Wildunfälle

Verkehrsschild Wildwechsel

Rund 5.600 Tiere verenden jährlich auf den rheinland-pfälzischen Straßen und werden vom LBM entsorgt. Hinsichtlich der Zuständigkeit für die Beseitigung von überfahrenem Verkehrsunfallwild ist entscheidend, wo dieses gefunden wird:

außerhalb von Ortslagen (Freie Strecke) im Bereich der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen ist der jeweilige regionale Landesbetrieb Mobilität mit seinen nachgeordneten Straßenmeistereien zuständig.

innerhalb von Ortslagen liegt die Zuständigkeit bei der Stadt oder der Gemeinde.

Fragen und Antworten rund um die Verhaltensweisen bei Wildunfällen

Pro Jahr müssen landesweit rund 5.600 tote Tiere von den Straßen entfernt werden. Um etwa 70 Prozent dieser Tierkadaver kümmert sich der LBM, um die übrigen rund 30 Prozent die Tierkörperbeseitigungsanlage in Rivenich im Kreis Bernkastel-Wittlich. Der Arbeitsaufwand des LBM für die Entsorgung von Unfalltieren belief sich auf ca. 9.000 Stunden im Jahr 2017.

Um Unfälle zu vermeiden, wird dringend davon abgeraten, dem Wild auszuweichen. Wenn es auch schwerfällt: Man sollte eine Vollbremsung machen und die Spur halten. Keinesfalls sollten sich Autofahrer nach einem Wildunfall einem noch lebenden angefahrenen Tier nähern. Auch darf kein Unfallwild für den eigenen Verzehr mitgenommen werden – das wäre Wilderei. Wenn die Polizei verständigt ist, kümmert sie sich um einen Jäger, falls das Tier noch lebt, der es dann erlöst.

 

Das wechselt je nach Jahreszeit. Auf den Straßen sterben überdurchschnittlich viele Tiere im frühen Berufsverkehr zwischen 5 und 7 Uhr. Besonders ausgeprägt ist dieser Anstieg in den Monaten April bis August. Von Januar bis März sowie von September bis Dezember ist der Zeitraum von 17 bis 19 Uhr signifikant. Ebenso der Zeitraum zwischen 21 und 22 Uhr in den Monaten Mai bis Juli.

Spitzenreiter der traurigen Statistik sind Rehe. Wie Wildschweine überqueren sie oft Straßen beim Wechsel von Rückzugs- zu Nahrungsflächen, weil ihr natürlicher Lebensraum durch den Verkehr zerschnitten ist.

Der LBM ist bei der Entsorgung von Unfallwild nur für außerörtliche Straßen zuständig. In Dörfern und Städten übernehmen dies die kommunalen Verwaltungen. Kleine tote Tiere wie Hase, Igel und Kaninchen werden oftmals von den LBM-Mitarbeitern in der Straßenböschung vergraben; bei größeren werden die Mitarbeiter der Tierkörperbeseitigungsanlage für die Abholung verständigt.

Zu den tierischen Verkehrsopfern zählen auch immer wieder Haustiere. Über Tätowierungen im Ohr, Halsbänder, Plaketten, Chips, Tierheime, Tierärzte und deren besondere Lesegeräte versucht der LBM, die Eigentümer zu ermitteln. In vielen Fällen gelingt das. Jährlich werden etwa 20 überfahrene Hunde und Katzen aufgenommen. Die Dunkelziffer dürfte hier größer sein, weil angefahrene Tiere oftmals außerhalb der Straße verenden.