Luftfahrt- und Luftsicherheitsbehörde Rheinland-Pfalz

Der Landesbetrieb Mobilität ist die Luftfahrt- und Luftsicherheitsbehörde für Rheinland-Pfalz. Damit verbunden sind eine Reihe von Aufgaben, die von der Fachgruppe Luftverkehr mit Sitz auf dem Flughafen Frankfurt-Hahn wahrgenommen werden. Ob Pilot oder Flugschüler, Flugplatzbetreiber oder Unternehmer: Der Kreis der Bürger, denen die Fachgruppe als Ansprechpartner dient, zum Beispiel für Lizenzen oder Genehmigungen, ist groß.


Aktuelles

Neue Allgemeinverfügung zum Abwurf oder Ablassen von Gegenständen oder sonstigen Stoffen aus oder von Luftfahrzeugen für UAS-Betreiber

UAS-Betreiber, die im Rahmen ihrer Betriebsgenehmigung in der speziellen Kategorie Gegenstände oder sonstige Stoffe aus oder von UAS abwerfen oder ablassen dürfen (z.B. Landwirtschaft), müssen für Einsätze in Rheinland-Pfalz keine zusätzliche Ausnahmeerlaubnis nach § 13 LuftVO beantragen. Es gilt ab sofort eine Allgemeinverfügung. Von dieser profitieren auch Betreiber, die für solche Einsatzzwecke europäische oder in Deutschland zugelassene Standardszenarien (z.B. DE.STS.FARM) anwenden. 

Kontakt

Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Fachgruppe Luftverkehr
Gebäude 667C
55483 Hahn Flughafen

luftverkehr(at)lbm.rlp.de
Tel. 06543/8780-1640
Fax: 0261/29141 2217

Telefon- und Mailliste 

Die Kommunikation mit dem LBM per E-Mail bzw. Fax erfolgt grundsätzlich unverschlüsselt. Der Zusendung von Bescheiden mittels E-Mail können Sie im Zuge der Antragsstellung zustimmen. 

Anfahrtsbeschreibung


Unser Aufgabengebiet