Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
Der LBM ist zuständig für:
- die Anerkennung von und Aufsicht über Schulungsstellen für die Abgasuntersuchung
- die Anerkennung von und Aufsicht über Fahrtenschreiber-, Kontrollgeräte- und Fahrzeughersteller
- die Anerkennung von und Aufsicht über die zum Einbau und zur Prüfung von Geschwindigkeitsbegrenzern berechtigten Stellen
- Ausnahmegenehmigungen von allen Vorschriften der StVZO nach § 70 Abs. 1 Nr. 2 StVZO, also Bau- und Betriebsvorschriften wie beispielsweise Abmessungen, Gewicht oder Abgase, Tarn- und Wechselkennzeichen
- das Anhörungsverfahren nach § 70 Abs. 2 StVZO
Dem LBM obliegt zudem die Fachaufsicht über die Zulassungsstellen bei den Kreisverwaltungen und den Verwaltungen der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte.
Kontakt
Koblenz
Dirk Schmittinger
dirk.schmittinger(at)lbm.rlp.de
Tel.: 0261/3029-1685
Außenstelle Speyer
Steffen Endres
steffen.endres(at)lbm.rlp.de
Tel.: 06232/626-1626
Außenstelle Trier
Patrick Madert
patrick.madert(at)lbm.rlp.de
Tel.: 0651/96797-11