Seilbahnen

Für Seilbahnen, die dem Personenverkehr oder dem öffentlichen Güterverkehr dienen, ist der LBM Anhörungs-, Planfeststellungs-, Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde. Der LBM ist Mitglied im Seilbahnausschuss der Länder.

Die Aufgaben werden zentral in Koblenz wahrgenommen.


Kontakt

Seilbahnrecht 
Jürgen Zenz
juergen.zenz(at)lbm.rlp.de
Tel.: 0261/3029-1684