Beratung der Kommunen
Ein Großteil der Radverkehrsinfrastrukturen in RLP befindet sich in der Baulast und damit Zuständigkeit der Kommunen. Seitens des Landes besteht somit der ausdrückliche Wunsch, dass die Kommunen bei der Umsetzung und Finanzierung von Radverkehrsinfrastrukturen beratend unterstützt werden. Der LBM nimmt diese Aufgabe gern wahr, die neben der planerischen Beratung auch die Hilfestellung bei Förderanträgen beinhaltet. Nur so können die Förderprogramme, die in manchen Fällen gerade für kleinere Gemeinden kompliziert erscheinen, auf EU-, Bundes- und Landesebene erfolgreich genutzt werden. Aufgrund des ungebrochenen Trends im Radverkehr und der weiter fortgeführten Förderkulissen ist für die kommenden Jahre mit erhöhtem Beratungsbedarf seitens der Kommunen zu rechnen.
Der LBM hat im Jahr 2020 hierzu eine zentrale Stelle „Förderberatung“ eingerichtet, bei der sich Kommunen informieren können, die beabsichtigen, Radinfrastrukturprojekte umzusetzen. Seither berät der LBM eine große Bandbreite an Themen, die aus den Kommunen kommen, wie z. B.
- die Umsetzung konkreter Wegebaumaßnahmen
- die Sanierung/den Ausbau von bestehender Radinfrastruktur (Brücken, Wegweisung, Radverkehrsanlagen etc.)
- die Erstellung und Umsetzung von Radverkehrskonzepten
- die Errichtung von Radabstellanlagen und Fahrradparkhäusern
- die Einrichtung von Fahrradstraßen
- Einrichtung von Ladesäulen, Self-Service-Stationen usw.
- Förderentwicklungen
Weitere Themen, zu denen der LBM die Kommunen auch unabhängig von Förderanfragen berät, sind beispielsweise:
- Erarbeitung und Umsetzung von Beschilderungskonzepten
- Fragen zur Unterhaltung der beschilderten Radverkehrsverbindungen
- Bereitstellen von Druckvorlagen zur Wiederherstellung von Schildern
Weitere Informationen zum Sonderförderprogramm "Stadt und Land" finden Sie hier.
Kontakt
Tel.: 0261/3029-1588 (Montag bis Freitag 09:00 Uhr - 15:00 Uhr)