Qualifikation zum Berufskraftfahrer (staatliche Anerkennung von Ausbildungsstätten)
Die Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und Rates vom 15.07.03 (Berufskraftfahrerrichtlinie) wurde durch das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) in deutsches Recht umgesetzt. Fahrer im gewerblichen Güterkraft- und Straßenpersonenverkehr sind verpflichtet, eine über die Fahrerlaubnisausbildung hinausgehende Grundqualifikation und Weiterbildung (35 Stunden in fünf Jahren) zu absolvieren.
Die Grundqualifikation und die Weiterbildung werden durch die Eintragung der Schlüsselzahl 95 auf dem Führerschein nachgewiesen. Diesen Eintrag wird in der Regel die Fahrerlaubnisbehörde vorgenommen.
Fristen
Die Pflicht zur Grundqualifikation wurde für Busfahrer ab dem 10.09.2008, für Lkw-Fahrer ab dem 10.09.2009 wirksam. Die erste Weiterbildung muss für Busfahrer/innen spätestens seit 10.09.2013, für Lkw-Fahrer/innen seit 10.09.2014 abgeschlossen sein. Diese gilt dann für einen Zeitraum von 5 Jahren.
Ausbildungsstätten für die Qualifikation sind:
- Fahrschulen mit einer Fahrschulerlaubnis der Klassen CE oder DE
- Fahrlehrerausbildungsstätten
- Ausbildungsbetriebe, die eine Berufsausbildung zum/zur "Berufskraftfahrer/-in", zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder zu einem vergleichbaren staatlich anerkannten Ausbildungsberuf anbieten
- Bildungseinrichtungen, die eine Umschulung zum/zur Berufskraftfahrer/-in oder Fachkraft im Fahrbetrieb anbieten
- Staatlich anerkannte Ausbildungsstätten gem. § 7 Abs. 2 BKrFQG
Staatliche Anerkennung von Ausbildungsstätten
Der Landesbetrieb Mobilität ist in Rheinland-Pfalz ist für die Anerkennung und Aufsicht über die Ausbildungsstätten, welchedie beschleunigte Grundqualifikation (140 Stunden) und die Weiterbildung (35 Stunden) in Rheinland-Pfalz durchführen, zuständig. Gesetzliche Grundlage bildet das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG). Die Aufgabe wird zentral in der Außenstelle Trier wahrgenommen.
Nähere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie im Downloadbereich (Merkblatt und Checkliste). Für die Anerkennung externer Schulungsräume (z. B. Inhouse-Schulung) sind die Raumanforderungen und die Nutzungsvereinbarung als Download vorhanden.
Kosten
Für die Anerkennung als staatliche Ausbildungsstätte fallen Gebühren zwischen 51,10 € und 511,00 € an.
Rechtsrgrundlagen
- Straßenverkehrsgesetz
- Güterkraftverkehrsgesetz
- Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
- Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)
Links
Weitere Informationen zur Anerkennung bzw. zu Prüfungsbestimmungen erhalten Sie bei den Industrie- und Handelskammern im Land Rheinland-Pfalz:
IHK Koblenz
IHK Pfalz
IHK Rheinhessen
IHK Trier
Der aktuelle Leitfaden und die Informationen des Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau RLP sollen Ihnen einen Überblick zum Thema Berufskraftfahrer-Qualifikation geben:
MWVLW