B 42, Instandsetzung und Ertüchtigung der Lahnbrücke in Lahnstein

Lahnbrücke Lahnstein
Teilbauwerk B: Überführung der B 42 über die Lahn

Die Lahnbrücke bei Lahnstein im Zuge der B 42 wird mit allen Teilbauwerken instandgesetzt. Teilbauwerk C wird außerdem zusätzlich verstärkt. Seit September 2023 wurden umfangreiche Vorarbeiten umgesetzt. 

Seit dem 2. Januar 2024 ist die Lahnbrücke Lahnstein voll gesperrt. Die Arbeiten haben an der Lahnhochbrücke (Teilbauwerk B) und ihrem Zubringer (Teilbauwerk A) begonnen.

Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen rund um die Baumaßnahme.

Stand: Januar 2024

Die Arbeiten an der Lahnbrücke in Lahnstein schreiten zügig und planmäßig voran.

Ab dem 14. Februar 2024 erfolgen Fahrbahnsanierungsarbeiten im Bereich der Ostallee (Höhe Krankenhaus). In diesem Bereich wird es zeitweise zu Einengungen des Verkehrsraumes von zwei auf einen Fahrstreifen kommen. Wir bitten um entsprechende Rücksichtnahme, um Rettungsfahrzeugen und Bussen die schnelle Durchfahrt in diesen Bereichen zu ermöglichen.

Ebenfalls ab dem 14. Februar 2024 stehen Bankettsanierungsarbeiten im Bereich der Verbindungsrampe von der B 260 auf die B 42 an. Hierfür wird der Verkehr mehrmals für einen kurzen Zeitraum mittels Ampel angehalten, um mit Fahrzeugen den erforderlichen Materialtransport durchzuführen.

Zusätzlich zu den Arbeiten an der Lahnbrücke wird von Seiten des LBM Diez die Fußgängerunterführung unter der B 42 (Zuwegung von der Ecke Burgstraße/Ostallee in Lahnstein zum Schwimmbad in Lahnstein) von der Oberseite im Zuge der Vollsperrung der B 42 komplett mit erneuert.

Hier werden die Schutzeinrichtungen, die Geländer, die Lärmschutzwand, die Brückenkappen sowie der Fahrbahnbelag einschließlich Abdichtung abgebrochen und ersetzt. Voraussetzung für diese Arbeiten ist die Erstellung eines Arbeits- und Schutzgerüstetes. 

Diese Arbeiten erfolgen größtenteils parallel zum Baufortschritt der großen Lahnbrücke. 

Für die Gerüstarbeiten (Auf- und Abbau) sowie für einzelne Bauschritte (Kappenabbruch, Kappenbetonage, Montage der neuen Lärmschutzwandelemente) ist jeweils eine Vollsperrung des Fußweges erforderlich. Die Vollsperrungsabschnitte sollen planmäßig so gering wie möglich gehalten werden. Ziel ist, bis zum Beginn der Badesaison die Arbeiten so voranzutreiben, dass ab diesem Zeitpunkt auf eine Vollsperrung verzichtet werden kann.

Eine Fußgängerumleitung wird nicht eingerichtet. Es sind die weiteren vorhandenen fußläufigen Verbindungen zum Schwimmbad zu nutzen.

Das Verkehrszeichen "Anlieger frei" ist ein Zusatzzeichen, das unter bestimmten Verkehrszeichen angebracht wird, um eine Ausnahme von der allgemeinen Regelung zu schaffen. Es bedeutet, dass die Straße oder der Weg nur für Anlieger, also Personen, die in dem Bereich wohnen, arbeiten, Besorgungen erledigen oder Besuche abstatten wollen, befahrbar ist.

Alle anderen Verkehrsteilnehmer müssen die Straße oder den Weg meiden.

Das Ziel des Verkehrszeichens "Anlieger frei" ist, den Durchgangsverkehr zu reduzieren und die Sicherheit und Ruhe der Anwohner zu erhöhen. 

Wer darf das Verkehrszeichen "Anlieger frei" ignorieren? Das Verkehrszeichen "Anlieger frei" gilt nicht für alle Verkehrsteilnehmer.

