Luftaufsicht

Fahrzeug der Luftaufsicht vor Flughafengelände

Die Abwehr von betriebsbedingten Gefahren für die Sicherheit des Luftverkehrs sowie für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung durch die Luftfahrt ist Aufgabe der Luftfahrtbehörde. Die Mitarbeiter der Fachgruppe Luftverkehr überwachen im Rahmen der überörtlichen Luftaufsicht in regelmäßigen Abständen die genehmigten Flugplätze sowie den dortigen Verkehr.

Auch verfügt das Land Rheinland-Pfalz über örtliche Luftaufsichtstellen an den Flugplätzen Trier-Föhren, Koblenz-Winningen, Frankfurt-Hahn, Mainz-Finthen, Worms, Speyer, Pirmasens und Zweibrücken.

Kontakt

Überörtliche Luftaufsicht
matthias.podworny(at)lbm.rlp.de
Tel.: 06543/8780-1645

Örtliche Luftaufsicht Flughafen Frankfurt Hahn und Sonderlandeplatz Zweibrücken
luftaufsicht(at)lbm.rlp.de
Tel.: 06543/8780-1670