B 10 - Ausbau zwischen Pirmasens und Landau

Aufgrund ihrer Lage im Netz und der über den Streckenverlauf zwischen Pirmasens und Landau abgewickelten Verkehrsbeziehungen erfüllt die B 10 die Funktion einer großräumigen Verbindung im funktionalen Verkehrsnetz des Landesentwicklungsprogramms IV von Rheinland-Pfalz. Darüber hinaus hat sie wichtige Bedeutung als Sammel- und Verteilschiene für den regionalen Verkehr.

Die Verkehrsbelastungen reichen aktuell von rund 16.000 Kfz/24h bei Wilgartswiesen bis hin zu fast 36.000 Kfz/24h bei Landau. Davon durchfahren rund 6.000 Kfz/24h die gesamte Strecke zwischen den Autobahnen A 8/A 62 bei Pirmasens und A 65 bei Landau. 

Im Güterschwerverkehr liegen die Belastungen in Größenordnungen von 3.000 Kfz/24h bis 5.000 Kfz/24h, wovon rund 2.300 Kfz/24h die gesamte Strecke durchfahren.

Nach aktuellen Verkehrsuntersuchungen ist im Nullfall, also ohne weiteren Ausbau der B 10, bis 2030 von einer weiteren Zunahme des Verkehrsaufkommens auszugehen (um 9 bis 16 Prozent im Gesamtverkehr und um 10 bis 20 Prozent im Güterschwerverkehr je nach Streckenabschnitt).

Der Streckenabschnitt Pirmasens bis Hinterweidenthal wurde bereits vierstreifig ausgebaut und ist unter Verkehr.

Im Bundesverkehrswegeplan 2030 wurde die gesamte B 10 zwischen Hinterweidenthal und Landau einer Bewertung unterzogen. Die einzelnen Teilabschnitte wurden wie folgt eingestuft:

  • Hinterweidenthal - Hauenstein:
    Vordringlicher Bedarf (VB), Sachstand: RE-Vorentwurf zum 4-streifigen Ausbau in Erstellung. Für den Bereich der Felsnase bei Hauenstein besteht Baurecht für einen 3-streifigen Ausbau. Der Baubeginn hierfür ist für Herbst 2025 vorgesehen.
  • Hauenstein - Wellbachtal (B 48):
    Vordringlicher Bedarf (VB), Sachstand: Ohne Planung (Machbarkeitsstudie aus 2005 liegt vor).
  • Wellbachtal (B 48) - AS Annweiler-Ost:
    Im Mai 2025 stimmte das für Raumordnungsfragen zuständige rheinland-pfälzische Innenministerium der gutachterlichen Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) zum geplanten Ausbau der Bundesstraße 10 (B 10) bei Annweiler am Trifels (Landkreis Südliche Weinstraße) zu.
  • AS Annweiler-Ost - Godramstein:
    Weiterer Bedarf mit Planungsrecht (WB*), Sachstand: RE-Vorentwurf zum 4-streifigen Ausbau in Erstellung.
  • Godramstein - Landau (A 65):
    Vordringlicher Bedarf (VB), Sachstand: Baurecht liegt vor; die Maßnahme befindet sich im Bau.
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Übersichtsplan

Übersichtsplan (Stand: Januar 2022)

19.05.2025 | Schmitt/Ebling: Wichtiger Meilenstein für B 10-Ausbau erreicht – Vorzugsvariante als raumverträglich beschieden

Das für Raumordnungsfragen zuständige rheinland-pfälzische Innenministerium hat der gutachterlichen Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd zum geplanten Ausbau der Bundesstraße 10 (B 10) bei Annweiler am Trifels zugestimmt.

Damit ist die Raumverträglichkeitsprüfung für den rund 7,6 Kilometer langen Abschnitt zwischen der Anschlussstelle B 48 Wellbachtal und der Anschlussstelle Queichhambach abgeschlossen. Als raumverträglich gilt die Variante B1+, die einen rund 5,3 Kilometer langen zweistreifigen Basistunnel mit Trog bei Gräfenhausen vorsieht und den Anforderungen der Raumordnung und Landesplanung entspricht. Hierbei wird jedoch vorausgesetzt, dass bestimmte naturschutzfachliche und wasserwirtschaftliche Auflagen eingehalten werden.

