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A 63/A 60: Arbeiten im Autobahnkreuz Mainz-Süd vor dem Abschluss - Temporäre Vollsperrung zum Abbau der Verkehrssicherung

Die Niederlassung West der Autobahn GmbH des Bundes wird die Arbeiten im Autobahnkreuz (AK) Mainz-Süd (2) bis Anfang Oktober abschließen.

In den kommenden Wochen beginnt der Rückbau der Baustelle, der abschnitts- und spurweise erfolgt, um die Verkehrsbeeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten. Zudem folgen Umgebungsarbeiten außerhalb des Verkehrs.

Für den Rückbau der Verkehrssicherung ist eine Sperrung der A 63 im Bereich des AK Mainz-Süd in der Zeit von Freitag, 19. September, 20 Uhr bis Montag, 22. September, 5 Uhr in beide Fahrtrichtungen notwendig. Zusätzlich wird im AK Mainz-Süd die Verbindungsrampe von der A 60 in Fahrtrichtung Bingen zur A 63 in Fahrtrichtung Kaiserslautern im vorgenannten Zeitraum gesperrt. 

Umleitungen:

A 63 Fahrtrichtung Mainz/Kaiserslautern: Über die Anschlussstelle (AS) Klein-Winterheim (3), Kreisverkehr Mainz-Lerchenberg und Haifa-Allee zur B 40 AS Mainz-Bretzenheim-Süd.

A 60 Fahrtrichtung Bingen zur A 63 Fahrtrichtung Kaiserslautern: Über die AS Mainz-Lerchenberg (20).

Im Anschluss wird die Verkehrsführung der A 60 fertiggestellt und die Beschilderung angepasst. Anschließend wird die derzeit geöffnete Standspur für den Verkehr in Fahrtrichtung Bingen zur B 40 in Fahrtrichtung Mainz zurückgenommen. Die Verkehrsführung erfolgt dann wieder über die regulären Fahrspuren.

Ausblick:

Mit Abschluss der Arbeiten werden in Abhängigkeit des Baufortschritts nacheinander auch die gegenwärtig gesperrten Rampen

  • A 63 in Fahrtrichtung Mainz zur A60 in Fahrtrichtung Bingen
  • A 63 in Fahrtrichtung Kaiserslautern zur A60 in Fahrtrichtung Frankfurt
  • A 60 in Fahrtrichtung Frankfurt zur A63 in Fahrtrichtung Mainz

wieder freigegeben. Die abschließenden Arbeiten sind witterungsabhängig, daher lassen sich die Zeitpunkte gegenwärtig nicht weiter konkretisieren.

Die Autobahn GmbH bittet um umsichtige Fahrweise im Umleitungsbereich sowie um Verständnis für die aufgrund der notwendigen Arbeiten unvermeidbaren Verkehrsbeeinträchtigungen.

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