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Schmitt: Erntetransporte auch an Sonn- und Feiertagen erlaubt – Ausnahmegenehmigungen ab Juli erteilt

Die rheinland-pfälzische Verkehrs- und Landwirtschaftsministerin Daniela Schmitt hat mitgeteilt, dass Erntetransporte für Getreide, Mais, Ölsaaten und Trauben in der Erntezeit von Sommer bis Herbst auch an Sonn- und Feiertagen durchgeführt werden dürfen. Sie bittet sowohl Landwirte als auch weitere Verkehrsteilnehmer zu gegenseitiger Rücksichtnahme im Straßenverkehr.

„Unsere Landwirtinnen und Landwirte versorgen uns mit frischen und regionalen Lebensmitteln. Damit die Ernte rechtzeitig und in bester Qualität eingefahren werden kann, sind Erntetransporte an Sonn- und Feiertagen in bestimmten Phasen notwendig“, erklärte Landwirtschafts- und Verkehrsministerin Daniela Schmitt. „Auch in diesem Jahr habe ich deshalb eine Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot für die Erntetransporte in den jeweiligen Erntezeiten erteilt. So stellen wir sicher, dass die Landwirte ihre Ernte effizient einbringen können und die hohe Qualität unserer heimischen Produkte gewahrt bleibt.“ Die Ministerin bittet Landwirte und Verkehrsteilnehmer in diesen Zeiten um besondere gegenseitige Rücksichtnahme, da durch die Erntetransporte mitunter großes Gerät mit eher langsamer Geschwindigkeit auf den Straßen unterwegs sei.

Von Sommer bis Herbst ist Erntezeit in Rheinland-Pfalz. Transporte für Getreide, Raps, Mais, Ölsaaten und Trauben werden dann auch an den Wochenenden notwendig sein. Landwirtschafts- und Verkehrsministerin Schmitt setzt deshalb das Sonntagsfahrverbot für Erntetransporte in dieser Zeit aus.

Die Ausnahmegenehmigung in der Getreide- und Rapsernte gilt in der Zeit vom 2. Juli bis 10. September, für sonstige Ölsaaten in der Zeit vom 6. August bis 17. September und für die Maisernte und die Weintraubenlese vom 20. August bis 12. November. Die Ferienreiseverordnung bleibt hiervon unberührt.

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