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Der Bund plant, das Förderprogramm „Stadt und Land“ im Rahmen des Klimaschutz-Sofortprogrammes in 2022 um weitere knapp 302 Mio. Euro (bisher rd. 657 Mio. Euro) aufzustocken.
Diese Mittel sollen schwerpunktmäßig eingesetzt werden für:
- für die Verwirklichung der „Vision Zero“ durch die Sanierung und Ertüchtigung von Radwegen bzw. Radinfrastrukturen und durch die Beseitigung von Unfallschwerpunkten (gesamt ca. 180 Mio. Euro, für RLP 9 Mio. Euro), sowie
- für die Ermöglichung des Fahrradparkens (und Pedelecparken mit Lademöglichkeit) an den Schnittstellen zum öffentlichen Personennahverkehr mit Bus und Bahn (gesamt ca. 121,5 Mio. Euro, für RLP 6,1 Mio. Euro).
Von diesen zusätzlichen Mitteln soll Rheinland-Pfalz insgesamt rund 15 Mio. Euro erhalten. Neu ist, dass die Mittel auch für Instandsetzungsmaßnahmen (bisher war nur Neu-/ Um- und Ausbau von Radwegen förderfähig) verwendet werden dürfen. Für die Instandsetzung vorhandener Radverkehrsinfrastruktur ist keine Konzepterstellung erforderlich, sie soll aber mindestens den bundesweit anerkannten technischen Regelwerken entsprechen.
Förderanträge für die v.g. Maßnahmen können ab sofort beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz gestellt werden, Bewilligungen sind allerdings erst nach Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen auf Bundesebene - voraussichtlich zu Beginn 2022 - möglich.
Wegen der Kürze der Laufzeit – die Maßnahmen müssen bis Ende 2022 baulich abgeschlossen sein – sollte ab sofort mit der Planung/Vorbereitung sowie Antragstellung derlei Maßnahmen begonnen werden.
Weitere Informationen und Antragsunterlagen finden Sie hier.
Für die Förderung des Fahrradparkens wurde eine Informationsstelle „Fahrradparken am Bahnhof“ installiert (Informationen unter https://radparken.info/).
Im Zeitraum 2021-2023 will der Bund mit einem Regelfördersatz von 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben die Länder und Kommunen bei Investitionen in den Radverkehr mit insgesamt bis zu 657 Millionen Euro unterstützen.
Grundlage für das Sonderprogramm ist eine Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern.
Befristet bis zum 31. Dezember 2021 liegt die Beteiligung des Bundes sogar bei 80%. Knapp 33 Millionen Euro für die umfangreichen Fördermöglichkeiten fließen nach Rheinland-Pfalz.
Ziel ist der Aufbau eines nachhaltigen und lückenlosen Radverkehrsnetzes. Gefördert werden die Planung als auch der Bau von Radinfrastruktur. Voraussetzungen sind u.a., dass die Maßnahmen ohne finanzielle Beteiligung des Bundes erst nach 2023 oder überhaupt nicht realisiert würden und deren Förderung noch nicht anderweitig bewilligt ist. Das Sonderprogramm ist zeitlich befristet; die Vorhaben müssen bis Ende 2023 abgeschlossen sein. Die operative Umsetzung wird durch den Landesbetrieb Mobilität, der auch Bewilligungsbehörde ist, gewährleistet.
Die über das Förderprogramm Stadt und Land geförderten Projekte sollen grundsätzlich hohen Anforderungen genügen, dem Stand der Technik entsprechen und mindestens die länderspezifischen Vorschriften und Richtlinien erfüllen.
Die Finanzhilfen können insbesondere eingesetzt werden für den Neu-, Um- und Ausbau einschließlich der erforderlichen Planungsleistungen Dritter (außerhalb der öffentlichen Verwaltung) und benötigten Grunderwerb von
- straßenbegleitenden, möglichst baulich getrennten Radwegen (auch als Radfahr- und Schutzstreifen ausgebildet)
- eigenständigen Radwegen
- Fahrradstraßen und -zonen
- Radwegebrücken oder -unterführungen zur höhenfreien Querung von anderen Verkehrswegen
- Knotenpunkten, die Verkehrsströme trennen, die Komplexität reduzieren und eine vollständig gesicherte Führung des Radverkehrs ermöglichen
- Schutzinseln und/oder deutlich vorgezogenen Halteinseln
- Anlagen des ruhenden Radverkehrs wie z.B. Abstellanlagen oder Fahrradparkhäusern.
Förderfähig ist auch die Erstellung von Radwegekonzepten durch Dritte, soweit mit der Umsetzung im Rahmen des Förderprogrammes begonnen wird.
Ausgeschlossen von der Förderung sind Radschnellwege, die vom Bund über das Programm "Radschnellwege" gefördert werden; Pendlerradrouten wie sie in Rheinland-Pfalz geplant werden, sind jedoch grundsätzlich förderfähig. Die Instandsetzung einer bestehenden Anlage ist ebenfalls nicht förderfähig.
Sowohl die Planung durch Dritte als auch der Bau von Radinfrastruktur sollen mit 75% der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden. Befristet bis zum 31.12.2021 liegt die Beteiligung des Bundes sogar bei 80%. Dazu sollte der Antrag zeitnah gestellt werden, um eine Bewilligung vor diesem Zeitpunkt realisieren zu können. Im Falle finanzschwacher Kommunen sind Förderungen bis zu 90% vorgesehen.
Die Förderhöchstsätze des Landes RLP gelten auch im Sonderprogramm Stadt und Land.
Ansprechpartner und Bewilligungsbehörde in Rheinland-Pfalz ist der
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, Friedrich-Ebert-Ring 14 - 20, 56068 Koblenz
Hier erhalten Sie auch Beratung bei der Antragstellung zur Optimierung eines Projektes, und um eine Abwicklung bis Ende 2023 zu ermöglichen.
Ihre Fragen richten Sie bitte per E-Mail an
foerderberatung-radwege(at)lbm.rlp.de
oder telefonisch an 0261 3029 1588 (Montag bis Freitag 9 Uhr - 15 Uhr).
Ab sofort kann eine Voranmeldung von Projekten über das "Anmeldeformular" erfolgen.
Eine Antragstellung ist ab Veröffentlichung der Förderrichtlinie und des Förderantragsformulars beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz möglich. Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich, denn der Förderbescheid kann erst nach der Entscheidung des BMVI erteilt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei diesen Stellen:
Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur, BMVI: Förderprogramm Klimaschutz 2030,
FAQ Sonderprogramm "Stadt und Land"
Bundesamt für Güterverkehr, BAG: Sonderprogramm "Stadt und Land"
Pressemeldung des Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz, MWVLW, vom 25.01.2021
Zur Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern
Anmeldeformular für die Vorlage bei der Bundesanstalt für Güterverkehr