Schutzzonen und Grenzwerte
Mit dem Erlass des Fluglärmgesetzes von 2007 wurden insbesondere ein überarbeitetes Berechnungsverfahren eingeführt und die Grenzwerte der Schutzzonen auf Grundlage der lärmmedizinischen Erkenntnisse abgesenkt. Weiterhin definiert das Gesetz nunmehr drei Schutzzonen innerhalb eines Lärmschutzbereichs; zwei Schutzzonen für den Tag und eine Schutzzone für die Nacht.
Hierbei wird nach zivilen und militärischen Flugplätzen unterschieden. In § 2 FluLärmG sind die äquivalenten Dauerschallpegel (LAeq) für die Tag-Schutzzone 1, die Tagschutzzone 2 und die Nacht-Schutzzone sowie der fluglärmbedingte Maximalpegel LAmax festgesetzt.
Die Festlegung der Lärmschutzbereiche nach der 1. FlugLSV erfolgt für den zivilen Flughafen Frankfurt-Hahn und die militärischen Flugplätze Büchel, Ramstein und Spangdahlem durch Rechtsverordnung der rheinland-pfälzischen Landesregierung.
Die entsprechende Rechtsverordnung zur Festsetzung der Lärmschutzbereiche für den Verkehrsflughafen Frankfurt/Main erfolgt durch die hessische Landesregierung.
Mehr dazu in Karten und Landesverordnungen über die Festsetzung von Lärmschutzbereichen.