„Stadt und Land“ - Sonderprogramm des Bundes zur Förderung der Radinfrastruktur

Der Bund verlängert das Förderprogramm „Stadt und Land“ im Rahmen des Klimaschutz-Sofortprogrammes bis zum Jahr 2030. Dafür stehen weitere 805 Mio. Euro bereit (bisher knapp 1 Mrd. Euro).

Im Zeitraum 2021-2030 will der Bund mit einem Regelfördersatz von 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben die Länder und Kommunen bei Investitionen in den Radverkehr mit insgesamt rd. 1,8 Milliarden Euro unterstützen.

Grundlage ist die zwischen dem Bund und den Ländern abgeschlossene Verwaltungsvereinbarung Sonderprogramm „Stadt und Land“ vom 05.11./22.12.2020 sowie die Nachtragsvereinbarung vom 25.07.2023.

Knapp 90 Millionen Euro für die umfangreichen Fördermöglichkeiten fließen nach Rheinland-Pfalz.

Ziel ist der Aufbau eines nachhaltigen und lückenlosen Radverkehrsnetzes. Gefördert werden die Planung als auch der Bau von Radinfrastruktur. Voraussetzungen sind u.a., dass die Maßnahmen ohne finanzielle Beteiligung des Bundes erst zu einem späteren Zeitpunkt oder überhaupt nicht realisiert würden und deren Förderung noch nicht anderweitig bewilligt ist. Das Sonderprogramm ist zeitlich befristet; die Vorhaben müssen bis Ende 2030 abgeschlossen sein. Die operative Umsetzung wird durch den Landesbetrieb Mobilität, der auch Bewilligungsbehörde ist, gewährleistet.

Die Finanzhilfen können insbesondere eingesetzt werden für: 

  • den Neu-, Um- und Ausbau einschließlich der erforderlichen Planungsleistungen Dritter (außerhalb der öffentlichen Verwaltung) sowie Grunderwerb von:
    • straßenbegleitenden, vom motorisierten Individualverkehr möglichst getrennten Radwegen (auch als Radfahr- und Schutzstreifen ausgebildet) einschließlich deren baulichen Trennung vom Kfz-Verkehr 
    • eigenständigen Radwegen
    • Fahrradstraßen und Fahrradzonen
    • Radwegebrücken und -unterführungen
    • Knotenpunkten, die die Komplexität reduzieren, die Verkehrsströme trennen, eine vollständig gesicherte Führung des Radverkehrs vorsehen und/oder Sichthindernisse konsequent beseitigen
    • Bau von Schutzinseln und vorgezogenen Haltelinien
    • Fußverkehrsmaßnahmen, welche baulich vom Radverkehr getrennt sind, jedoch im Verbund mit einem finanzierten Radverkehrsvorhaben umgesetzt werden
  • den Neu- Um- und Ausbau der Anlagen des ruhenden Verkehrs einschließlich der erforderlichen Planungsleistungen Dritter (außerhalb der öffentlichen Verwaltung) für Fahrräder und Lastenräder
    • Abstellanlagen, die eine diebstahlsichere, standfeste und stabile Befestigung von Fahrrädern ermöglichen, wie beispielsweise Anlehnbügel, Doppelstockparksysteme oder Fahrradboxen
    • Fahrradparkhäuser an wichtigen Quellen/Senken des Radverkehrs
  • betriebliche Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses, die Koordinierung aufeinanderfolgender Lichtsignalanlagen, getrennte Ampelphasen (Grünphasen) für die unterschiedlichen Verkehrsströme zur Verbesserung der Sicherheit des Radverkehrs oder des Verkehrsflusses für den Radverkehr
  • die Erstellung von erforderlichen Radverkehrskonzepten durch Dritte (außerhalb der öffentlichen Verwaltung) unter Berücksichtigung der Verknüpfung mit anderen Mobilitätsformen, insbesondere dem Fußverkehr. Die Ausgaben hierfür sind als vorweggenommene Planungskosten erst zusammen mit der Umsetzung der ersten daraus folgenden investiven Maßnahme förderfähig.

Sowohl die Planung durch Dritte als auch der Bau von Radinfrastruktur sollen mit 75% der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden. Im Falle finanzschwacher Kommunen sind Förderungen bis zu 90% vorgesehen.

Die Förderhöchstsätze des Landes RLP gelten auch im Sonderprogramm Stadt und Land. 

Ansprechpartner und Bewilligungsbehörde in Rheinland-Pfalz ist der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, Friedrich-Ebert-Ring 14 - 20, 56068 Koblenz.

Hier erhalten Sie auch Beratung bei der Antragstellung zur Optimierung eines Projektes, und um eine Abwicklung bis Ende 2028 zu ermöglichen.

Ihre Fragen richten Sie bitte per E-Mail an

foerderberatung-radwege(at)lbm.rlp.de

oder telefonisch an 0261 3029 1588 (Montag bis Freitag 9 Uhr - 15 Uhr).