Auf Pendler-Radrouten Rheinland-Pfalz (PRR) zügig zur Arbeit, Schule und Uni
Mit dem Rad durchs Land – und das nicht nur in der Freizeit, sondern am liebsten jeden Tag auf dem Weg zur Arbeit, zum Ausbildungsplatz oder zur Uni. Pendler-Radrouten (PRR) ergänzen hier die Radverkehrsinfrastruktur für die Alltagsmobilität.
Grundsätzlich wird unterschieden zwischen Radschnellverbindungen (RSV), oft auch als Radschnellweg bezeichnet, und Radvorrangrouten (RVR). In Rheinland-Pfalz gibt es die besagten Pendler-Radrouten (PRR), welche im Wesentlichen den Radvorrangrouten entsprechen.
Rheinland-Pfalz hat 2014 in einer Studie sieben Korridore ermittelt, die ein grundsätzliches Potenzial aufweisen. Pendler-Radrouten verbinden bedeutende Ziele wie große Arbeitsplatz-schwerpunkte, Stadtzentren, Gewerbegebiete, Hochschulen, Verwaltungsstandorte sowie Bahnhöfe und Wohnstandorte, insbesondere in verdichteten Siedlungsräumen.
Dabei sollen Bereiche mit hohem Nutzerpotential miteinander verbunden werden, indem diese Abschnitte möglicht direkt, störungsarm, sicher und zügig befahrbar sind sowie möglichst getrennt von anderen Verkehrsteilnehmenden realisiert werden. Das Konzept Pendler-Radroute ergänzt somit das vorhandene Radverkehrsnetz und optimiert dieses, sofern erforderlich.
In gemeinschaftlicher und gebietsübergreifender Zusammenarbeit von Land und Kommunen sollen in diesen sieben Korridoren Pendler-Radrouten entwickelt werden. Dies erfolgt in einem ersten Schritt im Rahmen einer sogenannten Machbarkeitsstudie (MbS), die für die jeweiligen Korridore zu erstellen ist. Dieses Instrument soll allen Projektpartnern als Grundlage zur weiteren Arbeit dienen. Die MbS steckt demnach den Rahmen und Umfang des besagten Projekts ab, so dass in ihr richtungsweisend die grundsätzliche Durchführbarkeit einer PRR beschrieben wird. Im Ergebnis wird demnach eine Vorzugstrasse im PRR-Standard bestimmt. Die Pendler-Radrouten sollen einheitliche PRR-Standards vorweisen, demnach möglichst durchgängig, kreuzungsfrei und bevorrechtigt verlaufen sowie entsprechend beschildert sein.
Die Durchführung von Machbarkeitsstudien zur Untersuchung der Pendler-Radrouten werden vom Land zu 80% als sogenannter „Interessenanteil des Landes" mitfinanziert. Projektträger der MbS sind die Kommunen, Voraussetzung hierfür ist eine Kooperationsvereinbarung (KV I) zwischen den Kommunen und dem Land zur Abwicklung der wesentlichen Prozesse im Rahmen der Machbarkeitsstudien.
Pendler-Radrouten stellen keine durchgängig gleiche Führungsform des Radverkehrs dar, sondern setzen sich vielmehr aus einer Aneinanderreihung verschiedener Führungsformen des Radverkehrs zusammen. Gemeinsame Führungen mit dem Fußverkehr kommen in Ausnahmefällen nur dann in Betracht, wenn ein verträgliches Miteinander zwischen Radfahrenden und zu Fuß Gehenden gegeben ist. Auch können landwirtschaftliche Wege herangezogen werden, jedoch nur, wenn diese vom landwirtschaftlichen Verkehr nur schwach frequentiert werden. Landwirtschaftlich stark frequentierte Wege sind wegen des zu erwartenden erhöhten Konfliktpotenzials zwischen den Nutzergruppen grundsätzlich nicht geeignet. PRR sollen darüber hinaus eine durchgängig gleichbleibende Belagsqualität, die bspw. ebene, griffige Oberfläche, geringer Rollwiderstand, etc. vorweisen. Um diese Eigenschaften und Anforderungen optimal zu erfüllen, sind Pendler-Radrouten demnach grundsätzlich in Asphaltbauweise herzustellen.
Die Pendler – Radrouten in RLP sollen demnach einheitlichen Qualitätsmerkmalen entsprechen, welche in den sogenannten „Standards für Pendler- Radrouten (PRR) in Rheinland-Pfalz“ formuliert sind. Die „Standards für Pendler-Radrouten (PRR) in Rheinland-Pfalz“ sollen den einzelnen Vorhabenträgern der Pendler-Radrouten und den Fachbüros als wesentliche Grundlage zur Verfügung gestellt werden. Die aktuelle Fassung der Standards wird derzeit fortgeschrieben und umfassend überarbeitet. Die Version 1.0 mit Stand vom 05.04.2019 können Sie gerne bei Bedarf hier herunterladen.
Das Projekt Pendler-Radroute, d. h. Bestimmung der Vorzugstrasse, sowie Planung und Umsetzung / Realisierung der PRR ist ein gemeinsamer Prozess von Land und Kommunen. Das aktive Handeln liegt demnach nicht ausschließlich bei einem einzelnen Vorhabenträger.
Damit auch eine möglichst zeitnahe Realisierung und Umsetzung erfolgen kann, ist nach Fertigstellung der MbS weiterhin eine gebietsübergreifende Kooperation aller Projektpartner erforderlich, diese setzt eine enge Zusammenarbeit zwischen allen Projektpartnern voraus, um die Realisierung der Pendler-Radroute voranzutreiben. Dafür ist eine weitere Kooperationsvereinbarung für die Realisierung und Umsetzung der PRR (sog. KV II) mit den beteiligten / betroffenen Vorhabenträgern, d. h. den Kommunen und dem Land abzuschließen. Die Zuständigkeit für Planung, Bau und Unterhaltung der PRR unterliegt somit dem jeweilig zuständigen Vorhabenträger.
Die PRR werden von den jeweiligen Vorhabenträgern sukzessive vorangetrieben und realisiert. Der LBM steht den Kommunen als zentrale Fachbehörde beratend zur Seite - in Fach-, Finanzierungs- und Förderfragen.