Baurecht
Straßenrechtliche Planfeststellung
Die Planfeststellungsbehörde ist verantwortlich für die straßenrechtlichen Planfeststellungs- und genehmigungsverfahren in Rheinland-Pfalz.
Baurecht
Planfeststellung Eisen-, Straßen- und Seilbahnen
Der LBM ist verantwortlich für das Planfeststellungsverfahren bei nichtbundeseigenen Eisenbahnen, bei Straßenbahnen und Seilbahnen in RLP.
Baurecht
Luftrechtliche Planfeststellung
Der LBM ist zuständig für die Genehmigungsverfahren für Anlage, Betrieb und Änderungen von Flughäfen, Landeplätzen und Segelfluggeländen.