Die Mittelrheinbrücke

Lageplan mit Brücke
Lageplan mit Mittelrheinbrücke

Im Auftrag der Landkreise Rhein-Hunsrück-Kreis und Rhein-Lahn-Kreis plant der Landesbetrieb Mobilität den Neubau einer Brücke bei St.Goar/St. Goarshausen im Zentrum des oberen Mittelrheintals. Sie soll die beiden Orte unmittelbar miteinander verbinden. 

Das Mittelrheintal zwischen Koblenz und Bingen ist eine der bedeutendsten Kulturlandschaften Europas und als UNESCO-Weltkulturerbe anerkannt. Das wirtschaftlich weitgehend vom Tourismus geprägte Gebiet ist zudem ein traditionelles Weinbaugebiet. Zwischen Koblenz und Mainz gibt es auf einer Strecke von rund 80 km keine festen Rheinquerungen. Sämtliche Strukturen haben sich deshalb links- und rechtsrheinisch unabhängig voneinander entwickelt. Eine städtebauliche Entwicklung zwischen den beiden Rheinufern konnte nicht stattfinden. Die Mittelrheinbrücke hat das Potential, eine flussübergreifende Regionalentwicklung zu ermöglichen.
 

Meilensteine

2009: In einem internationalen Gestaltungswettbewerb wird der Siegerentwurf für die  Brücke ausgewählt. 

2023: Der raumordnerische Entscheid wird erlassen.

2023: Die Einstufung als Kreisstraße wird bestätigt. 

2024: Die Landkreise beauftragen den LBM mit der Planung der Mittelrheinbrücke. 
 

Neben der Planung zur Mittelrheinbücke sehen die Kreise und Gemeinden entlang des Rheins gemeinsam ein Bündel weiterer Maßnahmen vor, um einer rückläufigen Entwicklung der Einwohner- und Arbeitsplatzzahlen sowie Leerständen und strukturellen Schwächen zu begegnen. Durch die Mittelrheinbrücke wird der Austausch über den Rhein hinweg ermöglicht. Auf diese Weise kann die Region belebt und gegenseitige Entwicklungspotentiale können erschlossen werden. Darüber hinaus wird den modernen Anforderungen an Mobilität und einer Verbesserung der Mobilität Rechnung getragen.

Sachstand

Das Raumordnungsverfahren (heute Raumverträglichkeitsprüfung) wurde am 28.06.2023 mit dem Erlass des so genannten raumordnerischen Entscheides abgeschlossen. Auf Grundlage dieses Entscheids wird in den nachfolgenden Planungsphasen das Vorhaben weiter konkretisiert. Der raumordnerische Entscheid ist Grundlage für Baurechtsverfahren. 

Im Entscheid wurde die Raumverträglichkeit einer festen Rheinquerung in Form der Variante „Tieflage außerhalb“ festgestellt. Diese befindet sich in einem schmalen Korridor zwischen Wellmich und Fellen sowie der Rheininsel „Ehrenthaler Werth“. Als Auflage aus dem Raumordnerischen Entscheid wird derzeit im Rahmen einer kleinräumigen Variantenuntersuchung die Planung innerhalb dieses Korridors weiter konkretisiert. 

Hierbei werden insbesondere die Welterbeverträglichkeit sowie das naheliegende FFH-Gebiet berücksichtigt. Ein FFH-Gebiet ist ein Schutzgebiet, das dazu dient, die Artenvielfalt und spezielle Lebensräume von Tieren und Pflanzen zu schützen.

Erst nach der Findung einer finalen Variante sowie der Bewertung der Welterbeverträglichkeit durch die UNESCO kann die Mittelrheinquerung technisch und landespflegerisch ausgearbeitet werden. 

Sobald die sogenannte Genehmigungsplanung abgeschlossen ist, kann das Planfeststellungsverfahren (Baurechtsverfahren) eingeleitet werden.

Informationen zu den weiteren Planungsschritten finden Sie hier.


Herausforderungen

Im Bereich der Mittelrheinbrücke sind zahlreiche Zwangspunkte - Punkte, an der sich der Verlauf der Trasse ausrichten muss -  im Planungs- und Abstimmungsprozess zu beachten. 

Das Welterbekomitee der UNESCO hat auf seiner Tagung am 27. Juni 2002 in Budapest die Kulturlandschaft Oberes Mittelrheintal zwischen Bingen, Rüdesheim und Koblenz zur Welterbestätte erklärt. Es würdigte das Obere Mittelrheintal als "eine Kulturlandschaft von großer Vielfalt und Schönheit".

