- B 412 - zwischen L 10 und Hohenleimbach
- B 262 - zwischen Mayen Süd und Abfahrt Kottenheim
- L 83 - zwischen Mayen und Kempenich
- L 82 - zwischen Wehr und Bell
- K 92 - zwischen Nitztal und L10
- K 14 - Langscheid
Der Verkehr wird an den Arbeiten vorbeigeführt. Die Verkehrsteilnehmer werden um besonders vorsichtige Fahrweise im Arbeitsbereich gebeten.
Die Maßnahmen sind notwendig, um die Gehölzbestände in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten.
Bei den Arbeiten werden die Gehölzbestände „auf den Stock gesetzt“. Dies bedeutet, dass der Bestand alle zehn Jahre auf eine Höhe von ca. 20 cm zurückgeschnitten wird. Das „auf den Stock“ setzen erfolgt abschnittsweise, denn so können sich Tiere in die unbearbeiteten Flächen zurückziehen. Zudem trägt diese Vorgehensweise durch Verjüngung zu einem vitalen Heckenbestand bei und hilft den Pflanzen, auf Dauer gesund zu bleiben.
Zum Schutz der Vogelarten und anderer Tiere im Gehölz erfolgen diese Arbeiten in den Wintermonaten von Anfang Oktober bis Ende Februar eines jeden Jahres.
Die privaten Baumbesitzer werden in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, ihre Gehölzbestände auf die Verkehrssicherheit zu überprüfen und entsprechend zu pflegen, um ihrer Straßenverkehrssicherungspflicht nachzukommen. Diese Pflicht gilt grundsätzlich für die Bäume, die sich im Fallbereich der Straße sowohl innerorts, als auch außerorts, befinden.