Flugbetrieb

Hubschrauber in der Luft

In Deutschland gelten im Wesentlichen die gesetzlichen Regelungen der Europäischen Union (EU), sowie nationale Regelungen aus dem Luftverkehrsgesetz mit den entsprechenden Verordnungen (z.B. LuftVO, LuftBO).

Die VO (EU) 965/2012 mit Änderungen legt technische Vorschriften und Verwaltungsverfahren für den Flugbetrieb mit Flugzeugen und Hubschraubern fest.

Die Verordnung unterteilt sich in folgende Abschnitte:

  • Anhang I: Begriffsbestimmungen
  • Anhang II: Anforderungen an Behörden (ARO)
  • Anhang III: Anforderungen an Organisationen (ORO)
  • Anhang IV: Gewerblicher Luftverkehr (CAT)
  • Anhang V: Sondergenehmigungen (SPA)
  • Anhang VI: Nichtgewerblicher Betrieb mit technisch komplizierten motorgetriebenen Luftfahrzeugen (NCC)
  • Anhang VII: Nichtgewerblicher Betrieb mit anderen als technisch komplizierten motorgetriebenen Luftfahrzeugen (NCO)
  • Anhang VIII: Spezialisierter Flugbetrieb (SPO)

Darüber hinaus stehen noch sogenanntes „Guidance Material“ (GM) und „Acceptable Means of Compliance“ (AMC) zu den einzelnen Anhängen der genannten Verordnung zur Verfügung. Diese „GM“ und „AMC“ stellen Anleitungen und annehmbare Nachweisverfahren zur Ausführung der Verordnung dar.

Seit August 2016 gelten die Regelungen aus Anhang NCO. Diese sind auch für Piloten der allgemeinen Luftfahrt verbindlich.

Der Anhang SPO (gewerblich spezialisierter Flugbetrieb) ist im April 2017 in Kraft getreten. Betroffen davon sind beispielsweise Unternehmen mit Luftfahrzeugen im Absetzbetrieb (Fallschirmsprung), zur Fotografie, Vermessung, Landwirtschaft oder Luftwerbung. Die (rheinland-pfälzischen) Unternehmen müssen eine Erklärung beim LBM einreichen und beispielsweise Organisationsanforderungen erfüllen sowie ein Betriebshandbuch erstellen. Den Vordruck „Erklärung-ORO.DEC.100“ sowie weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Luftfahrt-Bundesamtes.

Die VO (EU) 2018/395 legt Vorschriften für den (nicht gewerblichen und gewerblichen) Flugbetrieb mit Ballonen fest. Diese Verordnung gilt seit dem 08. April 2019. Gewerbliche Betreiber von Ballonen müssen eine Erklärung abgeben. Es  ist ein Managementsystem zu installieren sowie ein Betriebshandbuch zu erstellen. Den entsprechenden Vordruck der Erklärung finden Sie unter Service - Formulare.

Die VO (EU) 2018/1976 legt Vorschriften für den (nicht gewerblichen und gewerblichen) Flugbetrieb mit Segelflugzeugen fest. Diese Verordnung gilt seit dem 09. Juli 2019. Gewerbliche Betreiber von Segelflugzeugen müssen vor Aufnahme des Flugbetriebs eine Erklärung abgeben.

Der LBM überprüft im Rahmen seiner Zuständigkeit durch Audits und Inspektionen, ob die jeweiligen Vorgaben aus dem europäischen und gegebenenfalls nationalen Recht eingehalten werden.

Luftfahrtunternehmen / Flüge gegen Entgelt

Personen und Personengesellschaften benötigen für gewerbliche Flüge mit Flugzeugen und Hubschraubern ein Luftverkehrsbetreiberzeugnis (AOC) nach EU-VO 965/2012.

Der LBM ist als Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde für Rundflug-, Ballon- und Segelflugunternehmen zuständig.

Sofern Streckenflüge (VFR/IFR) angeboten werden, ist das Luftfahrt-Bundesamt LBA zuständig.

Nichtgewerbliche Flüge von Privatpiloten gegen Entgelt sind nur im Rahmen von Kostenteilungsflügen, Wettbewerbs- oder Schauflügen zulässig. Ebenso sind Einführungsflüge, Flüge zum Absetzen von Fallschirmspringern, Flüge zum Schleppen von Segelflugzeugen oder Kunstflüge von Ausbildungsorganisationen oder von Organisationen zur Förderung des Flugsports oder der Freizeitluftfahrt erlaubt. Hinweise zu Einschränkungen bzw. zur Rechtslage bei Flügen gegen Entgelt finden sie hier (in Bearbeitung). 

Luftraum

Seit 2014 ist die VO (EU) 923/2012, die sogenannte SERA (Standardised European Rules of the Air), in Kraft getreten. Diese Verordnung legt gemeinsame Luftverkehrsregeln und Betriebsvorschriften für Dienste und Verfahren der Flugsicherung fest und gilt auch für Luftraumnutzer und Luftfahrzeuge, die am allgemeinen Luftverkehr teilnehmen.

Mit der VO (EU) 923/2012 werden beispielsweise die Luftraumstruktur geregelt sowie Begriffe definiert (z.B. Nacht). Entsprechende Ausführungen durch „AMC und GM to the rules of the air” stehen zur Verfügung.

Kontakt

ops(at)lbm.rlp.de

Thomas Züscher
Tel.: 06543/8780-1655

Oliver Wermann
Tel.: 06543/8780-1656