Rund 160 Amphibienschutzanlagen in Rheinland-Pfalz

Mit den steigenden Temperaturen im Frühjahr beginnt die Wanderung vieler Amphibien zu ihren Laichgewässern. Die Wanderwege können dabei auch über Straßen führen, was eine Gefahr für die Tiere darstellt. Der LBM ist als Landesbehörde Träger der Straßenbaulast für die Landstraßen und weiterhin im Rahmen der Auftragsverwaltung für Bundes- und Kreisstraßen in Rheinland-Pfalz zuständig. Damit hat der LBM die Aufgabe, bereits auf Ebene der Straßenplanung starke Amphibienwanderungen zu berücksichtigen. Inzwischen sind derzeit rund 160 Amphibienschutzanlagen in ganz Rheinland-Pfalz fest installiert.

Besonders wichtig sind bei jeder festinstallierten Amphibienschutzanlage die Leiteinrichtungen, die z.B. aus Metall oder Beton ohne wasserbindende Wirkung bestehen können. Sie verhindern, dass die Tiere auf die Straße gelangen und leiten sie zu den Eingängen der Kleintierdurchlässe, die in Abhängigkeit von ihrer Form und Länge ein Mindestmaß von 1,0 x 0,8 m aufweisen sollten. Von den älteren Straßen sind nicht alle mit fest installierten Amphibienschutzanlagen ausgestattet. Im Rahmen von Straßensanierungen können sich jedoch im Bedarfsfall in Abhängigkeit der topographischen Gegebenheiten und Eigentumsverhältnisse Möglichkeiten zur Nachrüstung einer fest installierten Anlage ergeben.

Darüber hinaus können an Straßenabschnitten mit plötzlichem und unvorhergesehenem hohem oder naturschutzfachlich bedeutsamem Amphibienaufkommen mobile Amphibienschutzzäune aus Kunststofffolie aufgestellt werden. Der LBM übernimmt neben der Materialbeschaffung diese Aufgaben, wenn sie in Abstimmung mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde als erforderlich erachtet werden. Ehrenamtlich tätige Naturschützer betreuen im Anschluss die Zäune und tragen die gesammelten Amphibien von einer Seite der Straße zur anderen. Hierbei dienen von den Straßenmeistereien gestellte Beschilderungen und verordnete Geschwindigkeitsreduzierungen dem Schutz der ehrenamtlichen Betreuer.

In Ausnahmefällen können einzelne Straßen auch bedarfsweise in den Abend- und Nachtstunden durch den Straßenbaulastträger bzw. die zuständige Verkehrsbehörde gesperrt werden.

Zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Amphibienschutzanlagen beauftragt der LBM immer wieder Funktionskontrollen einzelner Schutzanlagen. Er lässt auch die Wirksamkeit der Anlagen im Rahmen von Akzeptanzkontrollen überprüfen.