Für die Anerkennung waren sowohl naturräumliche und landschaftliche Besonderheiten wie auch die kulturgeschichtliche Dimension, also die Einflussnahme durch die Menschen, ausschlaggebend. 

Da die Kulturlandschaft UNESCO-Weltkulturerbe ist, bedarf es angesichts der herausragenden Landschaft mit ihrer Rheinromantik und den historischen Ortschaften einer besonderen Rücksichtnahme bei der Entscheidung über eine Querungsvariante. Eine für das gesamte Obere Mittelrheintal, vor allem aber den Untersuchungsraum prägende Struktur stellen die mittelalterlichen Burgen dar, von denen sich im Abschnitt zwischen der Loreley und Wellmich alleine drei befinden (Burg Katz, Burg Maus und Burg Rheinfels als ehemals größte Festung am Rhein). Im gesamten übrigen Oberen Mittelrheintal findet sich auf so kurzer Distanz keine vergleichbare Anzahl von Burgen.
 

Siedlungsstruktur und Pendlerverhalten aus städtebaulichem Fachgutachten

Das Rheintal ist durch schmale, längsgerichtete Orte mit einer Parallel-Entwicklung zum Rhein geprägt. Linksrheinisch verläuft die Bundesstraße 9 sowie eine Bahnlinie entlang des Rheins. 
Rechtsrheinisch verläuft die Bundesstraße 42, ebenfalls mit einer Bahnlinie. Diese übergeordneten und stark frequentierten Verkehrswege liegen unmittelbar am Rhein und trennen die vier Ortslagen Wellmich, Fellen, Sankt Goar und Sankt Goarshausen vom Fluss.

St. Goar ist eine Stadt im Rhein-Hunsrück-Kreis mit rund 2.800 Einwohnern. Das Stadtzentrum mit dem historischen Ortskern liegt unmittelbar am linksrheinischen Ufer. Direkt gegenüber liegt die rechtsrheinische Schwesterstadt St. Goarshausen. Sie ist auch unter dem Namen Loreleystadt bekannt. Hier leben etwa 1.280 Menschen, die sich auf die schmalen, am Ufer gelegenen Stadtteile St. Goarshausen Kernstadt, Wellmich und Ehrental und auf die höher gelegenen Stadtteile Rheinblick und Heide, verteilen.
 

Natur und Landschaft
Auszug Naturraum im Untersuchungsraum aus Lanis Rlp

Naturräumlich gehört der gesamte Untersuchungsraum der Naturraumeinheit Oberes Mittelrheintal mit der Untereinheit St. Goarer Tal an. Das Obere Mittelrheintal ist der canyonartige Durchbruch des Rheins durch das Schiefergebirge zwischen Bingen und Koblenz. Im St. Goarer Tal ist „fast modellartig der Stockwerkaufbau verwirklicht. 130 bis 250 m hoch über dem Grund des sich windenden Canyon (Untertal) weitet sich links und rechts über dem Strom – mit scharfem Knick gegen die Talwände abgesetzt – eine bis zu 7 km breite, gestufte Terras-senflur (Obertal), welche durch Erosion der Gebirgsbäche in eine Riedelflur aufgelöst ist“.
Im Untersuchungsraum befinden sich eine Vielzahl von landschaftlich hoch sensiblen Naturräumen, die gesetzlich geschützt sind. Um eine dauerhafte Sicherung der Vielfalt, Eigenart sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft zu gewährleisten, werden die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den Untersuchungsraum konkretisiert und die Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Ziele im Planungsprozess berücksichtigt. Zu den vorliegenden Naturräumen zählen:  

  • FFH-Gebiet DE 5510-301 „Mittelrhein“ und FFH-Gebiet DE 5711-301 „Rheinhänge zwischen Lahnstein und Kaub“
  • Vogelschutzgebiet DE 5711-401 „Mittelrheintal“, dass insgesamt 14.942 ha umfasst, die vor allem von den steilen links- und rechtsrheinischen Rheintalhängen geprägt sind
  • Im Bereich der Loreley ragt das ca. 626 ha große Naturschutzgebiet „Rheinhänge von Burg Gutenfels bis zur Loreley“ (NSG-7141-004) in den südlichen Untersuchungsraum hinein
  • Der gesamte Untersuchungsraum gehört zum Landschaftsschutzgebiet „Rheingebiet von Bingen bis Koblenz“ (07-LSG-71-1) (vgl. MUEEF 2020)
  • Naturdenkmäler Felsgruppe Prinzenstein (ND-7140-098), Rotbuche in St. Goar (ND-7140-145), Eiche (Marktplatz) (ND-7140-064)
  • Sonstige schutzwürdige Biotope und Biotopkomplexe