Die nächsten Planungsschritte

Hier geben wir einen Überblick über die nächsten Planungsschritte:
Raumordnerischer Entscheid | Entwurfsplanung | Genehmigungsentwurf | Planfeststellungsverfahren | Ausführungsplanung | Bau
Entwurfsplanung

Vorabanalyse
Aus der Raumordunung ergeben sich Auflagen, die im Rahmen der Entwurfsplanung abzuarbeiten sind.
Um im Planfeststellungsverfahren (Baurechtsverfahren) die Raumordnungsvariante „Tieflage außerhalb“ mit den Schutzzielen der betroffenen Natura2000-Gebiete zu vereinbaren, ist eine Konkretisierung des Brückenstandorts stromaufwärts zu prüfen (Vermeidung/ Minimierung Eingriff FFH-Gebiet, “Mittelrhein”, Ehrenthaler Werth, Auwald).
Es muss eine zumutbaren Alternative mit geringer oder keiner Beeinträchtigung des FFH-Gebietes überprüft werden. Diese darf gleichwohl auch die Blickbeziehungen innerhalb der Welterbestätte nicht beeinträchtigen. Aus diesem Grund wird zurzeit in einer Vorabanalyse der Siegerentwurf des Gestaltungswettbewerbes von 2009 mit seiner geschwungenen S-Linie stromaufwärts außerhalb des FFH-Gebietes verschoben. Dort werden verschiedene Linien in einem schmalen Korridor zwischen Wellmich und Fellen sowie der Rheininsel „Ehrenthaler Werth“ betrachtet. Sie werden in Hinblick auf deren technischen Umsetzbarkeit und Standortauswirkungen (z.B. Knotenpunktanbindungen an die B 42 und B 9 oder vorhandene Durchfahrtshöhen im Molen- und Fahrrinnenbereich) sowie weiteren planerischen Kriterien untersucht (Welterbeverträglichkeit, FFH-Verträglichkeit).
Ein FFH-Gebiet (Fauna-Flora-Habitat-Gebiet) ist ein Schutzgebiet, das dazu dient, die Artenvielfalt und spezielle Lebensräume von Tieren und Pflanzen in Europa zu schützen. FFH-Gebiete sind Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000.
Bei einem Bauvorhaben ist die Verträglichkeit des Vorhabens mit den jeweiligen Erhaltungszielen des Schutzgebietes zu prüfen, zu bewerten und, wenn erforderlich, durch entsprechende landespflegerische Maßnahmen zu kompensieren.

Runder Tisch TöB
Anschließend werden die Ergebnisse der Vorabanalyse den beteiligten Trägern öffentlicher Belange (kurz TÖB), wie z.B. der SGD Nord und Vertretern der UNESCO, vorgestellt. Hier wird festgelegt, welche Varianten in der nachfolgenden kleinräumigen Variantenuntersuchung betrachtet werden. Weiterhin werden die notwendigen Untersuchungstiefen der verschiedenen umweltverträglichen Aspekte und des Weltkulturerbes für die Variantenuntersuchung mit den Beteiligten abgestimmt.

Kleinräumige Variantenuntersuchung mit HIA-Voreinschätzung und FFH-Verträglichkeitsprüfung
Bei der kleinräumigen Variantenuntersuchung werden die in Betracht kommenden Varianten untersucht und in einer Variantendiskussion miteinander vergleichen. Im Fokus stehen deren verkehrstechnische, umweltverträgliche, wirtschaftliche und raumordnerische Aspekte. Um Aussagen zur Welterbeverträglichkeit zu der Varianten treffen zu können, werden HIA-Voreinschätzungen in Form einer Weiterführung des Gutachtens zur visuellen Wirkung parallel durchzuführen sein. Des Weiteren findet eine separate FFH-Verträglichkeitsprüfung statt, deren Ergebnisse in die Variantenuntersuchung einfließen. Ziel der Variantendiskussion ist die Ableitung einer Vorzugsvariante.
Bei einem Bauvorhaben ist die Verträglichkeit des Vorhabens mit den jeweiligen Erhaltungszielen des FFH-Schutzgebietes zu prüfen. Dies wird in einer FFH-Verträglichkeitsprüfung (kurz FFH-VP) dokumentiert. Jedes FFH-Gebiet im Einflussbereich einer Planung wird dabei intensiv auf seine Belastungsverträglichkeit durch die Inanspruchnahme von Fläche (u.a. Versiegelung) sowie Lärm, Luftschadstoffe (z. B. Stickstoff aus Abgasen) und Bodenverunreinigung (z. B. durch Streusalze) überprüft. Der Einflussbereich umfasst dabei nicht nur direkt überbaute Flächen, sondern kann auch Bereiche mehrere hundert Meter entfernt miteinschließen.

