Güterkraftverkehr

Güterkraftverkehr ist – nach § 1 des Güterkraftverkehrsgesetzes – die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben.

Weiterhin müssen ab dem 21. Mai 2022 auch Unternehmen, die gewerblichen grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen zwischen 2,5 Tonnen und 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse betreiben, im Besitz einer EU-Gemeinschaftslizenz sein.

Der LBM ist die in Rheinland-Pfalz zuständige Behörde, wenn im Bereich des gewerblichen Güterkraftverkehrs nationale Erlaubnisse und EU-Gemeinschaftslizenzen benötigt werden. 

Außerdem stellt der LBM die erforderliche Fahrerbescheinigung für Drittstaatsangehörige Fahrer aus, die nicht im Besitz eines Daueraufenthaltstitels (Niederlassungserlaubnis) sind und für grenzüberschreitende Transporte eingesetzt werden sollen. 

Ordnungswidrigkeiten nach dem Güterkraftverkehrsgesetz werden hier verfolgt und geahndet.

Gewerblicher Güterkraftverkehr ist gemäß § 3 Güterkraftverkehrsgesetz grundsätzlich erlaubnis- bzw. lizenzpflichtig, soweit sich nicht aus dem unmittelbar geltenden europäischen Gemeinschaftsrecht etwas anderes ergibt. Erlaubnis und Lizenz werden einem Unternehmer, dessen Unternehmen seinen Sitz im Inland hat, für die Dauer von maximal zehn Jahren erteilt.

Nicht erlaubnispflichtig ist der sogenannte Werkverkehr, das heißt der Güterkraftverkehr für eigene Zwecke eines Unternehmens unter bestimmten Voraussetzungen.
Werkverkehr ist allerdings vor Beginn der ersten Beförderung beim Bundesamt für Logistik und Mobilität anzumelden.

Möchten Sie sich im Bereich des gewerblichen Güterkraftverkehrs selbstständig machen, können Sie als Unternehmer mit Sitz in Rheinland-Pfalz die Erlaubnis oder Lizenz bei dem Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz beantragen.

Bei der für den Betriebssitz zuständigen Stelle in Koblenz oder den Außenstellen in Speyer und Trier erhalten Sie auch nähere Informationen zu den Voraussetzungen, die zum Erteilen der jeweiligen Berechtigung erfüllt sein müssen.

Hinweis

Die Kommunikation mit dem LBM per E-Mail bzw. Fax erfolgt grundsätzlich unverschlüsselt.

Informationen des Bundesamts für Logistik und Mobilität zu Gesetzen und Rechtsvorschriften
Informationen zu den Fachkundeprüfungen für angehende Unternehmer im Güterkraftverkehr und Straßenpersonenverkehr (Omnibusse, Taxen, Mietwagen) erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK)
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