„Es ist gut, dass unser Antrag auf Raumverträglichkeitsprüfung seitens der SGD nun positiv beschieden wurde. Damit kommen wir dem B10-Ausbau im Abschnitt bei Annweiler einen entscheidenden Schritt näher“, sagte Wirtschafts- und Verkehrsministerin Daniela Schmitt. Die Zustimmung sei das Ergebnis akribischer Planung des Landesbetriebs Mobilität sowie der frühzeitigen Einbindung der Bürgerinnen und Bürger. „Wir haben einen guten Kompromiss gefunden, der den Belangen der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft und dem Naturschutz gleichermaßen gerecht wird“, betonte Schmitt. „Auch mit dem BMDV hatten wir uns bereits auf die neue Vorzugsvariante verständigt. Ich hoffe, dass sich auch der neue Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder weiterhin für dieses verkehrswichtige rheinland-pfälzische Projekt einsetzt“, so die Ministerin.

„Mit dem Abschluss der Raumverträglichkeitsprüfung ist ein wichtiger Meilenstein beim Ausbau der B 10 erreicht. Die Variante B1+ erfüllt nicht nur die raumordnerischen Anforderungen, sondern bietet auch die besten Voraussetzungen der untersuchten Varianten, um Mensch, Natur und das Biosphärenreservat Pfälzerwald wirksam zu schützen. Damit ist der Weg frei für eine Planung, die Verkehrsentlastung und Naturschutz in Einklang bringt“, sagte Innenminister Michael Ebling. 

Die Entscheidung berücksichtigt insbesondere den Schutz des umliegenden Biosphärenreservats Pfälzerwald. Die Trasse und Tunnelportale sollen so optimiert werden, dass möglichst wenig Waldfläche beansprucht wird. Zudem sei sicherzustellen, dass der Ausbau nicht zum Verlust des Schutzstatus des Reservats führt, so Ebling weiter.

Auch unter dem Gesichtspunkt der Lärmentlastung stellt die Variante B1+ eine tragfähige Lösung dar, die mit den Interessen der betroffenen Kommunen und Anwohnerinnen und Anwohner am besten vereinbar ist und zentrale Elemente einer sogenannten „Bürgervariante“ enthält, die aus einer vorauslaufenden Diskussion in der Öffentlichkeit hervorging.

Die Raumverträglichkeitsprüfung wurde im Februar 2022 von der SGD Süd eingeleitet. „Das Verfahren umfasste zehn Trassenvarianten, deren Auswirkungen auf Umwelt, Raumstruktur und Infrastruktur intensiv geprüft wurden. Die gutachterliche Stellungnahme zur Raumverträglichkeit dient nun als wichtige Grundlage für die weiteren Schritte in der Detailplanung und das kommende Planfeststellungsverfahren“, so Ebling abschließend. 

 

Hintergrund:

Die Raumverträglichkeitsprüfung ist ein Instrument der Landesplanung. Dabei wird geprüft, ob größere Infrastrukturprojekte wie der Ausbau der B 10 mit den Zielen der Raumordnung vereinbar sind. Untersucht werden dabei insbesondere Auswirkungen auf Umwelt, Landschaft, Siedlungen, Infrastruktur und die überörtliche Entwicklung.

Das Verfahren zum Ausbau der B 10 wurde im Februar 2022 von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) eingeleitet – damals noch unter dem Begriff „Raumordnungsverfahren“. Grundlage war ein Antrag des rheinland-pfälzischen Verkehrsministeriums. Die Prüfung erfolgte im Auftrag des Innenministeriums als oberster Landesplanungsbehörde.

Insgesamt wurden zehn verschiedene Ausbauvarianten untersucht. Kommunen, Fachbehörden, Verbände sowie Bürgerinnen und Bürger konnten sich im Verfahren mit Stellungnahmen beteiligen. Im Zuge des Verfahrens stellte der Landesbetrieb Mobilität (LBM) bei einem öffentlichen Erörterungstermin die Variante B1+ als geeignetere Vorzugsvariante vor.

Die Variante B1+ verläuft in einem etwa 5,3 km langen Tunnel. Sie schließt nördlich von Queichhambach in Tieflage wieder an die B 10 an. Die tiefergelegte Trasse unterquert anschließend sowohl die K 4 nach Gräfenhausen als auch die Bahnlinie. Ab der Querung der Queich wird die Trasse auf die bestehende Höhenlage der B 10 geführt. Die bestehende B 10 bleibt für den Richtungsverkehr Pirmasens-Landau erhalten. Die Gesamtlänge beläuft sich auf 7,6 Kilometer.

Die gutachterliche Stellungnahme zum Abschluss der Raumverträglichkeitsprüfung ist keine Genehmigung, sondern eine fachliche Bewertung. Sie entfaltet keine direkte Rechtswirkung, muss aber im weiteren Planungsverlauf – etwa im Planfeststellungsverfahren – berücksichtigt werden.