B 10 - 4-streifiger Ausbau zwischen B 48 Wellbachtal und AS Queichhambach
Raumverträglichkeitsprüfung (bis März 2023 Raumordnungsverfahren)
© LBM

Die Raumverträglichkeitsprüfung für den rund 7,6 Kilometer langen Abschnitt zwischen der Anschlussstelle B 48 Wellbachtal und der Anschlussstelle Queichhambach wurde im Mai 2025 abgeschlossen. Das für Raumordnungsfragen zuständige rheinland-pfälzische Innenministerium hat der gutachterlichen Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) zum geplanten Ausbau der Bundesstraße 10 (B 10) bei Annweiler am Trifels (Landkreis Südliche Weinstraße) zugestimmt.
Als raumverträglich gilt die Variante B1+, Sie verläuft in einem etwa 5,3 km langen Tunnel. Sie schließt nördlich von Queichhambach in Tieflage wieder an die B 10 an. Die tiefergelegte Trasse unterquert anschließend sowohl die K 4 nach Gräfenhausen als auch die Bahnlinie. Ab der Querung der Queich wird die Trasse auf die bestehende Höhenlage der B 10 geführt. Die bestehende B 10 bleibt für den Richtungsverkehr Pirmasens-Landau erhalten. Die Gesamtlänge beläuft sich auf 7,6 Kilometer.
Die Raumverträglichkeitsprüfung wurde im Februar 2022 von der SGD Süd eingeleitet.
Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) Speyer /PM Neubau Dahn-Bad Bergzabern hatte insgesamt zehn Varianten entwickelt. Diese wurden planerisch, verkehrlich und naturschutzfachlich untersucht und bewertet. Kommunen, Fachbehörden, Verbände sowie Bürgerinnen und Bürger konnten sich im Verfahren mit Stellungnahmen beteiligen. Im Zuge des Verfahrens stellte der Landesbetrieb Mobilität (LBM) bei einem Erörterungstermin die Variante B1+ als geeignetere Vorzugsvariante vor.
Die Baukosten für die Variante B 1+ werden auf 257 Mio. Euro geschätzt.
Daten und Fakten
Gesamtlänge Variante B 1+
7,6 km
Geschätzte Baukosten Variante B 1+
257 Millionen Euro
Kostenträger
Bundesrepublik Deutschland
Verkehrsbelastung der B 10 auf diesem Streckenabschnitt
18.000 Kfz/24h bis
22.800 Kfz/24h
Der hier betrachtete Planungsabschnitt ist Bestandteil des geplanten 4-streifigen Ausbaues der B 10 zwischen der Anschlussstelle (AS) A 8/A 62 bei Pirmasens (PS) und der A 65 bei Landau (LD). Der ca. 9,0 km lange Teilbereich der B 10 beginnt westlich von Rinnthal im Bereich der AS der B 48 (Wellbachtal – Johanniskreuz) und endet an der AS Queichhambach.
Die sicherheitstechnische Ausstattung der bestehenden Tunnelkette (Kostenfels-, Staufer-, Löwenherz- und Barbarossatunnel) wurde 2010/2011 zuletzt modernisiert. Aktuell müssen aufgrund des Erreichens der technischen Nutzungsdauer wesentliche Komponenten der Ausstattung wiederum erneuert werden; 2025 ist in diesem Zusammenhang die Erneuerung der Brandmeldeanlage und der Videoanlage vorgesehen.
Aufgrund der Einbahnigkeit, und dem damit verbundenen Gegenverkehr sowie einem überdurchschnittlich hohen Anteil des Schwerverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen besteht insbesondere in den Tunnelabschnitten ein erhebliches Gefahrenpotential – Gefahrgut ist auch auf dieser Strecke –, das nur mit einer Trennung der Richtungsfahrbahnen durch eine zweibahnigen Tunnelstrecke beseitigt werden kann.
Hinzu kommt, dass durch planmäßige Tunnelsperrungen (z.B Wartungsarbeiten) und unplanmäßige Sperrungen (Pannen, Unfälle) sowie die Arbeiten an der Erneuerung der Tunneltechnik relativ häufig eine Ableitung des Verkehrs auf die Ortsdurchfahrten Annweiler, Sarnstall und Rinnthal erforderlich wird. Dies führt zu einer starken Belastung der dortigen Anwohner.
Im Detail: Raumverträglichkeitsprüfung
Die Raumverträglichkeitsprüfung ist ein Instrument der Landesplanung. Dabei wird geprüft, ob größere Infrastrukturprojekte wie der Ausbau der B 10 mit den Zielen der Raumordnung vereinbar sind. Untersucht werden dabei insbesondere Auswirkungen auf Umwelt, Landschaft, Siedlungen, Infrastruktur und die überörtliche Entwicklung.
Das Verfahren zum Ausbau der B 10 wurde im Februar 2022 von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) eingeleitet – damals noch unter dem Begriff „Raumordnungsverfahren“. Grundlage war ein Antrag des rheinland-pfälzischen Verkehrsministeriums. Die Prüfung erfolgte im Auftrag des Innenministeriums als oberster Landesplanungsbehörde.
Die gutachterliche Stellungnahme zum Abschluss der Raumverträglichkeitsprüfung ist keine Genehmigung, sondern eine fachliche Bewertung. Sie entfaltet keine direkte Rechtswirkung, muss aber im weiteren Planungsverlauf – etwa im Planfeststellungsverfahren – berücksichtigt werden.
Meldungen
Das für Raumordnungsfragen zuständige rheinland-pfälzische Innenministerium hat der gutachterlichen Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) zum geplanten Ausbau der Bundesstraße 10 (B 10) bei Annweiler am Trifels (Landkreis Südliche Weinstraße) zugestimmt.
Damit ist die Raumverträglichkeitsprüfung für den rund 7,6 Kilometer langen Abschnitt zwischen der Anschlussstelle B 48 Wellbachtal und der Anschlussstelle Queichhambach abgeschlossen. Als raumverträglich gilt die Variante B1+, die einen rund 5,3 Kilometer langen zweistreifigen Basistunnel mit Trog bei Gräfenhausen vorsieht und den Anforderungen der Raumordnung und Landesplanung entspricht. Hierbei wird jedoch vorausgesetzt, dass bestimmte naturschutzfachliche und wasserwirtschaftliche Auflagen eingehalten werden.
„Es ist gut, dass unser Antrag auf Raumverträglichkeitsprüfung seitens der SGD nun positiv beschieden wurde. Damit kommen wir dem B10-Ausbau im Abschnitt bei Annweiler einen entscheidenden Schritt näher“, sagte Wirtschafts- und Verkehrsministerin Daniela Schmitt. Die Zustimmung sei das Ergebnis akribischer Planung des Landesbetriebs Mobilität sowie der frühzeitigen Einbindung der Bürgerinnen und Bürger. „Wir haben einen guten Kompromiss gefunden, der den Belangen der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft und dem Naturschutz gleichermaßen gerecht wird“, betonte Schmitt. „Auch mit dem BMDV hatten wir uns bereits auf die neue Vorzugsvariante verständigt. Ich hoffe, dass sich auch der neue Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder weiterhin für dieses verkehrswichtige rheinland-pfälzische Projekt einsetzt“, so die Ministerin.
„Mit dem Abschluss der Raumverträglichkeitsprüfung ist ein wichtiger Meilenstein beim Ausbau der B 10 erreicht. Die Variante B1+ erfüllt nicht nur die raumordnerischen Anforderungen, sondern bietet auch die besten Voraussetzungen der untersuchten Varianten, um Mensch, Natur und das Biosphärenreservat Pfälzerwald wirksam zu schützen. Damit ist der Weg frei für eine Planung, die Verkehrsentlastung und Naturschutz in Einklang bringt“, sagte Innenminister Michael Ebling.
Die Entscheidung berücksichtigt insbesondere den Schutz des umliegenden Biosphärenreservats Pfälzerwald. Die Trasse und Tunnelportale sollen so optimiert werden, dass möglichst wenig Waldfläche beansprucht wird. Zudem sei sicherzustellen, dass der Ausbau nicht zum Verlust des Schutzstatus des Reservats führt, so Ebling weiter.
