LBM innovativ: Auf den Autobahnen wird die Flüssigstreuung für Präventiveinsätze genutzt. Auch laufen Pilotversuche im nachgeordneten Netz der Straßenmeistereien.
Die erste temporäre Seitenstreifenfreigabe gibt es in Rheinland-Pfalz auf der A 63 von dem Autobahnkreuz Mainz Süd bis Anschlussstelle Nieder-Olm seit 2012. Bei hohen Verkehrsbelastungen auf Autobahnen kann die Nutzung des Seitenstreifens als zusätzliche Fahrspur zu einem wesentlich besseren Verkehrsfluss beitragen. In der Regel wird so die Leistungsfähigkeit des Streckenabschnitts um 25 bis 30 Prozent gesteigert. In einem weiteren Bauabschnitt soll der Abschnitt zwischen den Anschlussstellen Saulheim und Nieder-Olm ebenfalls mit einer temporären Seitenstreifenfreigabe ausgestattet werden. Die Planungen für diesen Abschnitt laufen.
Neuer Name - gleiches Ziel: Aus der Zentralstelle für Unfallauswertung wird die Zentralstelle Verkehrssicherheit. Der Name hat sich geändert, geblieben ist das Ziel: Die Straßen im Land sicher zu machen. Heute steht dabei nicht mehr nur die reine Unfallauswertung im Mittelpunkt, es wird bereits einen Schritt früher angesetzt und versucht, Unfälle durch gezielte Maßnahmen zu verhindern. Die Zentralstelle entwickelt auch konkrete Programme für mehr Verkehrssicherheit, beispielsweise ein Sonderprogramm für Motorradsicherheit oder für Baumunfälle.
Neue Aufgabe: 2011 übernimmt der LBM die Aufgabe der Zentralen Beschaffungsstelle des Landes für Liefer- und Dienstleistungen. Dort werden die Bestellungen zusammengefasst und dann zentral eingekauft. Auf diese Weise wird der Einkauf für das Land wirtschaftlicher gestaltet und der Aufwand für die Beschaffungen minimiert.
Brücken für Tiere bauen: 2008 wurde die Grünbrücke über die A 1 bei Wittlich errichtet. Die Wittlicher Grünbrücke war seinerzeit die erste Grünbrücke in Rheinland-Pfalz, die über eine bereits bestehende Autobahn gebaut wurde. Der LBM setzt seitdem konsequent auf das Konzept: In Wattenheim ist eine Grünbrücke über die A 6 entstanden, bei Greimerath eine weitere über die A 1 und bei Dockweiler führt eine Grünbrücke über die B 410. Insbesondere im Zusammenhang mit der B 50neu, dem Hochmoselübergang, sind 12 Grünbrücke bzw. Grünunterführungen entstanden, ebenso bei den Ortsumgehungen Rengsdorf und Konz-Könen. In Summe sind seit 2010 19 Grünbrücken in Rheinland-Pfalz fertig gestellt worden, 19 weitere werden geplant bzw. derzeit gebaut.
Pendlerradrouten: Das Radverkehrsnetz in Rheinland-Pfalz konnte über die Jahre kontinuierlich ausgebaut und erweitert werden. Im Zuge von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen (rechtlich unselbstständige Radwege) sind von 1980 bis 2017 die Radwegestrecken von rd. 555 km auf rd. 1892 km angewachsen, das sind durchschnittlich rd. 36 km / Jahr.
Bezogen auf das Straßennetz (Bundes-, Landes-, Kreisstraßen) in Rheinland-Pfalz von heute rd. 17.457 km beträgt der Anteil an Radwegen rd. 10,8 Prozent. Insgesamt beträgt das Radwegenetz in Rheinland-Pfalz (selbstständige und unselbstständige Radwege) rd. 12.000 km.
Der LBM nimmt auch neue Themen rund um den Radverkehr auf, die im Rahmen des Mobilitätswandels aufkommen. So beschäftigt sich der LBM seit 2010 mit den Radschnellverbindungen und hat hieraus die Pendlerradrouten entwickelt.
Aktuell geht es darum, die in einer Potenzialstudie abgegrenzten Räume mit konkreten Routen zu planen und baulich umzusetzen. Konkret in der Planung befindet sich die Pendlerradroute Bingen – Ingelheim – Mainz. Für die Räume Karlsruhe/Wörth – Worms sowie Konz – Trier werden derzeit Machbarkeitsstudien erstellt. Für den Raum Neustadt a.d.W. – Landau befindet sich die Machbarkeitsstudie in der Vorbereitung.
Insgesamt soll das Radverkehrsnetz stetig ausgebaut und verbessert werden, so dass dem Benutzer ein sicheres, lückenloses sowie komplett ausgeschildertes Netz zur Verfügung steht.
Änderung Landesstraßengesetz: 2013 wird § 17 Abs. 3 des Landesstraßengesetzes geändert. Dies hat Auswirkungen auf den Winterdienst in Ortsdurchfahrten. Seitdem ist der LBM gesetzlich verpflichtet, die Fahrbahnen der Ortsdurchfahrten im Zuge von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen wie bisher nach besten Kräften von Schnee und Eis zu befreien. Dies war bis dahin eine freiwillige Leistung der Straßenbauverwaltung. Einzelne Gemeinden übernehmen diese Aufgabe gegen Kostenerstattung selbst.
Strukturelle Veränderung: Mit der Grundgesetzänderung zur Auftragsverwaltung wird 2017 die größte strukturelle Reform seit Bestehen der Straßenverwaltung auf den Weg gebracht: Die Autobahnen wechseln ab 2021 in die Zuständigkeit des Bundes. Der rheinland-pfälzische Ministerrat entscheidet über den Verbleib der Bundesstraßen in der Auftragsverwaltung des Landes. 2018 wird "Die Autobahn GmbH des Bundes" (vorher Infrastrukturgesellschaft für Bundesautobahnen und sonstige Bundesstraßen) gegründet, die ab 2021 für Planung, Bau und Unterhaltung der Autobahnen zuständig sein wird.
Weitere Entwicklungen:
- 2018: Brückenschlag Hochmoselbrücke
- 2019: Inbetriebnahme Parkplatzbelegungssysteme, A 61 zwischen Landesgrenze NRW und Baden-Württemberg, Pilotprojekt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur