Großraum- und Schwerverkehr

Verkehr mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen, deren Abmessungen (Höhe, Länge, Breite), Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen überschreiten, braucht eine Erlaubnis (Abweichung im Fahrzeug) bzw. Ausnahmegenehmigung (Abweichung aufgrund der Ladung). Die rechtliche Grundlage dafür bilden die §§ 29 Abs. 3 und 46 Abs. 1 Nr. 5 der Straßenverkehrsordnung (StVO).

In Rheinland-Pfalz erteilen die Kreisverwaltungen solche Erlaubnisse und Ausnahmegenehmigungen. In kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten sind die Stadtverwaltungen dafür zuständig. Örtlich zuständig ist gemäß § 47 StVO diejenige Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk der erlaubnispflichtige Verkehr beginnt oder die Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk das den Transport durchführende Unternehmen seinen Sitz oder eine Zweigniederlassung hat, bei der eine Pflicht zur Eintragung in das Handels-, Genossenschafts- oder Partnerschaftsregister besteht. Befindet sich der Sitz im Ausland, so ist die Behörde zuständig, in deren Bezirk erstmalig von der Erlaubnis/Genehmigung Gebrauch gemacht wird.

Der Landesbetrieb Mobilität ist, wenn sich die Genehmigungsbehörde außerhalb von Rheinland-Pfalz befindet, sogenannte Anhörungsbehörde für Rheinland-Pfalz und hört die von der Strecke betroffenen Verkehrsbehörden im Land an. Zudem gibt er seinerseits eine Stellungnahme für den Straßenbau ab.

Entsprechende Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung können insbesondere über die Fachanwendung VEMAGS®, dem bundeseinheitlichen Produkt zur Online-Abwicklung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens für Großraum- und Schwertransporte gestellt werden. Die Registrierung und Nutzung von VEMAGS® ist für die Anwender kostenfrei und erfolgt über die zuständige Genehmigungsbehörde. Als Ansprechpartner zu VEMAGS® stehen Ihnen beim Landesbetrieb Mobilität die Landesbeauftragten zur Verfügung.


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Verfahrensmanagement Großraum- und Schwertransporte

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