Auch unter dem Gesichtspunkt der Lärmentlastung stellt die Variante B1+ eine tragfähige Lösung dar, die mit den Interessen der betroffenen Kommunen und Anwohnerinnen und Anwohner am besten vereinbar ist und zentrale Elemente einer sogenannten „Bürgervariante“ enthält, die aus einer vorauslaufenden Diskussion in der Öffentlichkeit hervorging.
Die Raumverträglichkeitsprüfung wurde im Februar 2022 von der SGD Süd eingeleitet. „Das Verfahren umfasste zehn Trassenvarianten, deren Auswirkungen auf Umwelt, Raumstruktur und Infrastruktur intensiv geprüft wurden. Die gutachterliche Stellungnahme zur Raumverträglichkeit dient nun als wichtige Grundlage für die weiteren Schritte in der Detailplanung und das kommende Planfeststellungsverfahren“, so Ebling abschließend.
Hintergrund:
Die Raumverträglichkeitsprüfung ist ein Instrument der Landesplanung. Dabei wird geprüft, ob größere Infrastrukturprojekte wie der Ausbau der B 10 mit den Zielen der Raumordnung vereinbar sind. Untersucht werden dabei insbesondere Auswirkungen auf Umwelt, Landschaft, Siedlungen, Infrastruktur und die überörtliche Entwicklung.
Das Verfahren zum Ausbau der B 10 wurde im Februar 2022 von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) eingeleitet – damals noch unter dem Begriff „Raumordnungsverfahren“. Grundlage war ein Antrag des rheinland-pfälzischen Verkehrsministeriums. Die Prüfung erfolgte im Auftrag des Innenministeriums als oberster Landesplanungsbehörde.
Insgesamt wurden zehn verschiedene Ausbauvarianten untersucht. Kommunen, Fachbehörden, Verbände sowie Bürgerinnen und Bürger konnten sich im Verfahren mit Stellungnahmen beteiligen. Im Zuge des Verfahrens stellte der Landesbetrieb Mobilität (LBM) bei einem öffentlichen Erörterungstermin die Variante B1+ als geeignetere Vorzugsvariante vor.
Die Variante B1+ verläuft in einem etwa 5,3 km langen Tunnel. Sie schließt nördlich von Queichhambach in Tieflage wieder an die B 10 an. Die tiefergelegte Trasse unterquert anschließend sowohl die K 4 nach Gräfenhausen als auch die Bahnlinie. Ab der Querung der Queich wird die Trasse auf die bestehende Höhenlage der B 10 geführt. Die bestehende B 10 bleibt für den Richtungsverkehr Pirmasens-Landau erhalten. Die Gesamtlänge beläuft sich auf 7,6 Kilometer.
Die gutachterliche Stellungnahme zum Abschluss der Raumverträglichkeitsprüfung ist keine Genehmigung, sondern eine fachliche Bewertung. Sie entfaltet keine direkte Rechtswirkung, muss aber im weiteren Planungsverlauf – etwa im Planfeststellungsverfahren – berücksichtigt werden.
Verkehrsministerin Daniela Schmitt hat heute im Verkehrsministerium in Mainz Akteure aus der Region zum vierstreifigen Ausbau der B10 zwischen Landau und Pirmasens informiert. Alle Abschnitte befinden sich in Planung, Bau oder sind bereits fertiggestellt. Mit dem nun vorliegenden Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau zwischen Hinterweidenthal und Hauenstein sei ein weiteres wichtiges Etappenziel erreicht, um die Region zwischen Pirmasens und Landau mit einer modernen und dem Verkehrsaufkommen angemessenen Infrastruktur auszustatten.
