B 54 – Neubau der Ortsumgehung Rennerod
Der LBM Diez plant den Neubau der B 54 Ortsumgehung Rennerod. Die B 54 ist die großräumige Hauptverbindung zwischen den Autobahnen A 3 (Frankfurt) und A 45 (Dortmund). Die vorliegende Planung ist ein Teilabschnitt dieses Straßenzuges und beinhaltet die Umgehung der Stadt Rennerod. Sie entlastet die Ortsdurchfahrt von sehr starkem Durchgangsverkehr. Die Baulänge beträgt 2,5 km, die in der Steigungsstrecke (Steigung 7 %) größtenteils dreistreifig ausgeführt wird.
Trassenverlauf und Ingenieurbauwerke
© LBM

Die Trasse verläuft westlich der Stadt auf einer Länge von ca. 2,5 km und wird in Form eines planfreien Anschlusses mit der bestehenden B 255 niveaufrei verbunden. Im Süden wird die bestehende B 54 mittels Lichtsignalanlage an die Neubaustrecke angebunden. Geplant ist eine 3-streifige Bundesstraße in der Steigungsstrecke (7 %), die Anschlussbereiche werden 2-streifig ausgeführt.
Neben dem Straßenbau werden sieben Ingenieurbauwerke geplant:
Bauwerk 1: Überführung über B 255
Bauwerk 2: Überführung Rad- und Wirtschaftsweg
Bauwerk 3: Viehtrift und Fledermausquerung
Bauwerk 4: Unterführung Wirtschaftsweg
Bauwerk 5: Kleintierdurchlass
Bauwerk 6: Gewässerdurchlass
Bauwerk 7: Gewässerdurchlass
Die Linienführung ist durch Abstimmung mit allen Trägern öffentlicher Belange optimiert und letztendlich in einem raumplanerischen Entscheid vom 12.07.01 festgelegt worden.
Bauzeit
Verlässliche Aussagen zum Baubeginn und zur Bauzeit können erst nach Beendigung des Planfeststellungsverfahren gemacht werden.
Baukosten
Verlässliche Aussagen zu den Baukosten können erst nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens gemacht werden.
Sachstand
Die B 54 befindet sich seit 1993 in Planung. In 2001 wurde mittels raumplanerischem Entscheid die Linie festgesetzt. In 2009 erteilte das Bundesministerium für Verkehr mit dem „Gesehenvermerk“ seine Freigabe für das Projekt B 54 OU Rennerod. In 2012 wurde das Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Aufgrund erheblicher Einwände von Betroffenen konnte der Planfeststellungsbeschluss nicht erteilt werden. Eine Nachbearbeitung der Pläne mit erneuter Offenlage in 2019 ergab ebenfalls keinen Erfolg.
Zwischenzeitlich haben sich sowohl im Bereich der Straßenplanung als auch im Bereich des Immissionsschutzes, der Entwässerung und im Bereich des Natur- und Artenschutzes Gesetze und Regelwerke geändert. Daher beabsichtigt der LBM Diez – als Vorhabenträger – zur Vereinfachung des Verfahrens und zum besseren Verständnis der Unterlagen die Einstellung des laufenden und die Einleitung eines neuen Planfeststellungsverfahrens zu beantragen.
Gegenüber einer dritten Offenlegung der Planunterlagen ist mit der Planoffenlage im Rahmen eines neuen Verfahrens mit keiner zusätzlichen Dauer zu rechnen. Im Gegenteil, ein neues Verfahren dient der besseren Übersichtlichkeit und Vereinfachung des Verfahrens. Es ist geplant das Planfeststellungsverfahren im Jahr 2026 neu zu beantragen und eine Offenlage der Planunterlagen durchzuführen.

