Prüfer*innen für Luftfahrtpersonal
Die Fachgruppe Luftverkehr ernennt Prüfer*innen, deren Lizenzen auch in die Zuständigkeit des LBM Rheinland-Pfalz fallen. Dabei wird zwischen FE (Flight-Examiner), CRE (Class-Rating-Examiner) und FIE (Flight-Instructor-Examiner) unterschieden. Der FE nimmt Prüfungen ab, bei denen Lizenzen erstmalig erworben werden. Der CRE überprüft Bewerber*innen, die eine Klassenberechtigung erwerben, verlängern oder erneuern möchten. Der FIE wird als Prüferin für Fluglehrer tätig.
Eine Prüferanerkennung gilt drei Jahre im Bereich Motorflug und Hubschrauber und 5 Jahre im Bereich Segelflug und Ballon. Danach müssen auch Prüfer*innen sich einer Überprüfung durch eine Aufsichtsperson der Behörde oder einem/r leitenden Prüfer*in unterziehen.
Eine Beauftragung durch den LBM findet nur noch bei Erstprüfungen zum Erwerb von Lizenzen statt. Bei Prüfungsflügen zum Erwerb, zur Verlängerung und Erneuerung von Berechtigungen kann der/die Bewerber*in den/die Prüfer*in frei wählen, eine Liste wird durch das LBA veröffentlicht und ständig aktualisiert.