Luftschadstoffe
In den vergangenen Jahren konnte die Luftqualität durch die Reduktion von Luftschadstoff-Emissionen deutlich verbessert werden. Trotzdem bleibt das Thema Luftschadstoffe aktuell. Luftschadstoffe entstehen hauptsächlich bei Verbrennungsprozessen in der Industrie und Energiewirtschaft, privaten und gewerblichen Kleinfeuerungsanlagen, in der Landwirtschaft und aus dem Verkehr.
Zu den verkehrsbedingten Luftschadstoffen zählen neben Abgasen auch die Fein- und Feinststäube wie beispielsweise Ruß. Sie entstehen bei der Verbrennung fossiler Brennstoffe in motorisch betriebenen Kraftfahrzeugen. Hinzu kommt im Straßenverkehr der Abrieb von Reifen, Bremsbelägen und vom Fahrbahnbelag.
Bei der Frage, wie sich die Schadstoffe ausbreiten, kommen verschiedene Faktoren zusammen: Die Lage der Straße spielt dabei ebenso eine Rolle wie Windgeschwindigkeit, Windrichtung und die Gestaltung der Erdoberfläche. Auch Lärmschutzwände und -Wälle haben Einfluss darauf, dass sich verkehrsbedingte Schadstoffimmissionen reduzieren. Werden Grünflächen angelegt, senkt dies die Schadstoffkonzentration ebenfalls.
In der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BlmSchV) vom 2. August 2010 sind die Immissionsgrenzwerte für die Luftschadstoffe festgelegt. Mit Einführung der 39. BImSchV wurde die Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 21. Mai 2008 in deutsches Recht umgesetzt.
Immissionsgrenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit nach 39. BlmSchV
Komponente | Mitteilungszeitraum | Grenzwert |
---|---|---|
Schwefeldioxid SO2 | Stunde Tag | 350 µg/m³ 24 zulässige Überschreitungen / Jahr |
Stickstoffdioxid NO2 | Stunde Kalenderjahr | 200 µg/m³ 18 zugelassene Überschreitungen pro Kalenderjahr 40 µg/m³ |
Partikel PM10 | Tag Kalenderjahr | 50 µg/m³ 35 zulässige Überschreitungen im Jahr 40 µg/m³ |
Partikel PM2,5 | Kalenderjahr | 25 µg/m³ 1) |
Benzol C6H6 | Kalenderjahr | 5 µg/m³ |
Blei Pb | Kalenderjahr | 0,5 µg/m³ |
Kohlenmonoxid CO | 8 Stunden | 10 mg/m³ höchster 8-Stundenmittelwert pro Tag. |
1) einzuhalten ab 1.1.2015. Für diesen Grenzwert beträgt die Toleranzmenge 5 µg/m³. Sie vermindert sich ab dem 1.1.2009 jährlich um ein Siebtel bis auf den Wert 0 zum 1.1.2015.
Für die Überwachung der Luftqualität betreibt das Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz als zuständige Immissionsschutzbehörde ein Netz von Messstationen für Luftschadstoffe und Wetterdaten. Diese können unter www.luft-rlp.de abgerufen werden.