Personenbeförderungsrecht

Der Landesbetrieb Mobilität übernimmt im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs mehrere wichtige Funktionen. Er erteilt Konzessionen für den Linienverkehr mit Bussen und Straßenbahnen. Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, ist der LBM rechtlich verpflichtet, eine Genehmigung zu erteilen. Auch der Streckenführung, dem Fahrplan und dem Tarif sowie Änderungen daran muss der LBM zustimmen.

Ähnliche Regularien gelten für den grenzüberschreitenden Linienverkehr. Wenn eine Linie, die in Rheinland-Pfalz startet, ihr Ziel im Ausland hat, erteilt der LBM die entsprechende Genehmigung. Wenn Rheinland-Pfalz nur durchfahren wird, muss die zuständige Genehmigungsbehörde des anderen Bundeslandes das Einvernehmen mit dem LBM herstellen.

Als Aufsichtsbehörde überwacht der LBM gegenwärtig 182 Unternehmen des öffentlichen Personenverkehrs.

Befördern Verkehrsunternehmen Schüler und Auszubildende, die verbilligte Fahrpreise zahlen, so erhalten die Unternehmen vom LBM dafür Ausgleichsleistungen. Auch fördert der LBM Maßnahmen, die dazu beitragen, Kapazität, Sicherheit und Komfort für die Fahrgäste zu verbessern. Dazu gehört es unter anderem, alternative Verkehrsdienste zu bezuschussen.

Auch die technische Aufsicht über Straßenbahnen wird vom LBM ausgeübt. Für Planfeststellungsverfahren für Straßenbahnen ist der LBM ebenfalls zuständig.

Der LBM ist Fachaufsichtsbehörde für Landkreise sowie kreisfreie und große kreisangehörige Städte, die den Gelegenheitsverkehr, insbesondere den Verkehr mit Taxen, Mietwagen sowie Mietbussen genehmigen.

Die Aufgaben des Personenbeförderungsrechts werden dezentral in Koblenz, Speyer und Trier wahrgenommen.


Genehmigungen für den Linienverkehr
Kontakt

Koblenz
Stefan Ackermann
stefan.ackermann(at)lbm.rlp.de
Tel.: 0261/3029-1611
Fax: 0261/29141-1158

Monja Bayer
monja.bayer(at)lbm.rlp.de
Tel.: 0261/3029-1614
Fax: 0261/29141-1090

Eva Regolot-Gelhard
eva.regolot-gelhard(at)lbm.rlp.de
Tel.: 0261/3029-1639

Außenstelle Speyer
Martin Schaaf
martin.schaaf(at)lbm.rlp.de
Tel.: 06232/626-1621
Fax: 0261/291441-7746

Cordula Röther
cordula.roether(at)lbm.rlp.de
Tel.: 06232/626-1622
Fax: 0261/29141-7746

Außenstelle Trier
Nathalie Schemehl
nathalie.schemehl(at)lbm.rlp.de
Tel.: 0651/96797-15

Elke Hilges
elke.hilges(at)lbm.rlp.de
Tel.: 0651/96797-12

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Externe Links

Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)

Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)

BMF-Merkblatt zur Umsatzbesteuerung von grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Omnibussen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind

Informationen des Landesamtes für Jugend, Soziales und Versorgung Rheinland-Pfalz im Zusammenhang mit dem rheinland-pfälzischen Landesgesetz zur Schaffung tariftreuerechtlicher Regelungen - Landestariftreuegesetz (LTTG) finden Sie hier. 

Die Servicestelle nach dem LTTG-Rheinland-Pfalz erreichen Sie wie folgt:
Zweigstelle des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung beim Amt für soziale Angelegenheiten – Servicestelle LTTG –
Postfach
54229 Trier
Tel.: 06 51 1447-244
Telefax 06 51 1447-14244
E-Mail: servicestelle-lttg(at)asa-trier.lsjv.rlp.de

Informationen zu den Fachkundeprüfungen für angehende Unternehmer im Güterkraftverkehr und Straßenpersonenverkehr (Omnibusse, Taxen, Mietwagen) erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK):
 

IHK Koblenz 

IHK für die Pfalz 

IHK Rheinhessen 

IHK Trier