Güteüberwachung von Gesteinskörnungen und Baustoffgemischen im Straßenbau, ARS 05-2007, RS vom 21.09.2007
Listenführung von freiwillig güteüberwachten Gesteinskörnungen und Baustoffgemischen für den Straßenbau in Rheinland-Pfalz, ARS 2/2006 des BMVBS vom 29.12.2005
Güteüberwachung von Gesteinskörnungen und güteüberwachte Baustoffgemische für den Straßenbau in Rheinland‐Pfalz: Listenführung Stand 07.03.2024
Freiwillig güteüberwachte Gesteinskörnungen und güteüberwachte Baustoffgemische für den Straßenbau in Rheinland-Pfalz, Verwendungszweck nach TL Gestein-StB 04 und TL SoB-StB 04 und TL G SoB-StB 04
Ausschließlich in RLP anerkannte Prüfstellen, Prüfstellen in RLP unter www.bast.de/nur diejenigen Prüfstellen sind für den Straßenbau zulässig, die nach RAP Stra anerkannt sind.
Technische Regelwerke im Straßenbau, Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau, Teil: Güteüberwachung, TL G SoB-StB 04
Technische Regelwerke im Straßenbau, Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau, Teil: Güteüberwachung, TL G SoB-StB 04, Ausgabe 2004, Fassung 2007
RAP Stra 15, ARS 05-2016, Einführungsschreiben vom 04.04.2016
Richtlinien für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau, Ausgabe 2015 Allgemeines Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 05/2016 vom 06.03.2016
Güteüberwachte Mischguthersteller für DSK in Rheinland-Pfalz, Stand: Oktober 2024
Listenführung der güteüberwachten Mischguthersteller für Dünne Schichten im Kalteinbau nach den TL G Asphalt-DSK-StB mit Firmensitz in Rheinland-Pfalz.