB)
- D-LS 02 Antrag auf ZÜP Luftfahrer(276 KB)
Kontakt
Theoretische Prüfung
Lizenzen(at)lbm.rlp.de
Lydia Schütz
Tel.: 06543/8780-1657
Sie erreichen uns telefonisch
Montag, Mittwoch und Freitag von 8.00 Uhr bis 10.30 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 8.00 Uhr bis 14.30 Uhr
Praktische Prüfung
E-Mail: ops(at)lbm.rlp.de
Thomas Züscher
Tel.: 06543/8780-1655
Oliver Wermann
Tel.: 06543/8780-1656