Luftverkehrsbehörde
Der Landesbetrieb Mobilität ist die Luftfahrt- und Luftsicherheitsbehörde für Rheinland-Pfalz. Damit verbunden sind eine Reihe von Aufgaben, die von der Fachgruppe Luftverkehr mit Sitz auf dem Flughafen Frankfurt-Hahn wahrgenommen werden. Ob Pilot oder Flugschüler, Flugplatzbetreiber oder Unternehmer: Der Kreis der Bürger, denen die Fachgruppe als Ansprechpartner zum Beispiel für Lizenzen oder Genehmigungen dient, ist groß.
Aktuelles
Coronabedingt derzeit keine theoretischen Luftfahrerprüfungen
Aufgrund der derzeitigen Corona-Regelungen des Landes Rheinland-Pfalz (14. Corona-BekämpfungsVO) finden vorerst, zumindest bis 10.01.21, keine theoretischen Luftfahrerprüfungen in unserem Hause statt. Flugschüler können jedoch über Ihre Flugschule grundsätzlich angemeldet werden. Wir kommen dann zu gegebener Zeit zwecks Terminabsprache auf Sie zurück.
Veröffentlichung eines neuen Merkblatts zum Verfahrensablauf für die Inbetriebnahme der Bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) an Luftfahrthindernissen
Vor Inbetriebnahme einer BNK ist die geplante Installation gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen der Landesluftfahrtbehörde anzuzeigen. Zusammen mit der Struktur- und Genehmigungsbehörden des Landes Rheinland-Pfalz hat der LBM die inhaltliche Umsetzung der Anforderungen des Anhangs 6 der AVV in einem Merkblatt zusammengefasst. Das Merkblatt finden Sie hier.
Überprüfung der Ausbildungs- und Beschäftigungszeiten sowie möglicher Lücken im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfung
Ab dem 01.01.2021 umfasst die Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 7 LuftSiG in Verbindung mit Nr. 11.1.3 c des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998 die Überprüfung der Ausbildungs- und Beschäftigungszeiten sowie möglicher Lücken mindestens während der letzten fünf Jahre vor Antragstellung. Die Angaben für die zurückliegenden fünf Jahre sind anhand von Nachweisen zu belegen. Weitere Informationen und Erläuterungen zur Anwendung ab dem 01.01.2021 (bei Anträgen nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 und 2 LuftSiG) sind in einem Informationsblatt zusammengefasst.
Erlass einer Allgemeinverfügung wegen Corona-Pandemie
Die deutschen Luftfahrtbehörden sind sich der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Luftfahrt bewusst. Durch das aktuelle Verbot von Vereins- und Schultätigkeiten können notwendige Flüge und Prüfungen, Seminare u.ä. zum Erhalt von Klassen- und Musterberechtigungen, Lehr- und Prüfberechtigungen, Sprachprüfungen sowie Tauglichkeitsuntersuchungen nicht durchgeführt werden.
Der LBM hat in Absprache mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie den Länderkollegen reagiert und eine Allgemeinverfügung zur Verlängerung und Gültigkeit von Berechtigungen und Zeugnissen nach EU-VO Nr. 1178/2011 der Piloten/Flugschüler in der Zuständigkeit des LBM Rheinland-Pfalz erlassen. Die Allgemeinverfügung finden Sie hier. Erläuterungen zur Anwendung der Allgemeinverfügung wurden in einem Informationsblatt zusammengefasst.
Bezüglich der Gültigkeit von Tauglichkeitszeugnissen hat das Luftfahrt-Bundesamt am 08.04.2020 eine Allgemeinverfügung erlassen: https://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/Allgemeinverfuegungen_Corona/Allgemeinverfuegung_Verlangerung_Berechtigungen_L.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Kontakt
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Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Fachgruppe Luftverkehr
Gebäude 890
55483 Hahn Flughafen
E-Mail: luftverkehr(at)lbm.rlp.de
Tel.: 06543/50-8801
Fax: 0261/29141-2217
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Anfahrtsbeschreibung