Es gibt einige Ausnahmen, die das Verkehrszeichen "Anlieger frei" ignorieren dürfen, wie zum Beispiel: - Rettungsdienste, Feuerwehr, Polizei und andere Einsatzfahrzeuge - Müllabfuhr, Straßenreinigung, Winterdienst und andere Dienstfahrzeuge - Lieferanten, Handwerker, Postboten und andere Personen, die eine berufliche Tätigkeit in dem Bereich ausüben - Taxen, Busse, Fahrräder und andere Personenbeförderungsmittel - Schüler, Lehrer, Eltern und andere Personen, die eine Schule in dem Bereich besuchen oder arbeiten - Kunden, Gäste, Patienten und andere Personen, die ein Geschäft, eine Gaststätte, eine Arztpraxis oder eine andere Einrichtung in dem Bereich aufsuchen wollen

Wichtig ist: „Alle Geschäfte sind anfahrbar“.

Das Verkehrszeichen "Anlieger frei" bedeutet nicht, dass die Geschäfte in dem Bereich geschlossen oder nicht erreichbar sind.

Im Gegenteil; alle Geschäfte sind anfahrbar und freuen sich über Besuch. Es muss lediglich darauf geachtet werden, dass das Verkehrszeichen "Anlieger frei" nicht ignoriert und nur dann in die Straße oder den Weg eingefahren wird, wenn ein Anliegen nachgewiesen werden kann. 

Wenn nur durchgefahren wird, muss ein anderer Weg eingeschlagen werden. 

Der LBM Diez und die Stadt Lahnstein warnen vor gefährlichen Manipulationen an der Umleitungs- und Baustellenbeschilderung der B 42-Baustelle und der innerstädtischen Verkehrsführungsbeschilderung, welche seit Januar 2024 für die Vollsperrung der Lahnbrücke aktiv ist.

In den letzten Tagen wurden mehrfach Baustellenschilder und Absperrungen umgestellt oder verschoben, die zur Sicherung der Baustelle und des Umleitungsverkehrs dienen. Dies stellt eine erhebliche Gefahr für die Bauarbeiter, die Verkehrsteilnehmer und die Anwohner dar. Der LBM Diez und die Stadt Lahnstein verurteilen diese rücksichtslosen und strafbaren Handlungen auf das Schärfste und bitten die Bevölkerung um Mithilfe bei der Aufklärung. Wer Hinweise zu den Tätern oder verdächtigen Beobachtungen geben kann, wird gebeten, dies zu melden.

In diesem Zusammenhang weisen der LBM Diez und die Stadt Lahnstein darauf hin, dass das Verändern von Schildern und Absperrungen keine „Kavaliersdelikte“ und keine Ordnungswidrigkeiten sind, sondern Straftatbestände darstellen, welche auch als solche geahndet werden.

Der LBM Diez und die Stadt Lahnstein appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger, die Baustelle und die Umleitungsschilder zu respektieren und nicht zu manipulieren.

Die Baustelle dient der Instandsetzung und Ertüchtigung der Lahnbrücke, die für die Verkehrssicherheit und die Erreichbarkeit der Stadt notwendig ist. Die Bauarbeiten sollen bis Ende 2024 abgeschlossen werden.

Informationen zur Verkehrsführung während der Baumaßnahme entnehmen Sie bitte dem Mobilitätsatlas unter dem nachfolgenden Link: 

Mobilitätsatlas (rlp.de)

Der Landesbetrieb Mobilität Diez bittet alle Verkehrsteilnehmer, insbesondere die Bürgerinnen und Bürger von Lahnstein und Umgebung, weiterhin um Verständnis für die durch die Bauarbeiten entstehenden Beeinträchtigungen.

Die Sperrung der B42 bei Lahnstein wird wegen einer grundhaften Instandsetzungs- und Verstärkungsmaßnahme der einzelnen Teilbauwerke der Lahnbrücke in Lahnstein notwendig. Da eine halbseitige Verkehrsführung im Baustellenbereich mit Ampelregelung dem vorhandenen Verkehr auf diesem Abschnitt der B 42 nicht gewachsen wäre und bestimmte Arbeitsgänge ohnehin eine vollständige Sperrung der Lahntalbrücke erfordern, wurde beschlossen, während der Baumaßnahme den Verkehr großräumig umzuleiten und die erforderlichen Arbeiten an der Lahntalbrücke komplett unter Vollsperrung durchzuführen.

Die Baumaßnahme wird in mindestens vier großen Bauabschnitten unter Vollsperrung der Lahntalbrücke umgesetzt, welche bauablaufbedingt nur teilweise zeitgleich durchgeführt werden können.

Diese sind:

  1. Tausch der Übergangskonstruktionen (Fahrbahnübergang oder kurz ÜKO) vor Tunnel 
  2. Tausch der Übergangskonstruktionen (Fahrbahnübergang oder kurz ÜKO) Brückenanfang (Seite KO) und am Trennpfeiler 
  3. Abdichtung und Fahrbahnbelag (Herstellung Fugenlos) 
  4. Erneuerung Bodenplatte Hohlkasten im Feld 1 

Die Abschnitte 2 und 4 können teilweise parallel ausgeführt werden.

