Bedarfsplanung
Bevor ein Straßenbauprojekt umgesetzt werden kann, muss es in einen Bedarfsplan oder Investitionsplan aufgenommen werden. Das gilt auch, wenn eine Straße lediglich ausgebaut werden soll. In solchen Plänen werden der Bedarf und die Dringlichkeit solcher Maßnahmen festgestellt und dokumentiert. Bedarfspläne stellen damit die gesetzliche Grundlage für den Neu- und Ausbau von Autobahnen, Bundes-, und Landesstraßen dar.
Der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen (einschließlich dem Bau von Ortsumgehungen) wird aus dem Bundesverkehrswegeplan entwickelt.
Weitergehende Informationen zum Bundesverkehrswegeplan erhalten Sie hier (Weiterleitung auf die Seite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr).
Landesstraßenmaßnahmen mit regionaler und lokaler Bedeutung stehen im Landesverkehrsprogramm.
In 2018 wurde eine Bewertung von 17 Landesstraßenneubauprojekten in Rheinland-Pfalz durchgeführt.
Weitergehende Informationen hierzu erhalten Sie hier (Weiterleitung auf die Seite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz).