Raumverträglichkeitsprüfung

Die Raumverträglichkeitsprüfung (bis 2023 Raumordnungsverfahren) ist ein Instrument der Landesplanung. Dabei wird geprüft, ob größere Infrastrukturprojekte mit den Zielen der Raumordnung vereinbar sind. Untersucht werden dabei insbesondere Auswirkungen auf Umwelt, Landschaft, Siedlungen, Infrastruktur und die überörtliche Entwicklung.

Das Raumordnungsverfahren für die Mittelrheinbrücke hat am 02.02.2021 begonnen. Das Verfahren endete mit dem sogenannten raumordnerischen Entscheid vom 28.06.2023. Hierin wurde die Raumverträglichkeit einer festen Rheinquerung in Form der Variante „Tieflage außerhalb“ festgestellt. Diese Variante ist jedoch nicht als exakte Linie zu verstehen, sondern als raumverträglicher Korridor. Diese befindet sich in einem schmalen Korridor zwischen Wellmich und Fellen sowie der Rheininsel „Ehrenthaler Werth“. Sie ist in Bezug auf die Welterbeverträglichkeit die einzig mögliche weiter zu verfolgende Querungsoption. Diese raumverträgliche Beurteilung des Vorhabens nach § 15 ROG i. V. m. § 17 LPlG ergeht unter dem Vorbehalt, dass die in dem raumordnerischen Entscheid enthaltenen Maßgaben und Hinweise (siehe hierzu Abschnitt A des raumordnerischen Entscheid) im nachfolgenden Verfahrensgang Berücksichtigung finden. 

Auf Grundlage dieses Entscheids wird in den nachfolgenden Planungsphasen das Vorhaben weiter konkretisiert. Der raumordnerische Entscheid ist Grundlage für Baurechtsverfahren, wie z. B. Planfeststellungs- und anderweitige Genehmigungsverfahren.


Gegenstand des Raumordnungsverfahrens und Verfahrenserfordernis

Gegenstand des Raumordnungsverfahrens ist die Mittelrheinquerung bei St. Goar/St. Goarshausen, die das Potential hat, eine flussübergreifende Regionalentwicklung anzustoßen. 

Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine raumbedeutsame Maßnahme von überörtlicher Bedeutung, für die es eines Raumordnungsverfahrens (ROV) bedarf. Hier werden die Übereinstimmung des Vorhabens mit den Erfordernissen der Raumordnung und die Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen geprüft.

Im Detail

In der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) wird der Naturhaushalt im Gebiet umfassend ermittelt und beschrieben. Es gilt, den konfliktärmsten Korridor für eine neue Trasse zu finden. Für alle Varianten werden die relevanten Auswirkungen auf unter anderem Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, etc. ermittelt, verglichen und bewertet,

Fauna-Flora-Habitat (FFH)
Ein Schutzgebiet, das dazu dient, die Artenvielfalt und spezielle Lebensräume von Tieren und Pflanzen zu schützen. Bei einem Bauvorhaben ist die Verträglichkeit des Vorhabens mit den jeweiligen Erhaltungszielen des Schutzgebietes zu prüfen, zu bewerten und, wenn erforderlich, durch entsprechende landespflegerische Maßnahmen zu kompensieren. 

Es ist insbesondere aufgrund seiner Flächeninanspruchnahme und seiner optischen Wirkung im sensiblen länderübergreifenden UNESCO-Welterbegebiet Oberes Mittelrheintal raumbedeutsam und von überörtlicher Bedeutung. Das geplante Vorhaben löst einen hohen Koordinierungs- und Abstimmungsbedarf aus, welcher die überörtliche Bedeutung weiter begründet.
Im Zuge der Vorplanungsphase und als Grundlage für das Raumordnungsverfahren wurden bereits zahlreiche Fachgutachten erstellt. 

Dazu gehörten:

  • Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) von Januar 2021
  • FFH (Flora-Fauna-Habitat) und VSG (Vogelschutzgebiet)-Verträglichkeitsuntersuchung von Januar 2021
  • Faunistische Sonderuntersuchung von November 2020
  • Schalltechnische Untersuchung aus 2021
  • Luftschadstoffgutachten unter Berücksichtigung des Stickstoffeintrags von 2020
  • Verkehrsuntersuchung Mittelrheinquerung zur Vorbereitung des Raumordnungsverfahrens aus 2021
  • Wirtschaftlichkeitsuntersuchung aus 2021
  • Untersuchung verbesserter Rheinquerungen am Mittelrhein
  • Gutachten zur Bewertung visueller Wirkungen der geplanten Rheinquerungen zwischen St. Goar und St. Goarshausen aus 2020
  • Gutachten zur Beurteilung der visuellen Auswirkungen der geplanten Rheinbrücke zwischen Wellmich und zu Fellen auf die Integrität des Welterbes „Oberes Mittelrheintal“
  • Städtebauliche Fachgutachten Mittelrheinquerung aus 2021
     

Variantenübersicht
Kartenübersicht über die Varianten im Raumordnungsverfahren
Für die geplante Mittelrheinquerung zwischen St. Goar und St. Goarshausen wurden im Raumordnungsverfahren verschiedene Varianten untersucht.

Visualisierung Mittelrheinbrücke
Visualisierung Mittelrheinbrücke
Visualisierung Mittelrheinbrücke

Die Brücke in “Tieflage außerhalb” verbindet die beiden Rheinufer zwischen den beiden Ortsteilen Fellen (zu St. Goar gehörend) und Wellmich (zu St. Goarshausen gehörend), etwa 2,5 km stromabwärts der Schwesterstädte St. Goar und St. Goarshausen.

Für diese Variante wurde im Jahr 2009 ein internationaler Gestaltungswettbewerb „Rheintalbrücke“ ausgelobt. 

Das Bauwerk fügt sich in eleganten Schwüngen in Grundriss und Ansicht mit nur geringer Beeinträchtigung in das Landschaftsbild ein. Die leichte S-förmige Grundrissform fördert die Erlebbarkeit der Landschaft. 

Das Tragwerk des Überbaus besteht im Wesentlichen aus einem stählernen Hohlkasten, der über den Pfeilern der Strombrücke jeweils auf der Kurveninnenseite mit schräg gestellten fachwerkartigen Aufwölbungen verstärkt wird. Damit wird einerseits eine gewisse Durchsichtigkeit und Leichtigkeit bewahrt, andererseits wird dem Bauwerk auch ein signifikanter Wert verliehen.

Die Anschlüsse an die Bundesstraßen sollen auf beiden Seiten als plangleiche Einmündungen mit eigenen Fahrstreifen für Linksabbieger erfolgen.

Mit der zentralen Brücke in Tieflage ist eine Rheinquerung zwischen den Ortslagen von St. Goar und St. Goarshausen vorgesehen. Die Brückenzufahrt erfolgt in St. Goar über die B 9 am Ende des Hafenbeckens. In St. Goarshausen schließt die neue Verbindung plangleich an die B 42 im Bereich der bestehenden Unterführung der B 274 an. Der Anschluss an die B 9 in St. Goar erfolgt über eine normale T- Einmündung. Aufgrund der Einwände der Landschaftsbildbewertung wird der ursprünglich geplante (und in den Unterlagen noch zu sehende) Kreisverkehrsplatz ersetzt. 

Die Zufahrt zum Hafen und zum Parkplatz muss voraussichtlich auf den vorhandenen, rheinparallelen Fußweg verlegt werden, möglichst unter Schonung der Allee. Für den Anschluss an die B 42 wird diese um einen Fahrstreifen für Linksabbieger erweitert. 

Die Variante ist ebenfalls als Balkenbrücke geplant. Zwei Strompfeiler sowie zwei Stützen im Uferbereich tragen die Stahlkonstruktion mit einer aufgelegten Fahrbahnplatte. 

Die zentrale Brücke in Hochlage schließt in St. Goar ca. 380 m südwestlich der bestehenden Einmündung der L 206 in die B 9 an die L 206 („Gründelbach“) an. Von dort wird eine neue Straßentrasse parallel zur L 206 in Hanglage unterhalb der Burg Rheinfels angelegt.  Im Bereich der Hanglage werden auf beiden Seiten der Straße auf einer Länge von etwa 200 bis 250 m Maßnahmen zur Hangsicherung bzw. Stützmauern erforderlich. Außerdem muss das Durchlassbauwerk für den Gründelbach an der Einmündung in die L 206 um ca. 120 m verlängert werden.

Im weiteren Verlauf wird die Trasse als Brücke über die linksrheinische Bahnlinie, die B 9, den Rhein, die B 274, einen 50 m breiten Streifen Wohnbebauung in St. Goarshausen sowie über die B 42 und die rechtsrheinische Bahnlinie geführt. Dort stößt die Trasse gegen den Bergrücken des Rabenack, den sie mittels eines Tunnels durchquert, der wiederum im Hasental in die B 274 mündet. In einer Entfernung von ca. 280 m zum bestehenden Kreuzungsbauwerk der Bundesstraßen 42 und 274 treffen die neue Straße und die B 274 zusammen. In den Einmündungsbereichen erhalten die B 274 und die L 206 einen 3,25 m breiten Linksabbiegestreifen geplant.

Das Brückenbauwerk wird zunächst in einer leichten S–Form bis ungefähr zum westlichen Strompfeiler geführt, bevor es als Gerade über den Rhein hinweg bis kurz vor das Tunnelportal weiterverläuft. Dieser gerade Verlauf der Trasse setzt sich zunächst im Tunnel fort und wird bis zur Einmündung in die B 274 geführt.

 

Die Tunnelvariante verläuft unter dem Rhein hindurch in nördlicher Randlage von St. Goar und St. Goarshausen. Die Trasse schließt linksrheinisch an die L 206 („Gründelbachtal“), ca. 80 m westlich der Einmündung der L 206 in die B 9, an. Nach kurzem oberirdischem Verlauf stößt die Trasse auf den Berghang und wird als Tunnelbauwerk mit einer Gesamtlänge von ca. 1900 m unter dem Rhein und auf rechtsrheinischer Seite durch den Bergrücken des Rabenack geführt. Die Überdeckung des Tunnelfirstes in Strommitte beträgt dabei etwa 11,30 m. Das Tunnelbauwerk verschwenkt auf der rechten Rheinseite in südlicher Richtung und endet im Hasenbachtal. Das Tunnelportal liegt hier unmittelbar östlich des Friedhofs von St. Goarshausen. Die Anschlüsse an die B 274 und die L 206 erfolgen jeweils durch einen Kreisverkehr.
 

Fähre optimiert (= Fähre mit bestehenden Betriebszeiten, größeren Fährkapazitäten und kostenfreier Fährnutzung)
Statt einer dauerhaften baulichen Querung soll in dieser Variante eine Optimierung des Fährbetriebs zwischen St. Goar und St. Goarshausen vorgenommen werden. Dabei wird zunächst unabhängig von wirtschaftlichen Aspekten die derzeitige Kapazität des bestehenden Angebots verdoppelt (= 2 Fähren; vgl. auch Fähre Bingen – Rüdesheim). Durch eine kostenlose Nutzung der Fähre soll zusätzlich eine höhere Nachfrage erzeugt werden. Die Abschätzung einer solchen Wirkung basiert auf einer Studie von Axhausen et. al., die im Rahmen der Aktualisierung des aktuellen BVWP erstellt wurde und im Ergebnis bei einer Kostenreduzierung für den motorisierten Individualverkehr (MIV) eine Erhöhung der Verkehrsnachfrage um 18 % vorhersagt.
 

Fähre optimiert + 24h (= Fähre mit 24-Stunden Fährbetrieb, größeren Fährkapazitäten und kostenfreier Fährnutzung)
Für die im Hinblick auf die Fährkapazität und den Fährpreis optimierte Fähre soll zusätzlich die Nachfrage durch eine Ausdehnung der Betriebszeiten auf 24 Stunden gesteigert werden.  
 

Darüber hinaus hat sich das ROV auch mit der sogenannten Nullvariante, also dem Verzicht auf die Planung einer Mittelrheinquerung bei gleichzeitiger Beibehaltung der heutigen Fährverbindung auseinandergesetzt.