Wie entsteht ein Radweg?
Der LBM kümmert sich in Rheinland-Pfalz um die Radverkehrsverbindungen an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. Insbesondere an Straßen mit hoher Kfz-Belastung besteht hier ein größerer Maßnahmenbedarf, um komfortable und sichere Fahrmöglichkeiten anbieten zu können. Hierbei werden sukzessive Netzlücken geschlossen bzw. das Netz weiter verdichtet sowie bestehende Radverkehrsverbindungen optimiert.
Für Bürger*innen stellt sich oftmals die Frage, warum es so lange dauert, bis eine neue Radverkehrsverbindung nutzbar ist. Am Anfang stehen die Zieldiskussion und die radgeeignete Streckenfindung. Dann werden die bedeutenden Hauptachsen herausgearbeitet. Kriterien hierfür sind unter anderem das Radverkehrsaufkommen, das abgeschätzte Radverkehrspotential, aber auch die Unfallstatistik, die Verkehrsbelastung durch den motorisierten Individualverkehr (MIV), die für den MIV zugelassenen Höchstgeschwindigkeiten, Steigung und Gefälle, die Fahrbahnbreiten, schützenswerte Nutzergruppen, die soziale Sicherheit sowie die benötigten zusätzlichen Bauwerke. Sollen Verbindungen auch über kommunale Straßen und Wege verlaufen, müssen zusätzlich die Städte und Gemeinden als Vorhabenträger mit eingebunden werden.
Aus ökonomischen und ökologischen Gründen werden grundsätzlich folgende Varianten geprüft:
- Nutzungsmöglichkeiten vorhandener Wege
- Bauliche Optimierung zur Nutzung vorhandener Wege
- Neubau
Für die Nutzung vorhandener Wege werden oftmals parallel verlaufende Wege auf ihre Eignung überprüft und in die Betrachtung mit einbezogen. Bestenfalls reicht eine Anpassung der StVO-Beschilderung, um die Wege für den Radverkehr freizugeben.
In anderen Fällen wird der bauliche Umfang der Optimierungsmaßnahmen bestimmt, um eine Radverbindung nach aktuellen Standards auszubauen.
Als nächstes wird für die bevorzugte Variante die Führung der Radverkehrsverbindung ausgewählt und als Planungsentwurf ausgearbeitet. Wenn dann der erforderliche Baubedarf festgestellt und die Finanzierung gesichert wurde, geht es in einem weiteren Schritt darum, Baurecht zu erlangen.
Bei einfachen Vorhaben wie der Nutzung von vorhandenen Wegen, u. U. auch mit zusätzlichen Ausbaumaßnahmen zur Optimierung, reichen meist Einzelgenehmigungen aus. Bei komplexeren Vorhaben, wie beim Neubau eines Radweges, ist meist eine Plangenehmigung oder gar eine Planfeststellung erforderlich, was von Grundstücksfragen, von der Verständigung zwischen den Behörden und weiteren Betroffenen sowie von der Intensität des Eingriffs in die Umwelt abhängig ist. Bei der Planfeststellung müssen die Unterlagen der Planung öffentlich ausgelegt werden, so dass die Träger öffentlicher Belange (TÖB), Betroffenen, anerkannten Verbänden und Vereinen bzw. der Öffentlichkeit die Möglichkeit geboten wird, Einwände zu erheben.
Auch wenn das Fahrrad insgesamt als ein umweltfreundliches Verkehrsmittel gilt, stellt der Bau von Radverkehrsinfrastrukturen dennoch einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Deshalb wird meist von entsprechenden landschaftsplanerischen Gutachten die Betroffenheit von Natur und Landschaft ermittelt und potenzielle Beeinträchtigungen der Lebensräume von Pflanzen und Tieren überprüft. Die Streckenführung wird deshalb mit den Naturschutzbehörden sowie anderen Fachbehörden und Betroffenen abgestimmt. Für unvermeidbare Eingriffe in den Naturhaushalt können Kompensationsmaßnahmen gefordert werden. Dies können z. B. Entsiegelungsmaßnahmen, Gehölzanpflanzungen oder die Entwicklung von artenreichem Grünland sein.
Liegt schließlich Baurecht vor, kann die geplante Maßnahme baulich umgesetzt, mit wegweisender Beschilderung versehen und für den Radverkehr freigegeben werden. Danach beginnt die regelmäßige Qualitätssicherung und Wartung der Radverkehrsverbindung.
Der Neubau eines Radweges ist, was seine Planung und den Bau anbetrifft, folglich ebenso zu behandeln wie der Straßenbau und benötigt einen vergleichbaren zeitlichen Vorlauf. Die Nutzung vorhandener Wege, auch mit Optimierungsmaßnahmen, ist in der Regel hingegen mit einem kürzeren Realisierungshorizont umsetzbar.