Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)

Der LBM ist zuständig für:

  • die Anerkennung von und Aufsicht über Schulungsstellen für die Abgasuntersuchung
     
  • die Anerkennung von und Aufsicht über Fahrtenschreiber-, Kontrollgeräte- und Fahrzeughersteller
     
  • die Anerkennung von und Aufsicht über die zum Einbau und zur Prüfung von Geschwindigkeitsbegrenzern berechtigten Stellen
     
  • Ausnahmegenehmigungen von allen Vorschriften der StVZO nach § 70 Abs. 1 Nr. 2 StVZO, also Bau- und Betriebsvorschriften wie beispielsweise Abmessungen, Gewicht oder Abgase, Tarn- und Wechselkennzeichen
     
  • das Anhörungsverfahren nach § 70 Abs. 2 StVZO

Dem LBM obliegt zudem die Fachaufsicht über die Zulassungsstellen bei den Kreisverwaltungen und den Verwaltungen der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte.

Kontakt

Koblenz
Dirk Schmittinger
dirk.schmittinger(at)lbm.rlp.de
Tel.: 0261/3029-1685

Außenstelle Speyer
Steffen Endres
steffen.endres(at)lbm.rlp.de
Tel.: 06232/626-1626

Außenstelle Trier
Patrick Madert
patrick.madert(at)lbm.rlp.de
Tel.: 0651/96797-11