„Der B10-Ausbau kommt zügig voran. Mit dem vorliegenden Planfeststellungsbeschluss liegt Baurecht vor und wir können mit den Bauvorbereitungen für den zunächst 3-streifigen Ausbau im Abschnitt zwischen Hinterweidenthal und Hauenstein beginnen. Das ist eine gute Nachricht. Damit kommen wir einer modernen Infrastruktur in der Region einen entscheidenden Schritt näher“, sagte Verkehrsministerin Daniela Schmitt, die zur Information über das Bauprojekt Akteure aus der Region ins Verkehrsministerium nach Mainz geladen hatte.
Die Ministerin wies darauf hin, dass man auch bei den Bauarbeiten rund um Landau sehr gut und schnell vorankomme. So könne der in Bau befindliche Abschnitt zwischen Landau-Zentrum und Landau-Nord bereits bis Ende 2023 und damit drei Jahre früher als bislang geplant fertiggestellt werden. Zudem wird hier in den nächsten Wochen eine Lärmschutzwand errichtet, die bis zum Sommer dieses Jahres steht und für eine deutliche Entlastung der Bevölkerung sorgen wird.
„Auch das Raumordnungsverfahren für die Tunnellösung zwischen Annweiler Ost und Wellbachtal ist in vollem Gange. Schon Ende Mail sollen hier alle Stellungnahmen aus der Anhörung eingereicht sein, die dann bewertet und in die Planungen mitaufgenommen werden“, erklärte Schmitt. In laufenden Raumordnungsverfahren werden alle Tunnelvarianten berücksichtigt.
Die Ministerin betonte, dass man beim Ausbau der B10 alle Akteure im Blick habe, die Bürgerinnen und Bürger der Region, die vielen Pendlerinnen und Pendler, die Anwohner, die Unternehmen und auch die Stärkung der Wirtschaftskraft der Region.
„Wir verfolgen den Ausbau der B10 unter Schonung der ortsansässigen Bürgerinnen und Bürger als auch der Natur. Für attraktive Wohn- und Lebensbedingungen brauchen wir aber eine moderne Infrastruktur, wir müssen gut von A nach B kommen. Eine leistungsfähige Straße mindert Stau und damit Abgase und Lärm. Bei jedem Straßenausbau werden selbstverständlich Ausgleichsflächen geschaffen, Grünbrücken und Lärmschutzwände gebaut. Wir verbessern mit einem modernen B10-Ausbau also die Gesamtsituation vor Ort. Das ist mir an dieser Stelle ganz wichtig zu betonen“, sagte Schmitt. So habe man die Bürgerinnen und Bürger früh miteinbezogen und Transparenz bei den einzelnen Baumaßnahmen geschaffen. „Auch mit der heutigen Veranstaltung wollen wir informieren, Transparenz schaffen, uns austauschen, um die Region im Süden des Landes gemeinsam zu stärken und zu entwickeln“, hob die Ministerin hervor.
Ein Beispiel für modernen Straßenbau sei hierbei auch die Trog-Lösung bei Siebeldingen/Birkweiler, wo die Fahrbahn und damit der Verkehr auf rund 350 Metern unter der Erde verschwinden wird. Diese Überdeckelung der B10 wird die Lärmimmssionen auf die Ortslagen deutlich vermindern. Diese Lösung für den planerisch anspruchsvollen Bereich hat der LBM insbesondere mit Blick auf die Entlastung der anliegenden Ortschaften entwickelt. Der Bund hat nach intensiven Verhandlungen dieser teureren Lösung zugestimmt.
Die B10 ist eine wichtige Ost-West-Achse in Rheinland-Pfalz. Die Belastung der B10 ist von bis zu 26.500 in 2010 auf heute 28.500 Fahrzeuge pro Tag gestiegen. Für 2030 werden 32.000 Fahrzeuge pro Tag prognostiziert.
Das Land Rheinland-Pfalz realisiert den Ausbau der B10 im Rahmen der Auftragsverwaltung für den Bund. Bund und Land verfolgen das Projekt mit Nachdruck.
Die Vorbereitungen seitens des LBM für ein Raumordnungsverfahren zum vierstreifigen Ausbau des B10-Abschnitts zwischen der Anschlussstelle B 48 (Wellbachtal) und der Anschlussstelle Queichhambach sind nahezu abgeschlossen. Der LBM hat die Planungen der insgesamt zehn Varianten fertiggestellt. Am 24. November 2021 findet eine Online-Bürgerinformation statt, bei der auch Fragen zum Projekt gestellt werden können.
