| LBM Cochem-Koblenz

Anordnung von Halteverboten für den Winterdienst

Auch in diesem Winter wird wiederum in der Zeit von Dezember 2024 bis einschließlich März 2025 in den nachfolgenden Ortsdurchfahrten ein eingeschränktes bzw. absolutes Halteverbot angeordnet:

•           Heppingen, Schulstraße (L 80), Einmündung Burgstraße bis Spielplatz;

•           Oeverich (L 79) von der Einmündung L 80 bis zur Einmündung Josefstraße;

•           Esch, Dernauer Straße (K 35), von Haus-Nr. 15 bis Haus-Nr. 3;

•           Holzweiler, Vettelhovener Straße (K 34), Schultheissgässchen bis Pützstraße;

•           Waldorf, Einmündung L 87 bis Neustraße, Hausnummer 8;

•           Oberzissen, Mittelstraße (K 51), von der Einmündung K 50 bis Burgstraße;  

•           Oberdürenbach, Hauptstraße (K 52), von Haus-Nr. 26 bis Haus-Nr. 35;

•           Ramersbach, Heckenbacher Straße (L 85), Ober den Gärten bis Ahrtalstraße (L84).

Durch parkende Fahrzeuge in den zuvor genannten Bereichen ergeben sich immer wieder Probleme beim Befahren der Straßen mit Winterdienstfahrzeugen der Straßenmeisterei.

Die Regelung dient dazu, den Winterdienst und damit auch die Verkehrssicherheit auf den genannten Streckenabschnitten zu gewährleisten.

Die Straßenmeisterei Sinzig des LBM Cochem-Koblenz bittet Anlieger und Verkehrsteilnehmer um Beachtung.

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