In einem ersten Bauabschnitt wird die B 48, unmittelbar nach der Naheüberquerung in Richtung Bad Münster am Stein-Ebernburg, provisorisch in Richtung Nahe verbreitert. Dies ist erforderlich um später die Bauarbeiten auf der Bergseite sicher durchführen zu können. Der erste Bauabschnitt ist lediglich gut 100 m lang und endet kurz vor dem bergseitigen Parkplatz.
Nachdem die provisorische Verbreiterung steht und der Verkehr auf diesem Provisorium fahren kann, beginnen die bergseitigen Arbeiten. Hier werden zunächst umfangreiche Hangsicherungsarbeiten entlang der Felswand durchgeführt. Anschließend erfolgt der Bau der bergseitigen Fahrbahn einschließlich Rad- und Gehweg.
Der Verkehr wird im Rahmen der gesamten geplanten Ausbauarbeiten grundsätzlich über eine, oder mehrere Ampeln gesteuert. Lediglich an einigen Wochenenden soll die B 48 für den Asphaltdeckschichteinbau voll gesperrt werden.
Die Arbeiten rücken mit Fertigstellung eines kompletten Abschnittes immer weiter vor in Richtung Bad Münster am Stein-Ebernburg. Der letzte von insgesamt sechs Abschnitten endet am neu hergestellten Parkplatz nach der Weyerstraße und soll 2028 abgeschlossen werden. In den Wintermonaten ist jeweils eine Baupause vorgesehen, in der die B 48 immer komplett, ohne Ampel, befahren werden kann.
Neben ausreichenden Flächen für den Fußgänger- und Radverkehr, werden für den öffentlichen Personennahverkehr durch den Bau zweier Busbuchten spürbare Verbesserungen geschaffen. Weiterhin entstehen im Streckenverlauf zusätzliche, sichere Querungsmöglichkeiten für Fußgänger. Abschließend wird am Burgweg ein Kreisverkehrsplatz angelegt.
Die komplexe Baumaßnahme ist mit gut 4 Millionen Euro Baukosten veranschlagt und wird das südliche Entrée zur Stadt Bad Kreuznach erheblich aufwerten. Die Finanzierung teilen sich die Stadt Bad Kreuznach und der Bund, wobei der Bund ¾ der Kosten übernehmen wird.
Der Landesbetrieb Mobilität Bad Kreuznach bittet die Verkehrsteilnehmer und die Anlieger um Verständnis für die zu erwartenden Beeinträchtigungen und bedankt sich vorab ausdrücklich hierfür. Über Umstellungen im Bauablauf sowie eventuell erforderliche Sperrungen wird der Landesbetrieb rechtzeitig informieren.