„Der vierstreifige Ausbau der B10 ist ein wichtiges Infrastrukturprojekt für die Region zwischen Pirmasens und Landau. Die Strecke wird dadurch leistungsfähiger, der Verkehr wird flüssiger fließen und umliegende Orte vom Verkehr entlastet. Staus und dichter Verkehr gehören dann der Vergangenheit an“, sagte Verkehrsministerin Daniela Schmitt. „Mit dem Abschluss der Variantenplanung für den Abschnitt zwischen Wellbachtal und Queichhambach und der nun startenden Bürgerbeteiligung kommen wir dem Ziel einer leistungsfähigen B10 einen entscheidenden Schritt näher“, sagte Verkehrsministerin Daniela Schmitt.
Nach Fertigstellung der Planungsunterlagen durch den LBM kann der Antrag für das Raumordnungsverfahren durch das Verkehrsministerium noch in diesem Jahr eingereicht werden. Das für die Landesplanung zuständige Ministerium des Innern und für Sport wird dann die Raumordnungsbehörde bei der SGD Süd mit der Durchführung eines Raumordnungsverfahrens beauftragen.
In dem anstehenden Raumordnungsverfahren werden die Varianten und die eingehenden Stellungnahmen und Anmerkungen gründlich geprüft, um dann mit einem raumordnerischen Entscheid zum Abschluss des Verfahrens eine Trasse für die weiteren Planungsschritte zu bestimmen. Es folgen Detailplanung und ein Baurechts-/Planfeststellungsverfahren.
Zu den Planungen
Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) Speyer hat zur Durchführung eines Raumordnungsverfahrens der Baumaßnahme „B 10, 4-streifiger Ausbau zwischen der Anschlussstelle B 48 (Wellbachtal) und der Anschlussstelle Queichhambach“ insgesamt zehn Varianten entwickelt. Diese wurden planerisch, verkehrlich und naturschutzfachlich untersucht und bewertet.
Die Planungsvarianten zwischen der Anschlussstelle B 48 (Wellbachtal) und der Anschlussstelle Queichhambach haben je nach Variante eine Gesamtlänge zwischen 7,64 Kilometer bis 11,11 Kilometer. Die geschätzten Kosten liegen (je nach Variante) zwischen 228,4 Millionen Euro und 392,3 Millionen Euro, die vom Bund als Baulastträger finanziert werden.
Bürgerinformation online
Aufgrund der aktuellen Corona-Situation findet gemeinsam mit den Vertretern der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd als obere Landesplanungsbehörde am Mittwoch, 24. November 2021 ab 17.30 Uhr eine öffentliche Information zum Ablauf und Vorstellung der Varianten als „Livestream“ statt. Über ein Chat-Portal können Fragen zum Verfahren und zu den vorgestellten Varianten gestellt werden.
Der einladende LBM und die SGD Süd erläutern den Ablauf des Raumordnungsverfahrens. Danach werden anhand von technischen Plänen die zehn Varianten des anstehenden Raumordnungsverfahrens vorgestellt. Das Vorhaben berührt die Gemarkungen der Orte Wilgartswiesen, Rinnthal, Annweiler am Trifels, Sarnstall, Gräfenhausen, Wernersberg und Queichhambach. Die Übertragung des „Livestream“ beginnt um 17.30 Uhr und endet um 19.30 Uhr. Infos unter www.lbm.rlp.de.
DATEN UND FAKTEN
- Gesamtlänge (je nach Variante): 7,64 km bis 11,11 km
- Geschätzte Baukosten (je nach Variante): 228,4 Mio. Euro bis 392,3 Mio. Euro
- Kostenträger: Bundesrepublik Deutschland
- Verkehrsbelastung der B 10 auf diesem Streckenabschnitt: 18.000 Kfz/24 h bis 22.800 Kfz/24 h
Aufzeichnung der Bürgerinformation
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