Im Brückenbau beträgt die Gewährleistungsfrist fünf Jahre. In dieser Zeit haftet das Bauunternehmen für auftretende Mängel an der Brücke. An der Hochmoselbrücke ist die Frist im November 2024 abgelaufen und die Baufirma beseitigt nun auf eigene Kosten die im Rahmen der letzten Hauptprüfung festgestellten Mängel.
Obwohl es sich nur um kleinere, statisch nicht relevante Mängel handelt, beträgt die Ausführungszeit aufgrund der außergewöhnlichen Dimensionen des Bauwerks mehrere Monate. Für die Dauer der Arbeiten wird eine Fahrspur eingezogen.
Weitere Informationen dazu finden Sie im Mobilitätsatlas unter verkehr.rlp.de.