Häfen
Der Landesbetrieb Mobilität ist nach der Landesfährenverordnung für die Erteilung von Genehmigungen für die Errichtung und den Betrieb von Fähren auf schiffbaren Gewässern zuständig. Schiffbare Gewässer in Rheinland-Pfalz sind Rhein, Mosel, Lahn und Saar.
Kontakt
Jürgen Zenz
juergen.zenz(at)lbm.rlp.de
Tel.: 0261/3029-1684