Winterdienst

Winterdienstfahrzeug auf verschneiter Straße

Der Landesbetrieb Mobilität sorgt nach besten Kräften dafür, dass in Rheinland-Pfalz die rund 17.000 Kilometer Bundes-, Landes- und Kreisstraßen zwischen 6 Uhr und 22 Uhr befahrbar bleiben.

Hierfür werden in den 57 Straßenmeistereien rund 1.200 Betriebsdienstmitarbeiter und 475 Fahrzeuge für den Winterdienst eingesetzt. Dies sind rund 220 eigene Fahrzeuge des LBM und 255 angemietete Fahrzeuge. In den landesweit rund 130 Salzhallen und Silos bei den Straßenmeistereien des LBM lagern bis zu 104.000 Tonnen Streusalz. Modernste Streutechnik garantiert einen wirtschaftlichen Einsatz von Streumitteln und gleichzeitig eine höchstmögliche Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer.

Die beste Winterdienstorganisation garantiert jedoch keine uneingeschränkte Schnee- und Eisfreiheit der Straßen. Die Streu- und Räumfahrzeuge des LBM können nicht überall gleichzeitig sein. Die Verkehrsteilnehmer müssen im Winter mit Glätte rechnen und sowohl die Fahrweise als auch die Fahrzeugausstattung darauf einstellen. Winterreifen sind für jeden Autofahrer ein Muss.

Fragen und Antworten rund um den Winterdienst

Juristisch gesehen gibt es kein grundsätzliches Anrecht auf eine eis- und schneefreie Straße. Für Straßen außerhalb geschlossener Ortslagen gilt zwar, dass sie nach § 3 Abs. 3 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) und §11 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz (LStrG) bei Winterglätte nach besten Kräften geräumt und gestreut werden sollen. Eine Verpflichtung, alle Straßen überall und jederzeit von Schnee freizuhalten und bei Glätte zu streuen, ist damit nicht verbunden.

Aus der Verkehrssicherungspflicht ergibt sich nach der Rechtsprechung aber eine Streupflicht für "besonders gefährliche Stellen" der Straßen. Dem Verkehrssicherungspflichtigen – außerhalb geschlossener Ortschaften also dem LBM – steht dabei eine angemessene Frist zu, um die Gefahr zu beseitigen.

Der Landesbetrieb kümmert sich um den Winterdienst auf den Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. Wenn Bundes- oder Landesstraßen durch Gemeinden mit mehr als 80.000 Einwohnern führen, ist die Gemeinde für den Winterdienst in den Ortsdurchfahrten zuständig. Dies regelt das Landesstraßengesetz.

Bei Gemeinden mit mehr als 50.000 aber weniger als 80.000 Einwohnern gibt es Sonderregelungen. Dort kann auch der LBM den Winterdienst in den Ortsdurchfahrten übernehmen. Dies muss dann aber vertraglich so geregelt sein.

Dies hängt von der Witterungssituation ab. Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sollen zwischen 6 Uhr und 22 Uhr befahrbar sein. Sagt der Deutsche Wetterdienst entsprechendes Winterwetter voraus, beginnt der Winterdiensteinsatz in den Straßenmeistereien dann bereits um 3 Uhr morgens.

In den Fahrbahnen gibt es Glättemeldeanlagen. Sie liefern kontinuierlich Daten über die Witterung und den Fahrbahnzustand. Rund 82 dieser Glättemeldeanlagen gibt es derzeit auf rheinland-pfälzischen Autobahnen,  Bundes- und Landesstraßen. Fast 270 Sonden sind dafür in die Fahrbahnen eingelassen. Die 10x10 Zentimeter großen Sonden liefern den Glättemeldeanlagen Informationen über Temperatur und Zustand der Fahrbahn und messen den Gefrierpunkt. Mit diesem kann das Risiko einer Straßenglätte bestimmt werden.

Auf die Daten können dann die Straßenmeistereien im Land zugreifen. Zusammen mit den speziellen Straßenwetterprognosen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) bilden diese Informationen das StraßenWetterInformationsSystem, kurz SWIS genannt.

Dieses System versorgt deutschlandweit die Straßenbauverwaltungen mit Straßenwetterinformationen. SWIS ist ein Gemeinschaftsprojekt von Bund und Ländern. Den Straßenmeistereien werden verschiedene Straßenwetterberichte zur Verfügung gestellt, mit deren Hilfe die Mitarbeiter abschätzen können, wie sich das Wetter und der Straßenzustand entwickeln. Die Wetterberichte werden speziell für jeden Landkreis und für verschiedene Höhenstufen herausgegeben. Mithilfe dieser detaillierten Wettervorhersagen werden die Rufbereitschaften für das Winterdienstpersonal organisiert.

Rund 1.200 Mitarbeiter in 57 Straßenbahnmeistereien sorgen nach besten Kräften dafür, dass in Rheinland-Pfalz rund 17.000 Kilometer Bundes-, Landes- und Kreisstraßen befahrbar bleiben.

Bei den Straßenmeistereien sind je nach Witterung ständige Rufbereitschaften eingerichtet, um schnell auf die Wetterlage reagieren zu können.

Bei extremen Wetterlagen werden in den Straßenmeistereien neben eigenen Fahrzeugen auch Fahrzeuge von Fremdunternehmern eingesetzt. In einer Straßenmeisterei stehen in der Regel vier eigene Fahrzeuge und zwischen drei und fünf angemietete Fremdfahrzeuge für den Winterdienst bereit.

Der Landesbetrieb Mobilität verwendet ausschließlich Steinsalz, dass als Feuchtsalz 30 (FS 30) oder als reine Sole (FS 100) ausgebracht wird.

Der LBM "bekämpft" Schnee und Eis in der Regel mit dem Feuchtsalz FS30, bei dem Streusalz mit Sole bereits auf dem Streuteller befeuchtet wird.

