Chronologie

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2024 | Planungsauftrag an LBM
Die Landkreise beauftragten per Kreistagsbeschluss vom 18.03.2024 den Landesbetrieb Mobilität (LBM), die Planung der Mittelrheinbrücke zwischen Wellmich und Fellen zu übernehmen, die weitere Planung voranzutreiben und das anschließende Planfeststellungsverfahren durchzuführen.


2023 | Einstufung als Kreisstraße
2023 wurde die Einstufung als Kreisstraße der Mittelrheinbrücke bestätigt.  Auf Grundlage einer Verkehrsuntersuchung aus dem Jahr 2009 konnte festgestellt werden, dass es sich um Verkehr handeln wird, der sich von seiner räumlichen Tragweite weitestgehend auf das Gebiet der beiden Landkreise beschränkt und nicht landesweit ausdehnt und damit die Einstufung als Kreisstraße i.S.d. § 3 Nr. 2 LStrG sachgerecht ist. Diese Einschätzung konnte auf Grundlage eines aktuellen Verkehrsgutachtens (siehe Raumordnungsunterlagen) bestätigt werden.


2023 | Raumordnerischer Entscheid 
Das Raumordnungsverfahren (heute Raumverträglichkeitsprüfung) endet mit dem raumordnerischen Entscheid vom 28.06.2023.  Auf Grundlage des Entscheids wird in den nachfolgenden Planungsphasen das Vorhaben weiter konkretisiert. Der raumordnerische Entscheid ist Grundlage für Baurechtsverfahren wie z. B. Planfeststellungs- und anderweitige Genehmigungsverfahren.

Es wurde die Raumverträglichkeit einer festen Rheinquerung in Form der Variante „Tieflage außerhalb“ festgestellt. Diese befindet sich in einem schmalen Korridor zwischen Wellmich und Fellen sowie der Rheininsel „Ehrenthaler Werth“.

Die Raumverträglichkeitsprüfung (bis 2023 Raumordnungsverfahren) ist ein Instrument der Landesplanung. Dabei wird geprüft, ob größere Infrastrukturprojekte mit den Zielen der Raumordnung vereinbar sind. Untersucht werden dabei insbesondere Auswirkungen auf Umwelt, Landschaft, Siedlungen, Infrastruktur und die überörtliche Entwicklung.

Allgemeine Informationen zur Raumverträglichkeitsprüfung (ext. Link)


2021 | Einleitung Raumordnungsverfahren (ROV)

Das Raumordnungsverfahren (heute Raumverträglichkeitsprüfung) wird im Jahr 2021 eingeleitet. 


2016 | Planung für die Mittelrheinbrücke werden wieder aufgenommen
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Im Mai 2016 wird unter der neu gebildeten Landesregierung in Rheinland-Pfalz die Planung einer Mittelrheinbrücke wieder in den Koalitionsvertrag aufgenommen. In einem Raumordnungsverfahrens können in der Regel nur Unterlagen mit ausreichender Aktualität berücksichtigt werden. Deshalb müssen Unterlagen und Untersuchungen, die älter als fünf Jahre sind, neu erstellt bzw. zumindest auf ihre Verwendbarkeit geprüft und gegebenfalls aktualisiert werden. 


2011 | Planungen für die Mittelrheinbrücke ruhen

Gemäß der Koalitionsvereinbarung von Mai 2011 ruhen die Planungen für eine feste Flussquerung im Mittelrheintal bis 2016. 


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2009 | Internationaler Gestaltungswettbewerb 
Nach Rücksprache mit der UNESCO und ICOMOS (Internationaler Rat für Denkmalpflege), findet 2009 ein internationaler Gestaltungswettbewerb statt, ebenso ein „Heritage Impact Assessment (HIA)“. Ein Heritage Impact Assessment (HIA) ist eine Kulturerbe-Verträglichkeitsprüfung, die die Auswirkungen geplanter Projekte auf den "außergewöhnlichen universellen Wert" einer UNESCO-Welterbestätte bewertet.
Die Auslobung wurde 2009 bekannt gegeben. Sie erfolgte vorrangig in technischer und gestalterischer Hinsicht. Der Siegerentwurf besticht durch seine s-förmige Trassenführung und sehr gedrungenen Konstruktionshöhe, wodurch die visuelle Wirkung auf die Gemeinden Fellen und Wellmich und der Höhenlagen weitestgehend ungestört bleibt. Allerdings befindet er sich auch im FFH-Gebiet Mittelrhein.

Weitere Informationen zum Gestaltungswettbewerb