Somit ist eine Vollsperrungszeit von ca. 7,5 Monaten in jedem Fall erforderlich.

Diese Arbeiten können bauablaufbedingt nicht unmittelbar hintereinandergeschaltet werden, da jeweils vorbereitende Arbeiten erfolgen müssen. Diese Arbeiten benötigen unter halbseitiger Verkehrsführung jedoch mindestens drei bis viermal so viel Zeit wie unter Vollsperrung (fehlender Platz und seitenweises Umsetzen). Zudem kommt hinzu, dass sich damit auch die gesamte Bauzeit und die damit verbundenen Verkehrsbeschränkungen auf mindestens zwei Jahre hinziehen würden. Hinzu kommt die ständige Änderung der Verkehrsführung, welche zum einen viel Zeit in Anspruch nimmt (Bauzeitverlängerung ohne Baufortschritt) und zum anderen den Verkehrsteilnehmer immer wieder vor neue Herausforderungen stellt.

Instandsetzungsplan
Instandsetzung aller Teilbauwerke am Beispiel Teilbauwerk B

Die Lahnbrücke bei Lahnstein wurde bis Ende 2018 auf das Ziellastniveau LM1, was dem derzeit höchsten Lastniveau entspricht, nachgerechnet.

Die Teilbauwerke A und B können auf Grund ihrer Substanz und Bauart die höhere Belastung ohne Probleme aufnehmen. Hier sind keine Verstärkungsmaßnahmen erforderlich.
Lediglich das Teilbauwerk C weist bei der neuen Belastung leichte Tragfähigkeitsdefizite auf, welche über eine Verstärkungsmaßnahme behoben werden können.

Darüber hinaus haben Streusalzeinsatz sowie zahllose Frost- / Tauwechsel ihre Spuren an den massiven Stahl- und Betonkonstruktionen aller Teilbauwerke hinterlassen.

Aus diesen Gründen wurde entschieden, die Lahnbrücke Lahnstein im Zuge der B 42 mit allen Teilbauwerken instandzusetzen und das Teilbauwerk C zusätzlich zu verstärken.

Anfang 2019 wurde die Instandsetzungsplanung eingeleitet. 

Zuerst wurde der Untersuchungsumfang auf Grundlage der vorhandenen Prüfberichte der Bauwerksprüfungen festgelegt. Dieser sehr umfangreiche Untersuchungsumfang löste eine öffentliche Ausschreibung der Erkundungsmaßnahme aus. Die Erkundungsmaßnahme erfolgte in den ersten drei Oktoberwochen in 2019. Die Ergebnisse dieser Erkundungsmaßnahme dienen zur genauen Festlegung des Instandsetzungsumfangs.

Alle drei Teilbauwerke haben erhebliche Schäden an der Brückenkonstruktion und der Brückenausstattung, welche durch die regelmäßig durchgeführten Bauwerks-Prüfungen erfasst und bewertet wurden. Zwecks Beseitigung dieser Mängel sind folgende Arbeiten an allen Teilbauwerken vorgesehen:

  • neue Kappen 
  • neue Schutzeinrichtungen 
  • neue Geländer einschließlich Spritzschutz 
  • neue Abdichtung 
  • neuer Fahrbahnbelag 
  • neue Übergangskonstruktion 
  • neue Lager aufgrund der Restnutzungsdauer von weniger als 20 Jahren 
  • Lokale Betoninstandsetzung an allen Betonoberflächen 
  • Vogeleinflugschutz an den Wiederlagern und den Pfeilerköpfen mittels Kunststoffnetzen mit Rahmenseilbefestigung

Hinzu kommt der aufwendige Austausch chloridbelasteter Bauteile der Lahnbrücke. Zusätzlich muss das Teilbauwerk C, welches den Abfahrtsast ins Lahntal darstellt, verstärkt werden.

Die Verkehrszeichenpläne: 

Die Verkehrszeichenpläne (VZP): 

Übersichtsplan

Die ermittelten Kosten für Straßenbau, Ausstattung und Sonstiges betragen rund 3 Mio. Euro und für die erforderlichen Arbeiten an Ingenieurbauwerken ca. 10 Mio. Euro. 

Kosten für die Verkehrssicherung belaufen sich auf ca. 1 Mio. Euro. 

Insgesamt ergeben sich Kosten in Höhe von ca. 14 Mio.  Euro.