Feuchtsalz hat viele Eigenschaften, die es ideal für einen Einsatz im Winterdienst machen: Wenn es auf der Strecke ausgebracht wird, verweht das feuchte Salz nicht. Außerdem haftet es auf reif- und eisglatter Fahrbahn besser als Trockensalz, setzt den Auftauprozess schneller in Gang und hält die Straßen länger eisfrei.

Feuchtsalz entsteht, indem das trockene Auftausalz mit Salzlösungen (NaCl, CaCl2, MgCl2) angefeuchtet wird. Da es schneller wirkt und nicht so leicht von der Fahrbahn geweht wird, kann man mit geringeren Mengen eine hohe Wirksamkeit erzielen. In den 80er-Jahren hat sich der Einsatz von Feuchtsalz außerorts immer weiter verbreitet. Seit Anfang der 90er-Jahre wird es bundesweit eingesetzt.

1971 wurde das Feuchtsalz von Anton Bauer, dem damaligen Leiter der Autobahnmeisterei in Kaisersesch, erfunden.

Modernste Streutechnik garantiert einen wirtschaftlichen Einsatz von Streumitteln und gleichzeitig eine höchstmögliche Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer.

Der LBM setzt dabei weiterhin auf innovative Technik gegen glatte Straßen: Auf stark befahrenen Bundesstraßen wird präventiv Sole gesprüht, um die Bildung von Reifglätte sowie leichter Eisglätte bereits vor der Entstehung zu verhindern. Diese Streutechnik ist umweltschonend und maximiert die Verkehrssicherheit auf den Straßen. Bei der Flüssigstreuung verteilen Sprühdrüsen reine Salzsole gleichmäßig auf die Fahrbahn; sie verbleibt dort selbst bei starkem Verkehr.

Bei der Flüssigstreuung FS 100 wird eine 20-prozentige Salzsole aus Natriumchlorid genutzt. Darüber hinaus werden bei der Feuchtsalzstreuung FS 30 neben Natriumchloridsole auch Kalzium- und Magnesiumchloridsolen, insbesondere bei tiefen Temperaturen, verwendet.

Vorreiter ist die Autobahnmeisterei in Mendig. Sie gehörte 2010 zu bundesweit vier Meistereien, die zusammen mit der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) in einem Pilotprojekt die Flüssigstreuung erstmals in Deutschland angewendet hatten. Gemeinsam mit begleitenden Firmen haben diese Meistereien das Verfahren zur Serienreife weiterentwickelt.

In den Streugutbehältern der Fahrzeuge wird trockenes Salz geladen. In separaten, seitlich an den Streugutbehältern angebrachten Soletanks befindet sich flüssige Sole aus Natriumchlorid (NaCl) oder Magnesiumchlorid (MgCl2).

Während des Transports sind Salz und Sole also getrennt. Auftausalz und Sole werden erst auf dem sogenannten Streuteller gemischt. Das Mischungsverhältnis liegt bei 70 Gewichtsprozent Auftausalz und 30 Gewichtsprozent Sole. Durch den Streuteller, der sich dreht, wird das Feuchtsalz dann auf die Straße geschleudert.

Grundsätzlich gilt beim Einsatz von Streusalz die Devise „So wenig wie möglich, so viel wie nötig“. Nur so kann die Verkehrssicherheit gewährleistet, aber auch den Belangen des Naturschutzes Rechnung getragen werden.

Unsere Meistereien beziehen ihr Salz aus Salzbergwerken in Deutschland und Europa.

Splitt oder Sand als Streumittel sind weder wirtschaftlich noch ökologisch eine Alternative zum Auftausalz. Sie zählen zu den so genannten abstumpfenden Streustoffen. Bei Eis- und Reifglätte sind Splitt oder Sand aber wirkungslos, da sie – wie der Name sagt – die Oberfläche nur abstumpfen, das Eis aber nicht auflösen können. Der Wirkungsgrad von Sand ist dabei noch schlechter als der des Splitts, da die Sandkörner nicht scharfkantig genug sind. Im Vergleich zum Streusalz bräuchte man etwa die zehn- bis zwanzigfache Menge Sand oder Splitt, um ähnliche Ergebnisse zu erlangen.

Der höhere Nutzen des Streusalzeinsatzes für die Verkehrssicherheit ist auch durch wissenschaftliche Untersuchungen belegt.

Abstumpfende Streustoffe werden durch die Fahrzeuge außerdem sehr schnell an den  Straßenrand geschleudert. Unter anderem verstopfen sie dort die Entwässerungsanlangen. Nach dem Winter kämen auf diese Weise kostenintensive Reinigungsarbeiten und ein hoher Entsorgungsaufwand auf den Straßenbaulastträger zu.

Winter 2012/2013circa 190.000 Tonnen
Winter 2013/2014circa 46.000 Tonnen
Winter 2014/2015circa 118.000 Tonnen
Winter 2015/2016circa 75.000 Tonnen
Winter 2016/2017circa 101.000 Tonnen
Winter 2017/2018circa 138.000 Tonnen
Winter 2018/2019circa 89.000 Tonnen
Winter 2019/2020circa 56.000 Tonnen
Winter 2020/2021circa 129.000 Tonnen   
Winter 2021/2022circa 81.000 Tonnen
Winter 2022/2023circa 76.500 Tonnen 
Winter 2023/2024circa 80.000 Tonnen

 

Verbrauch der Straßenmeistereien im Durchschnittswinter (10-Jahres-Mittel): ca. 94.000 Tonnen.

Die rund 130 Salzhallen und Silos bei den Straßenmeistereien des LBM haben eine Gesamtkapazität von mehr als 104.000 Tonnen Streusalz.