Um die Verkehrssicherheit und die Tragfähigkeit der Vorlandbrücke Mombach auch künftig sicherzustellen, ist es wichtig, dass die verkehrlichen Maßnahmen eingehalten werden. Deshalb richtet die örtlich zuständige Polizeidienststelle gemeinsam mit der Autobahn GmbH des Bundes ein besonderes Augenmerk auf den angesprochenen Bereich. Hierbei musste leider eine erhöhte Missachtung der eingerichteten Lastbeschränkung seitens der Polizei geahndet werden. Um die betroffenen Rampenbauwerke für den Verkehr < 3,5 Tonnen über weitere Jahre bis zur Errichtung des Ersatzneubaus zu unterstützen, ist es notwendig, dass die Lastbeschränkung durch die Verkehrsteilnehmer eingehalten wird. Vor diesem Hintergrund werden alle betroffenen Verkehrsteilnehmer gebeten, die angeordneten Maßnahmen im Bereich der AS Mainz-Mombach zu berücksichtigen.
Umleitungsrouten
Verkehr aus Wiesbaden und über die Schiersteiner Brücke kommend wird frühzeitig auf die 3,5 Tonnen Lastbeschränkung der Abfahrt in der AS Mainz-Mombach und auf die Lkw-Spurverlagerung zum zweiten (mittleren) Fahrstreifen auf der Schiersteiner Brücke hingewiesen. Als Ausweichroute steht die AS Mainz-Gonsenheim (5) in ca. zwei Kilometern Entfernung zur Verfügung.
Für den vom Mainzer Dreieck kommenden Verkehr besteht keine Lastbeschränkung in der Ausfahrt der AS Mainz-Mombach.
Für den Verkehr, der vom Mombacher Kreisel kommend die Auffahrt in der AS Mainz-Mombach zur A643 in Fahrtrichtung Koblenz/Bingen als Ziel hat, steht als Ausweichroute die Auffahrt zur A643 in Fahrtrichtung Wiesbaden, Überquerung der Schiersteiner Brücke und Wende am Schiersteiner Kreuz zurück in Fahrtrichtung A643 Koblenz/Bingen zur Verfügung (Umweg ca. sechs Kilometer).
Die Autobahn GmbH des Bundes bittet die Verkehrsteilnehmer um umsichtige Fahrweise sowie um Verständnis für die Maßnahmen.
Hintergrund
Die A643 verläuft von der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden über das Schiersteiner Kreuz (A66/A643), überquert mit der Rheinbrücke Schierstein den Rhein und die Landesgrenze von Hessen zu Rheinland-Pfalz. Unmittelbar nach Überquerung des Rheins liegt die komplexe AS Mainz-Mombach mit insgesamt sechs Teilbauwerken. Die durchgehende Vorlandbrücke Mombach besteht aus einem einteiligen Überbau und trägt jeweils zwei Fahrbahnen in jede Fahrtrichtung.
Ein Großteil der Brückenbauwerke wurde in den 1960er- bis 1980er-Jahren erbaut. So auch die 1962 errichtete Vorlandbrücke Mombach. Durch den stark zunehmenden Güterverkehr, die Erhöhung der zulässigen Gesamtgewichte und der Achslasten sowie die deutlich ansteigende Zahl der genehmigten Schwertransporte haben sich die Belastungen in den vergangenen Jahren signifikant gegenüber den Bemessungslasten der bei der Planung und Herstellung gültigen Regelwerke erhöht. Zwar wurden im Laufe der Jahre die Bemessungslasten für neue Brücken immer wieder der Verkehrsentwicklung und den gestiegenen zulässigen Gesamtgewichten angepasst, notwendige Verstärkungen älterer Brücken sind jedoch nur begrenzt und oft nur mit großem technischem und finanziellem Aufwand möglich. Die gestiegenen Beanspruchungen können unter anderem zu einer vorzeitigen Materialermüdung und damit zu einer Verkürzung der Nutzungsdauer der Bauwerke führen. Um die Tragfähigkeit der Vorlandbrücke Mombach sicherzustellen, müssen die geschilderten verkehrlichen Maßnahmen umgesetzt und eingehalten werden. Hintergrund hierfür ist eine von der Autobahn GmbH des Bundes 2023 begonnene Untersuchung des gesamten Bereiches der Vorlandbrücke auf Basis der Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand. Die vorgenannten Einschränkungen bleiben bis zum geplanten Ersatzneubau der Bauwerke in der AS Mainz-Mombach bestehen. Zum Ersatzneubauvorhaben, für das ein Baurechtsverfahren eingeleitet, jedoch noch nicht abgeschlossen ist, wurde eine Projektwebsite eingerichtet. Auch die im August 2024 und im Dezember 2024 angeordneten Maßnahmen bleiben weiterhin gültig.