HIA der Vorzugsvariante
Erst wenn der endgültige Standort aus der kleinräumigen Variantenuntersuchung feststeht (Vorzugsvariante), kann das in der Raumordnung geforderte „Heritage Impact Assessment (HIA)“ durchgeführt werden. Hierin werden die Auswirkungen der Mittelrheinbrücke auf den außergewöhnlicher universeller Wert der Welterbestätte beurteilt. Im Anschluss wird über eine Ausarbeitung der Vorzugsvariante entschieden werden.
Ein Heritage Impact Assessment (HIA) ist eine Kulturerbe-Verträglichkeitsprüfung, die die Auswirkungen geplanter Projekte auf den "außergewöhnlichen universellen Wert" einer UNESCO-Welterbestätte bewertet. Ziel ist es, potenzielle negative Einflüsse zu identifizieren und zu minimieren, um das Welterbe zu schützen. Ein HIA ist häufig erforderlich, wenn Bau- oder Infrastrukturvorhaben in der Nähe oder innerhalb einer Welterbestätte geplant sind.

Runder Tisch TöB
Bei einem anschließenden erneuten runden Tisch mit den Trägern öffentlicher Belange (TÖB) werden die Ergebnisse der Variantendiskussion und des HIA der Vorzugsvariante vorgestellt. Es werden weiterhin die Ergebnisse der HIA der Vorzugsvariante zur Feststellung der Welterbeverträglichkeit an die UNESCO weitergeleitet. Ein abschließendes Prüfverfahren dort entscheidet über die konkrete Variante.
Genehmigungsentwurf

Ausarbeitung der Vorzugsvariante bis hin zum Feststellungsentwurf
Daraufhin kann mit der Ausarbeitung der Vorzugsvariante gestartet werden. Dazu gehören die Entwurfsplanung und die Genehmigungsplanung in Form eines Feststellungsentwurfes. Die Entwurfsplanung entwickelt das gestalterische und funktionale Konzept, während die Genehmigungsplanung darauf abzielt, die rechtliche Zulassung (Baugenehmigung) zu erhalten.
Planfeststellungsverfahren

Baurechtsverfahren - Planfeststellungsverfahren
Der Feststellungsentwurf bildet die Grundlage für das Baurechtsverfahren, das sogenannte Planfeststellungsverfahren. Es findet hierbei eine Gesamtabwägung aller öffentlicher und privater Belange statt. Das Planfeststellungsverfahren schließt mit einem Planfeststellungsbeschluss ab.
Die Planfeststellung ist das Baugenehmigungsverfahren für den Straßen- und Brückenbau. Mit dem Planfeststellungsbeschluss wird die Zulässigkeit des Straßenbauvorhabens umfassend und abschließend festgestellt. Ob und wie eine Straße gebaut werden kann, richtet sich nach dem Planfeststellungsbeschluss.
Ausführungsplanung

Ausarbeitung der Ausführungsplanung und Baudurchführung
Anschließend können die Auflagen aus dem Baurechtsverfahren in der Ausführungsplanung eingearbeitet werden. Die Planung wird im Detail ausgearbeitet und die Mittelrheinquerung kann baulich umgesetzt werden.